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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. März 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Recht 

HNS-Substanzen I: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zu Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen (HNS-Substanzen, 19/27215) vor. Hintergrund ist die beabsichtigte Ratifizierung des HNS-Übereinkommens 2010. Dazu soll ein neues Stammgesetz, das Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter und schädlicher Stoffe durch Seeschiffe (HNS-Gesetz), geschaffen werden, das die Ausführungsvorschriften zum HNS-Übereinkommen 2010 enthält. Insbesondere soll eine Versicherungspflicht für Schiffe, die gefährliche und schädliche Stoffe transportieren, die unter das HNS-Übereinkommen 2010 fallen, eingeführt werden. Außerdem werde die Pflicht eingeführt, Importe von Stoffen, die unter das Übereinkommen fallen, zu melden und im Schadensfall Beiträge an den einzurichtenden HNS-Fonds zu entrichten. Der Nutzen des Regelungsvorhabens liegt dem Entwurf zufolge darin, dass Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit HNS-Substanzen international einheitlich geklärt und geregelt werden. Zugleich trage die Schaffung eines Entschädigungsfonds dazu bei, die Beseitigung von HNS-Verunreinigungen zu fördern, ohne dass dies auf Kosten des deutschen Staates ginge. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

HNS-Substanzen II: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf für die Ratifikation des HNS-Übereinkommens 2010 (19/27216) vor. Zur Erläuterung heißt es darin, das am 3. Mai 1996 in London verabschiedete Internationale Übereinkommen von 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See und das Protokoll vom 30. April 2010, welches in London am 25. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden sei, schüfen als HNS-Übereinkommen 2010 ein internationales Haftungs- und Entschädigungsregime bei Personen-, Sach- und Umweltschäden, verursacht durch Gefahrguttransporte auf See. Die internationalen Regelungen sollten in Deutschland geltendes Recht werden. Da sich das HNS-Übereinkommen 2010 auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehe, bedürfe es gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung eines Vertragsgesetzes. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Personengesellschaftsrecht: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, 19/27635) vor. Der Entwurf verfolgt das Ziel, das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Hierfür sollen die Vorschriften auf das Leitbild einer auf Dauer angelegten Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgerichtet werden, die als solche am Rechtsverkehr teilnimmt, selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann und hierfür durch Eintragung in ein eigenes Register mit Subjektpublizität ausgestattet werden kann. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Gerichtsvollzieher: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz, 19/27636) vor. Hintergrund ist der Vorlage zufolge unter anderem, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich – zum Teil sogar tödlich – verletzt wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen hätten, Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert gewesen seien. Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, bei der Polizei Auskunft darüber einzuholen, ob nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. Gegebenenfalls sollen sie um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Berufsrecht: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (19/27670) vor. Im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts bestehe Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt hat (Aktenzeichen: 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12, 1 BvL 6/13, 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12). Der Entwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung, dem Steuerberatungsgesetz und der Patentanwaltsordnung vor und berücksichtigt dabei die Einzelfallentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ziel der Neuregelung sei es unter anderem, der Anwaltschaft und den Steuerberaterinnen und Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Rechtsdienstleistung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (19/27673) vor. So soll Rechtsanwälten künftig gestattet werden, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen. Insbesondere sollen sie für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung den Inkassodienstleistern gleichgestellt werden. Damit soll ein kohärentes Regelungsgefüge entstehen. Um der gesteigerten Bedeutung von Inkassodienstleistungen im Verbraucherbereich Rechnung zu tragen, sollen Inkassodienstleister, die für Verbraucherinnen und Verbraucher tätig werden, künftig spezielle Informationspflichten beachten müssen, die ihre Dienstleistungen transparenter machen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Strafprozessordung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (19/27654) vor. Die Vorlage wurde in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Laut Bundesregierung soll mit dem Entwurf das Strafverfahren weiter an die sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Insbesondere ist geplant, das Recht des Ermittlungsverfahrens zu modernisieren und Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse zu beheben. Dies betreffe den Einsatz von sogenannten automatisierten Kennzeichenlesesystemen im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken, aber auch das im Kern seit Schaffung der Strafprozessordnung unveränderte Recht der Postbeschlagnahme, heißt es im Entwurf. Daneben bedürften die umfangreichen Reformwerke der letzten Jahre in neu gestalteten Bereichen des Strafverfahrens punktueller Nachsteuerungen, heißt es dort weiter zur Begründung.

Menschenrechte

Irakische Kurden: Die Fraktion Die Linke fordert, die Verbrechen an den irakischen Kurdinnen und Kurden in den 1980er-Jahren als Völkermord anzuerkennen. Für die Opfer müsse Gerechtigkeit hergestellt werden, heißt es in einem entsprechenden Antrag (19/26562), der federführend an den Menschenrechtsausschuss überwiesen wurde. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Irak sollte die Bundesregierung zudem gezielte Unterstützungsmaßnahmen auch für die Überlebenden des Völkermords und ihre Angehörigen bereitstellen, damit die bislang nur unzureichend behandelten gesundheitlichen Spätfolgen besser bewältigt werden können. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die wirtschaftliche und ökologische Rehabilitierung von zerstörten Gebieten in der heutigen Autonomen Region Kurdistan-Nordirak weiter zu unterstützen sowie die öffentliche Aufarbeitung der staatlichen Gewaltverbrechen zu fördern. 

Verkehr

Straßenverkehr: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes für ein Gesetz zum autonomen Fahren (19/27439) vor. Um der Innovationsdynamik der Technologie des autonomen Fahrens Rechnung zu tragen, sollen für die Zwischenzeit bis zur unionsrechtlichen Harmonisierung durch den nationalen Rechtsrahmen geeignete Bedingungen für die Einführung des Regelbetriebs geschaffen werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Maut: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (19/27522) vor. Damit sollen die Voraussetzungen für einen entbürokratisierten grenzüberschreitenden Straßengütertransport in Europa geschaffen werden. Ferner soll damit die Interoperabilität der europäischen Mautsysteme gesichert werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Flugsicherung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu der Vereinbarung vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der am 25. November 1986 unterzeichneten Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch Eurocontrol in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Maastricht-Vereinbarung) eingebracht (19/27524). Demnach seien gesetzliche Änderungen zur Umsetzung einer Kostenzuordnungsmethode für die Bereiche von Eurocontrol nötig. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Lotsen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Seelotsgesetzes eingebracht (19/27528). Demnach sollen neue Ausbildungswege für angehende Seelotsen geschaffen werden. Statt der bisherigen achtmonatigen Ausbildungszeit, so die Bundesregierung, solle künftig „eine maximal zweijährige, modulare Ausbildung geschaffen“ werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Bahn I: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts eingebracht (19/27656). Mit dem Gesetz sollen unter anderem „erste Schritte zur Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung im Hinblick auf die Überlegungen zum Deutschlandtakt ermöglicht werden“, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Fahrzeuge: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften eingebracht (19/27657). Demnach soll, so die Bundesregierung, ein „Nachfrageimpuls von sauberen, das heißt emissionsarmen und emissionsfreien, Straßenfahrzeugen“ gefördert werden.  Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Kreuzungen: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (19/27660) vor. Demnach sollen durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Investitionen in die Infrastruktur für den Radverkehr sowie in das Schienennetz beschleunigt werden. Zu diesem Zweck enthalte der Gesetzentwurf weitere Regelungen zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei der Abwicklung von Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Bahn II: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich eingebracht (19/27671). Demnach sollen die Paragrafen 24 und 24a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geändert werden, sodass „rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Eisenbahninfrastrukturunternehmen ähnlich der bereits bestehenden Möglichkeiten der Straßenbaulastträger“ geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine Klarstellung der Verpflichtung von Eisenbahninfrastrukturunternehmen erfolgen, „vegetationsbedingte Gefahrensituationen für den Eisenbahnbetrieb abzuwehren, soweit Eigentümer und Besitzer von Grundstücken ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen“, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Hauptuntersuchung: Die FDP-Fraktion legte einen Antrag zur Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen (19/27760) vor. Demnach sollen die Prüfungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen von bisher zwei auf fünf Jahre erweitert werden, wenn diese eine jährliche Fahrleistung von 2.000 Kilometern nicht überschreiten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Verteidigung

Soldatenversorgung: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts eingebracht (19/27523). Kernpunkt der Vorlage ist unter anderem eine „Neustrukturierung der Geldleistungen“. Dabei plant die Bundesregierung eine „deutliche Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für die Soldatinnen und Soldaten“ und für deren Hinterbliebenen. Auch soll die medizinische Versorgung an den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs „im Hinblick auf die vergleichbare Situation wie beim Arbeitsunfall“ ausgerichtet werden, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.

Landwirtschaft

Versuchstiere: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zum Schutz von Versuchstieren vorgelegt (19/27629), der an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Laut Regierung wurde die EU-Richtlinie 2010 / 63 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in Deutschland im Jahr 2013 durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sowie durch den Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung und einer Änderung der Versuchstiermeldeverordnung in nationales Recht umgesetzt. Es hab sich gezeigt, dass ein Teil der Richtlinie nicht hinreichend deutlich umgesetzt worden sei, heißt es weiter. Die EU-Kommission hat am 25. Juli 2019 die Bundesrepublik aufgefordert, tätig zu werden, um die Umsetzungsdefizite zu beseitigen. Die Gesetzesänderung solle nun dazu dienen, einzelne Vorschriften zu ändern, um die Richtlinie komplett umzusetzen und die Vorgaben zu konkretisieren.

Küken: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes für ein Verbot des Kükentötens (19/27630) vorgelegt. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz will die Regierung das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus Gallus in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Das Verbot solle auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Ebenso verboten werden sollen Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in Stufen: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken soll vom 1. Januar 2022 an gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs erst vom 1. Januar 2024 an. Damit will die Regierung der Branche Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

Töten von Küken: Die FDP will das „Kükentöten europaweit beenden“ (19/27816) und stellt sich gegen einen „nationalen Alleingang“ in dieser Frage. Sie fordert von der Bundesregierung, die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Europäischen Wirtschaftsraum auf EU-Ebene voranzutreiben, der unter anderem „ein Verbot des Kükentötens sowie des Tötens von Embryonen im Ei möglichst zeitnah am Brutbeginn verbindlich festschreibt“. Federführend wird sich der Landwirtschaftsausschuss weiter mit dem Antrag beschäftigen. 

Lebensmittelhandel: Die FDP legte einen Antrag mit dem Titel „Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel durch eine EU-Herkunftskennzeichnung in Klarschrift“ (19/27821) vor. Darin verlangt sie von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der bestehenden Herkunfts- und Identitätskennzeichnungssysteme einzusetzen, um „sämtliche unverarbeitete Fleischprodukte aller Tierarten klar, gut erkennbar und einheitlich“ zu kennzeichnen sowie Landwirte dabei zu unterstützen, regionale Wertschöpfungsketten zu initiieren und aufzubauen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen

Freiland- und Weidetierhaltung: Die Linke forderte einen „runden Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen“ (19/27834). Ein entsprechender Antrag wird federführend im Landwirtschaftsausschuss weiterberaten. Als Teilnehmer dieses runden Tisches sollten nach Ansicht der Linksfraktion Tierhalter, Wissenschaftler, Tierärzte, Vertreter von Naturschutzverbänden sowie weitere Akteuren zusammenkommen. 

Wirtschaft und Energie

Handwerksordnung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (19/27440) vor. Mit der geplanten Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften soll die Zulassungspflicht für einzelne Handwerke wieder eingeführt werden. Im Übrigen sollen Entwicklungen im Handwerksrecht in der Handwerksordnung nachvollzogen werden wie die Einführung der Doppik durch die Kammern, aktuelle Bezeichnungen von Gewerben, Erlasse von Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Kriegswaffenkontrolle: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (19/27451) vor. Im Außenwirtschaftsgesetz und Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen soll die Verpflichtung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Erlass einer Besonderen Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen um ein Jahr bis zum 1. Januar 2023 verlängert werden. Dies soll die Einführung von Gebühren nach Ablauf des Gebührenmoratoriums ohne erneute Gesetzesänderung ermöglichen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Wasserstoffnetze: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (19/27453) vor. Demnach sollen damit unter anderem erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine Wasserstoffnetzinfrastruktur geschaffen werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Wasserstoffenergie: „Für eine koordinierte Energiewende – Wasserstoff ganzheitlich denken“ lautet der Titel eines Antrags der FDP (19/27819), der federführend im Energieausschuss beraten wird. Darin fordert die Fraktion unter anderem, Wasserstoff in die allgemeine Definition von Gasen im Energiewirtschaftsrecht aufzunehmen sowie beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft eine strikte Trennung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur zu vermeiden.

E-Government: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (19/27442) vorgelegt. Um die Potenziale der Politik offener Daten voll auszuschöpfen, soll die Verfügbarkeit von Daten der Bundesverwaltung weiter gesteigert werden. Des Weiteren soll die Nutzbarkeit offener Daten verbessert werden. Die Vorlage wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Kunststoff: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen vorgelegt (19/27634). Die Vorlage wird zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Damit werden bestimmte Vorgaben der EU-Richtlinie 2019 / 904 in deutsches Recht umgesetzt, im Wesentlichen im Verpackungsgesetz, aber auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz. Außerdem werden die Vorgaben über die erweiterte Herstellerverantwortung umgesetzt, soweit sie sich auf die Hersteller von Verpackungen beziehen. Daneben werden im Verpackungsgesetz einige Aktualisierungen, Anpassungen und Änderungen vorgenommen, vor allem, um dessen Vollzug zu vereinfachen und zu verbessern. 

Atomgesetz: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659) vorgelegt. Demnach soll das Atomgesetz in seinen Grundlagen zur Regelung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter auf Gesetzesebene konkretisiert und klargestellt werden. Zudem soll der anerkannte atomrechtliche Funktionsvorbehalt der Exekutive nunmehr erstmals auf formell-gesetzlicher Ebene geregelt werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

Energie aus erneuerbaren Quellen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der EU-Richtlinie 2018 / 2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (19/27672) vorgelegt. Demnach sollen diese drei Gesetze an Verfahrensregelungen der EU-Richtlinie 2018 / 2001 angepasst werden, die teilweise über bereits darin vorhandene Verfahrensregelungen hinausgehen. Dies betreffe unter anderem immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Betroffen seien auch Zulassungsverfahren für Anlagen im Bereich der Wasserwirtschaft beziehungsweise für wasserwirtschaftlich relevante Vorhaben, die der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen dienen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.

Atomgesetz II: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Atomgesetzes (19/27773) wird federführend im Umweltausschuss beraten. Demnach solle der von der Fraktion diagnostizierte „Disput bei der Beurteilung der Zulässigkeit für die Ausfuhr von Nuklearbrennstoff mit Blick auf die Sicherheit der empfangenden kerntechnischen Anlage“ aufgelöst werden. Es sei die Einführung einer klarstellenden Regelung, welche eine eindeutige Orientierung bei der Ausfuhrgenehmigung vorgibt, geboten und zielführend, heißt es.

Bildung

Erkennung von Fotomanipulationen: „Spezifische Forschungsförderung zur automatischen Erkennung KI-manipulierter Fotos und Videos“. Ein mit diesem Titel überschriebener Antrag der AfD (19/27848) wird federführend im Bildungs- und Forschungsausschuss beraten. Die Fraktion will unter anderem den entsprechenden Wissenstransfer mit hinreichenden Mitteln ausstatten, um mit der technologischen Entwicklung Schritt halten zu können. 

Finanzen

Abzugsteuern: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer vorgelegt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, 19/27632). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Mit dem Entwurf sollen die Vorschriften zum Verfahren der Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern durch das Bundeszentralamt für Steuern sowie ihr Zusammenspiel mit den Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds neu gefasst werden. Neben einer Digitalisierung des gesamten Prozesses – Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung, Entscheidung der Behörde – wird laut Regierung besonderes Augenmerk darauf verwandt, vorausschauend Risikofaktoren auszuschließen, die zu unberechtigter Entlastung führen können. Hierzu gehöre eine Reduzierung der Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, sowie eine Übertragung bestimmter Verfahren von den Ländern auf den Bund. Frei werdende Verwaltungsressourcen könnten für die weitere Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung verwandt werden. Darüber hinaus führe die Digitalisierung des Verfahrens nach einer Umstellungsphase auch zu geringerem Erfüllungsaufwand bei den ausländischen Investoren. Zur Betrugsbekämpfung bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer erhält das Bundeszentralamt für Steuern ergänzende Informationen von den Finanzinstituten, die mit der Abführung und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer befasst sind. 

Lohnsteuereinbehalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (19/27719) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht die auf sechs Jahre befristete Verlängerung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vor. Der Vorteil für die betroffenen Reeder sei, dass Lohnsteuer für die Seeleute zwar angemeldet, aber nicht an das Finanzamt abgeführt werden müsse. Für die Reeder entfalle damit ein Teil der Personalkosten, und es lohne sich für sie, in Deutschland einkommensteuerpflichtige Seeleute zu beschäftigen. Darüber hinaus werde der Lohnsteuereinbehalt auf Schiffe unter Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie auf Schiffe unter Flagge eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, ausgedehnt, soweit in diesen Fällen wegen des Inlandsbezugs Lohnsteuer zu erheben sei. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Biersteuer: Die FDP will die „Biersteuer in betroffenen Bundesländern nach Möglichkeit senken“. Dies sieht ein Antrag (19/27815) der Fraktion vor, der federführend im Finanzausschuss weiterberaten wird. Mit der Maßnahme soll nach Ansicht der Liberalen sichergestellt werden, dass den Bierbrauern, deren Absätze im Jahr 2020 eingebrochen waren, aus der Krise geholfen werden kann.

Hinzurechnungsbesteuerung: Ebenfalls im Finanzausschuss federführend beraten wird der Antrag (19/27818) der Liberalen mit dem Titel „Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken“. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Außensteuergesetz an die internationale Steuerwirklichkeit anzupassen und die Niedrigbesteuerungsgrenze des Paragrafen 8 Absatz 3 des Außensteuergesetzes auf 15 Prozent abzusenken sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Niedrigbesteuerungsgrenze im Paragrafen 8 Absatz 3 dieses Gesetzes alle drei Jahre zu überprüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zu veröffentlichen. 

Abgeltungsteuer: Die FDP will den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge stärken und dafür die Abgeltungsteuer bewahren, wie aus einem Antrag der Fraktion (19/27820) hervorgeht. Unter anderem fordert sie darin, die Abgeltungsteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung beizubehalten und Zinseinkünfte nicht von der Abgeltungsteuer auszuschließen. Zur Begründung heißt es, der „enorme vereinfachende Effekt für Steuerpflichtige, Steuerverwaltung und Finanzdienstleister“, der durch die Einführung der Abgeltungsteuer entstanden sei, würde durch eine (Teil-)Abschaffung verloren gehen. Die Vorlage wird federführend im Finanzausschuss beraten.

Inneres

Fußball: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (19/27413) vorgelegt. Diese Konvention soll das alte Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen ablösen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Statistik: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften (19/27425) vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren für die künftige registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen schaffen. Die Daten des Zensus 2022 sollen genutzt werden, um den Test der Methodik insbesondere in den Bereichen der Qualitätssicherung und der zuverlässigen Zuordnung von Daten aus unterschiedlichen Datenbeständen wirtschaftlich und möglichst belastungsarm durchführen zu können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Asylrecht: „Asylchaos beenden – Auf Ebene der EU zur politischen Vernunft und den bewährten Grundsätzen des nationalen und internationalen Asylrechts zurückkehren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/27843), der federführend im Innenausschuss beraten wird. Darin heißt es unter anderem, es sei ein Gebot politischer Vernunft, auch im Interesse hilfsbedürftiger tatsächlich Verfolgter, dem Missbrauch des Asylrechts durch die „massenhafte Stellung offensichtlich unbegründeter Asylanträge“ durch entsprechende rechtliche Vorkehrungen einen Riegel vorzuschieben.

Europol: Die FDP plädiert in einem Antrag für eine „Reform der Europol-Verordnung“ und ein „wirkungsfähiges europäisches Kriminalamt“ (19/27817). Für dieses Ziel solle sich die Bundesregierung im Rat der Europäische Union einsetzen. Zugleich solle sie sich mit Blick auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Unternehmen dafür einzusetzen, „dass die Bewertung strafbarer Inhalte durch die Strafverfolgungsbehörden und nicht durch private Unternehmen erfolgt“, heißt es weiter. Die Vorlage wird nun federführend im Innenausschuss weiter beraten. 

Bevölkerungsschutz: Die AfD-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu ausrichten – Bevölkerungsschutz 4.0 digital gestalten“ (19/27846) vor. Darin fordert sie die Bundesregierung dazu auf, eine „kohärente Strategie zur Digitalisierung im Bevölkerungsschutz“ zu entwerfen. Die Vorlage wird federführend im Innenausschuss beraten.

Datenverwaltung: Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Staatliche Daten verwenden – Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen“ (19/27814) wird federführend im Innenausschuss beraten. Der Vorlage zufolge braucht es eine stärkere Koordinierung im Bereich der Sammlung, Speicherung, Aufbereitung und Bereitstellung staatlicher Daten an Dritte. Zur Begründung schreiben die Liberalen: „Offene und leicht verfügbare maschinenlesbare Daten sind das Fundament einer Informationsgesellschaft und Treiber für moderne und innovative Digitalisierung.“

Arbeit und Soziales

Grundsicherung: Die Fraktion Die Linke legte einen Antrag (19/24454) gegen Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern vor, wonach Renten für Versicherte, die erstmals zum 1. April 2004 oder später eine Rente erhalten haben, am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats ausgezahlt werden. Rentner, die bereits vor dem 01. April 2004 eine Rente bezogen hätten, würde die Rente aber noch zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Monat, in dem sie fällig werden, vorausgeht, ausgezahlt. Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ würden generell „vorschüssig“, also zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt, schreibt Die Linke. Durch die Änderung des Auszahlungszeitpunkts komme es für Rentner, die ihre Rente mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen und ihre Rente erstmals im April 2004 oder später erhalten haben, im Juli (dem Monat der jährlichen Rentenanpassung) regelmäßig zu einer Bedarfsunterdeckung. Grund hierfür sei das sogenannte Zuflussprinzip, nach dem Einkommen immer in dem Kalendermonat angerechnet werden, in dem sie real zufließen. Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeute das Zuflussprinzip, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt werde, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird, heißt es in dem Antrag. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Lernförderung: Die FDP-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Digitale Lernförderung von Kindern in der Grundsicherung schaffen“ (19/27806) vor. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, ein Programm aufzusetzen, das sozial benachteiligte Kinder im Umgang mit digitalen Geräten und Lernplattformen fördert. Das solle die Teilhabe am digitalen Unterricht und die Nutzung digitaler Geräten zur Bildung auch in Zukunft verbessern. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. 

Versorgung: Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Aufarbeitung der Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz“ (19/27832) eingebracht. Die Fraktion fordert darin, die Praxis der Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz einer wissenschaftlichen Aufarbeitung zu unterziehen. Dabei solle der Blick insbesondere auf „die Zahlungen an frühere Angehörige von Einheiten und Dienststellen des Deutschen Reiches“ gelenkt werden. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.

Sozialversicherungsbeiträge: Die AfD hat ein Antrag mit dem Titel „Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der Covid-Maßnahmen“ (19/27849) eingebracht. Vermittels einer Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches sollen künftig „erheblichen Härten“ bereits durch eine „glaubhafte Erklärung des Antragstellers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch Covid-Maßnahmen erlitten hat“, nachgewiesen sein. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Arbeitsförderung: „Arbeitsförderung in der Krise – Für einen besseren Einstieg“ (19/27763). So lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss weiterberaten wird. Anlässlich der Corona-Krise solle die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen etwa ein Einstiegszuschuss „für Zeiten besonders schwieriger konjunktureller Lagen“ einführen. Damit solle unter anderem Berufseinsteigern ein besserer Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden, heißt es. 

Geschäftsordnung

Parlamentarisches Fragerecht: Die FDP-Fraktion legte einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts“ vor (19/27764). Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten. Die Liberalen bemängeln das bisherige Verfahren, sich als Parlamentarier „nur im Wege des Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wehren“ zu können, wenn ihnen eine Antwort der Bundesregierung „unzureichend“ oder „als unzulässige Einstufung als Verschlusssache“ erscheint. Bis zu einem Urteil könnten dabei einige Jahre ins Land gehen. „Zur Stärkung des Fragerechts des Parlaments“ soll nach Ansicht der FDP daher eine Schiedskommission eingerichtet werden, die über Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Fragerecht sowie den Informationspflichten der Bundesregierung kurzfristig entscheiden soll. „Die Beteiligten können dann binnen vierzehn Tagen erklären, ob sie die Entscheidung akzeptieren“, so der Vorschlag der Liberalen.

Kultur und Medien

Museumseintritt: Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, den kostenfreien Eintritt für alle vom Bund geförderten Kultureinrichtungen, insbesondere zu Dauerausstellungen und an bestimmten Tagen auch zu Sonderausstellungen zu gewährleisten. In einem Antrag (19/10754) spricht sie sich zudem dafür aus, die Ausstellungen mit pädagogischen, partizipativen und kulturvermittelnden Maßnahmen und Programmen zu begleiten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Auswärtiges

Türkische Partei HDP: Die Linke fordert von der Bundesregierung in einem Antrag (19/27835), das Verbotsverfahren gegen die türkische Oppositionspartei HDP klar zu verurteilen. So solle sie ein Verbot der Demokratischen Partei der Völker (HDP) „ohne Wenn und Aber als Putschversuch zurückzuweisen“. Das Verbot sei ein Anschlag auf alle Demokratinnen und Demokraten, schreiben die Abgeordneten. Mit der Vorlage wird sich der Auswärtige Ausschuss weiter befassen.

Gesundheit

Impfungen: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Keine Diskriminierung von Ungeimpften – Einhaltung der Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats“ (19/27851) eingebracht. So sei zwingend dafür Sorge zu tragen, dass Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt würden, dass eine Impfung gegen Covid-19 nicht verpflichtend sei, heißt es in der Vorlage, die federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird.

Arzneimittelsicherheit: „Arzneimittelsicherheit stärken – Harmonisierung von Gebrauchs- und Fachinformationen, umfänglich informieren und Off-Label-Nutzung reduzieren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/27845). Darin fordert sie die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem sichergestellt wird, dass Gebrauchs- und Fachinformationen von Medikamenten mit gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und Darreichungsform in einer „allumfassenden standardisierten Form“, basierend auf dem Zulassungsbescheid des Erstantragsstellers erfasst und geregelt sind. Diese solle den aktuellsten Stand der Forschung und medizinischen Praxis widerspiegeln sowie Nebenwirkungen und den, durch wissenschaftliche Forschung bewiesenen, Nutzen des Wirkstoffs aufzeigen. Darüber hinaus verlangt die Fraktion, die Anwendungsforschung für bekannte Wirkstoffe stärker zu fördern. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. 

Cannabis: Die FDP fordert in einem Antrag, „Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abzugeben“ (19/27807). Zugleich soll dabei nach Ansicht der Liberalen auch der Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt werden. Die Vorlage wurde federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Pandemiebekämpfung: Ein weiterer Antrag der FDP trägt den Titel „Die Covid-19-Pandemie global und koordiniert bekämpfen“ (19/27813). Demnach solle sich die Bundesregierung unter anderem für „einen weltweit wirksamen und flächendeckenden Covid-19-Impfplan einzusetzen“. Auch diese Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Patientenberatung: Die Fraktion Die Linke will die Patientenberatung gemeinnützig ausgestalten. Dabei fordert sie: „Privatisierung rückgängig machen“ (19/27833). Die Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung, so die Fraktion, habe aufgrund der „gesamtgesellschaftlichen Relevanz“ mit einem Volumen von 10 Millionen Euro pro Jahr und jährlichen Steigerungsraten über den Bund zu erfolgen. Der Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Therapieausbildung: Die Grünen wollen eine „Perspektive für Therapieberufe schaffen“ (19/27829) und fordern einen „verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung“. Ihr entsprechend dazu eingebrachter Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Demnach soll die Bundesregierung die Akademisierung insbesondere der Gebiete Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie vorantreiben.

Krankenhausversorgung: Ein weiterer Antrag der Grünen, der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird, trägt den Titel „Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung – Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren“ (19/27830). Die Vorlage sieht unter anderem eine Reform der Krankenhausplanung vor. Ziel dabei solle sein, „dem Bund die Möglichkeit zu geben, gemeinsame bundesweite Grundsätze für eine bedarfsgerechte Versorgungs- und Krankenhausplanung zu definieren“. Zu diesen Grundsätzen gehörten die Differenzierung nach Versorgungsstufen, der Bezug auf Leistungsbereiche statt wie bisher auf Betten, Qualitätsanforderungen sowie die Versorgungsplanung auf Grundlage von Versorgungsanalysen, schreiben die Abgeordneten. 

Strittige Federführung

Abgesetzt: Digitalisierung bei der Polizei: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines Antrags der AfD mit dem Titel „Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen“ (19/27852). Der Antrag sollte entweder an den Innenausschuss oder den Ausschuss für Digitale Agenda zur federführenden Beratung überwiesen werden. Die Abgeordneten fordern darin unter anderem, „die Kampagne 'Für ein sicheres Deutschland' zur Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas gegenüber uniformierten Polizei- und Rettungskräften verstärkt in den öffentlichen Fokus zu rücken“. (irs/eis/ste/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 6/13 - Antrag (Gesetzentwurf): Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
    PDF | 168 KB — Status: 23.10.1969
  • 19/10754 - Antrag: Freie Eintritte für alle - Kulturelle Teilhabe gewährleisten
    PDF | 126 KB — Status: 06.06.2019
  • 19/24454 - Antrag: Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern verhindern
    PDF | 349 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/26562 - Antrag: Verbrechen an den irakischen Kurdinnen und Kurden als Völkermord anerkennen - Gerechtigkeit für die Opfer herstellen
    PDF | 286 KB — Status: 10.02.2021
  • 19/27215 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
    PDF | 782 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27216 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. April 2010 zum Internationalen Übereinkommen vom 3. Mai 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen 2010)
    PDF | 969 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27413 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen
    PDF | 1 MB — Status: 09.03.2021
  • 19/27425 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 09.03.2021
  • 19/27439 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren
    PDF | 748 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/27440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
    PDF | 671 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/27442 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
    PDF | 1 MB — Status: 09.03.2021
  • 19/27451 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
    PDF | 343 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/27453 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
    PDF | 2 MB — Status: 09.03.2021
  • 19/27522 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
    PDF | 808 KB — Status: 11.03.2021
  • 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
    PDF | 2 MB — Status: 11.03.2021
  • 19/27524 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der am 25. November 1986 unterzeichneten Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Maastricht Vereinbarung)
    PDF | 1 MB — Status: 11.03.2021
  • 19/27528 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 886 KB — Status: 11.03.2021
  • 19/27629 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Schutz von Versuchstieren
    PDF | 623 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27630 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
    PDF | 473 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27632 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG)
    PDF | 946 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27634 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
    PDF | 2 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)
    PDF | 3 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/27636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG)
    PDF | 882 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 2 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/27656 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
    PDF | 1 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/27657 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften
    PDF | 891 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27659 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Siebzehntes AtG-ÄnderungsG)
    PDF | 510 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27660 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen
    PDF | 404 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 4 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/27671 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich
    PDF | 644 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
    PDF | 714 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
    PDF | 1 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/27719 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
    PDF | 462 KB — Status: 19.03.2021
  • 19/27760 - Antrag: Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen
    PDF | 276 KB — Status: 22.03.2021
  • 19/27763 - Antrag: Arbeitsförderung in der Krise - Für einen besseren Einstieg
    PDF | 260 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts (Parlamentarisches Fragerechts-Gesetz - ParlFrageRG)
    PDF | 365 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27773 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 307 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27806 - Antrag: Digitale Lernförderung von Kindern in der Grundsicherung schaffen
    PDF | 272 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27807 - Antrag: Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abgeben - Gesundheits- und Jugendschutz stärken
    PDF | 273 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27813 - Antrag: Die COVID-19-Pandemie global und koordiniert bekämpfen
    PDF | 306 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27814 - Antrag: Staatliche Daten verwenden - Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen
    PDF | 279 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27815 - Antrag: Biersteuer in betroffenen Bundesländern nach Möglichkeit senken
    PDF | 252 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27816 - Antrag: Echter Tierschutz statt nationaler Alleingang - Kükentöten europaweit beenden
    PDF | 239 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27817 - Antrag: Reform der Europol-Verordnung - Auf dem Weg zum Europäischen Kriminalamt hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
    PDF | 285 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27818 - Antrag: Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken
    PDF | 255 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27819 - Antrag: Für eine koordinierte Energiewende - Wasserstoff ganzheitlich denken
    PDF | 271 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27820 - Antrag: Abgeltungsteuer bewahren - Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken
    PDF | 252 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27821 - Antrag: Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel durch eine EU-Herkunftskennzeichnung in Klarschrift
    PDF | 258 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27829 - Antrag: Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen
    PDF | 268 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27830 - Antrag: Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung - Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren
    PDF | 303 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27832 - Antrag: Aufarbeitung der Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz
    PDF | 256 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27833 - Antrag: Patientenberatung jetzt gemeinnützig ausgestalten - Privatisierung rückgängig machen
    PDF | 249 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27834 - Antrag: Runder Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen
    PDF | 245 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27835 - Antrag: Verbotsverfahren gegen Oppositionspartei HDP klar verurteilen
    PDF | 315 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27843 - Antrag: Asylchaos beenden - Auf Ebene der EU zur politischen Vernunft und den bewährten Grundsätzen des nationalen und internationalen Asylrechts zurückkehren
    PDF | 266 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27845 - Antrag: Arzneimittelsicherheit stärken - Harmonisierung von Gebrauchs- und Fachinformationen, umfänglich informieren und Off-Label-Nutzung reduzieren
    PDF | 239 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27846 - Antrag: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu ausrichten - Bevölkerungsschutz 4.0 digital gestalten
    PDF | 299 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27848 - Antrag: Förderung der automatischen Erkennung KI-manipulierter Fotos und Videos
    PDF | 270 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27849 - Antrag: Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-Maßnahmen
    PDF | 290 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27851 - Antrag: Keine Diskriminierung von Ungeimpften - Einhaltung der Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
    PDF | 244 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27852 - Antrag: Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen
    PDF | 304 KB — Status: 24.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen
  • Überweisung 19/27442 beschlossen
  • Überweisung 19/27848 beschlossen
  • Überweisung 19/27846 beschlossen
  • Überweisung 19/27814 beschlossen
  • Überweisung 19/26562 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Tagesordnung

  • 151. Sitzung am Mittwoch, den 5. Mai 2021, 17.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Markus Hartung
  • Stellungnahme Prof. Dr. Martin Henssler
  • Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Kilian
  • Stellungnahme Legal Tech Verband Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Volker Römermann
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christian Wolf

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27673)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Nukleare Sicherheit

Juristendisput über Änderung des Atom­gesetzes

Zeit: Mittwoch, 5. Mai 2021, 11 bis 13 Uhr
Ort: Videokonferenz

Die geplante Änderung des Atomgesetzes ist im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 5. Mai 2021, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Vertreter von Umweltverbänden kritisierten in der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten öffentlichen Anhörung den Entwurf der Bundesregierung eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659), während sich andere Juristen grundsätzlich zustimmend äußerten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Novelle betrifft Regelungen im Bereich der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten und dabei insbesondere den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Mit diesem Begriff sind in erster Linie Terrorangriffe gemeint.

Im Zentrum steht dabei der sogenannte atomrechtliche Funktionsvorbehalt der Exekutive. Dieser besagt, dass die Risikoabschätzung durch die Behörden nur eingeschränkt von Gerichten überprüft werden darf. Bisher ist der Funktionsvorbehalt nicht ausdrücklich im Atomgesetz verankert.

„Heutige Rechtslage hat absurde Folgen“

Hier bestehe Handlungsbedarf, sagte Dr. Herbert Posser von der Rechtsanwaltskanzlei Posser Spieth Wolfers & Partners. Denn die heutige Rechtslage habe „absurde“ Folgen: Weil die Behörden bei Prozessen ihre maßgeblichen Dokumente wegen der Geheimschutzanforderungen nicht offenlegen dürften, stünden sie vor der Wahl zwischen (strafbewehrtem) Geheimnisverrat oder Prozessverlust.

Grundsätzlich sei es im Interesse der Rechtssicherheit zu begrüßen, dass der atomrechtliche Funktionsvorbehalt jetzt im Atomgesetz verankert werde, sagte auch Dr. Olaf Däuper von der Kanzlei Becker Büttner Held. Positiv bewertete er den vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgebrachten Vorschlag, in der atomrechtlichen Hauptsache ein In-Camera-Verfahren einzuführen. Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem geheime Unterlagen zwar einem eigens eingerichteten Fachsenat vorgelegt werden, nicht aber dem Gericht der Hauptsache und den Prozessbeteiligten.

„Ein eklatanter Eingriff in die Gewaltenteilung“

Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts der Exekutive stelle „einen eklatanten Eingriff in die Gewaltenteilung“ dar, kritisierte Juliane Dickel vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Sie lehnte die Novelle in dieser Form ab und schlug vor, die Thematik gründlich zu diskutieren und erst in der nächsten Wahlperiode darüber zu entscheiden. 

Für den Gesetzentwurf sprach sich Prof. Dr. Wolfgang Ewer von der Weissleder Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus. Niemand könne die Gefahr von Terrorangriffen besser beurteilen als die Experten der Behörden. In Bezug auf das In-Camera-Verfahren äußerte Ewer erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Dem widersprach Linda Compagnini vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einführung des In-Camera-Verfahrens in der Hauptsache würde laut ihrer schriftlichen Stellungnahme „aus rechtlicher Sicht die Stärkung des effektiven Rechtsschutzes bedeuten“. Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts in Paragraf 44 begrüßte sie.

„Thema derzeit nicht regelungsbedürftig“

Keinen Handlungsbedarf sah hingegen Dr. Ulrich Wollenteit von der Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft, der im Rahmen der Verbändebeteiligung im Auftrag von Greenpeace und BUND eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben hatte. Die Atomkraftwerke würden demnächst ohnehin abgeschaltet, sodass das Thema derzeit nicht regelungsbedürftig sei. Außerdem sei ihm kein Fall bekannt, bei dem eine Behörde vor den Alternativen Geheimnisverrat oder Prozessverlust gestanden habe.

Dr. Dörte Fouquet von der Kanzlei Becker Büttner Held begrüßte die Novelle, regte aber an, dem Vorschlag des Bundesrats für ein In-Camera-Verfahren zu folgen. Harald Thielen von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH (GRS) äußerte sich als einziger Sachverständiger nicht zu juristischen Aspekten, sondern schilderte die Richtlinien, die den Nachweis zum Schutz vor SEWD regeln. (chb/05.05.2021)

Dokumente

  • 19/27659 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Siebzehntes AtG-ÄnderungsG)
    PDF | 510 KB — Status: 17.03.2021

Tagesordnung

  • 110. Sitzung am Mittwoch, 5. Mai 2021, 11:00 Uhr, öffentlich

Protokolle

  • 110. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • PPT Harald Thielen
  • Dr. Herbert Posser, POSSER SPIETH WOLFERS & PARTNERS pswp, A.-Drs. 19(16)564-A
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held, A.-Drs. 19(16)564-F
  • Juliane Dickel, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), A.-Drs. 19(16)564-D
  • Linda Compagnini, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalsierung und Energie des Landes NRW, A.-Drs. 19(16)564-E
  • Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft, A-Drs. 19(16)564-B
  • Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft, A-Drs. 19(16)564-C
  • Dr. Dörte Fouquet, Becker Büttner Held, A.-Drs. 19(16)564-G(NEU)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Nukleare Sicherheit

Abgesetzt: Abstimmung über Aus­gleich für be­schleu­nig­ten Atomausstieg

Dampf steigt aus den Kühltürmen eines Atomkraftwerks auf.

Die Sicherung von kerntechnischen Anlagen beschäftigt den Bundestag. (© picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 20. Mai 2021, abgesetzt hat der Bundestag die halbstündige abschließende Beratung der Entwürfe der Bundesregierung für ein Siebzehntes (19/27659) und ein Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682, 19/29587). Zu letzterem liegt eine Stellungnahme des Bundesrates (19/29587) vor, in der die Länderkammer keine Einwände gegen den Entwurf erhebt. Ebenfalls abgesetzt wurde die Abstimmung über einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Atomgesetzes (19/27773) und zur Unterrichtung durch die Bundesregierung über den „Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs“ (19/29015, 19/29474 Nr. 1.7). 

Nicht abgestimmt wird des Weiteren über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (19/28685), zu dem der Bundesrat in seiner Stellungnahme keine Einwendungen erhoben hatte (19/29563).

Änderungen des Atomgesetzes

Das geplante 17. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes hat das Ziel, bei der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten den Tatbestand „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ zu konkretisieren. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht der Funktionsvorbehalt der Exekutive. Der atomrechtliche Funktionsvorbehalt betrifft den Sachverhalt, dass im Atomrecht die Ausgestaltung des Schutzes gegen SEWD Aufgabe der zuständigen Fachbehörden ist und einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Durch die gesetzliche Normierung soll nun der Funktionsvorbehalt gestärkt werden, womit gleichzeitig die Verteidigung von Genehmigungsentscheidungen vor Gericht gesichert werden soll.

Mit dem 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682) sollen die sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ergebenden verfassungsrechtlichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen behoben und – zusammen mit einem zu schließenden öffentlich-rechtlich Vertrag – alle hiermit verbundenen zwischen den Beteiligten strittigen Rechtsfragen in gegenseitigem Einvernehmen abschließend geregelt werden, heißt es. Zu diesem Zweck seien verschiedenen Energieversorgungsunternehmen in unterschiedlichem Umfang ein konkreter finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen in die Laufzeitverlängerung und für gemäß Anlage 3 Spalte 2 des Atomgesetzes unverwertbare Elektrizitätsmengen zu gewähren. 

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will sicherstellen, dass auch zukünftig Kernbrennstoffe exportiert werden dürfen, sofern die kerntechnischen Anlagen im Ausland vergleichbar hohe Sicherheitsstandards wie in Deutschland haben. Zu diesem Zweck hat die AfD-Fraktion den Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes (19/27773) eingebracht.

Nach Angaben der AfD-Fraktion soll der Gesetzentwurf Paragraf 3 des Atomgesetzes klarstellen und damit gewährleisten, dass die gegenwärtig praktizierte Ausfuhrregelung von Kernbrennstoffen beibehalten wird. Paragraf 3 sei in der jetzigen Fassung nicht eindeutig genug, um Forderungen nach einem Exportverbot angereicherten Nuklearbrennstoffs zu unterbinden, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt.

Entschädigung der Konzerne für Atomausstieg

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dem Bundestag in Form einer Unterrichtung (19/29015) den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs zugestellt.

Der Vertrag soll die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, Eon/Preußen Elektra, RWE und Vattenfall beenden. Wirksam wird der Vertrag mit Inkrafttreten des 18. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682), das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet.

Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes

Mit dem Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (19/28685) will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Entsorgungsfonds seine Ertragsziele erreichen kann. Deshalb soll zukünftig nicht mehr die Bundeshaushaltsordnung den Rahmen für die Anlagetätigkeit des Fonds bilden.

Stattdessen soll der Fonds einen Wirtschaftsplan in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch erstellen. Der Entsorgungsfonds hat die Aufgabe, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zu sichern. Die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. (chb/sas/18.05.2021)

Dokumente

  • 19/27659 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Siebzehntes AtG-ÄnderungsG)
    PDF | 510 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27773 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 307 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/28682 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG)
    PDF | 327 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/28685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG)
    PDF | 303 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/29015 - Unterrichtung: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs
    PDF | 1 MB — Status: 15.04.2021
  • 19/29474 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 30. März bis 3. Mai 2021)
    PDF | 303 KB — Status: 07.05.2021
  • 19/29563 - Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG) - Drucksache 19/28685 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 222 KB — Status: 11.05.2021
  • 19/29587 - Unterrichtung: Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG) - Drucksache 19/28682 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 219 KB — Status: 11.05.2021

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Nukleare Sicherheit

Bundestag ändert das Atomgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, nach halbstündiger Debatte Änderungen am Atomgesetz beschlossen. Dem Regierungsentwurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659) stimmten in namentlicher Abstimmung 431 Abgeordnete zu, 188 lehnten ihn ab, es gab drei Enthaltungen. 

Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen stimmte er auch der unveränderten Annahme des Regierungsentwurfs eines 18. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes zu (19/28682, 19/29587). Zu beiden Gesetzentwürfen hatte der Umweltausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/30488, 19/30045), zum zweiten Gesetzentwurf der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (19/30349). Den öffentlich-rechtlichen Vertrag „über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs“ (19/29015, 19/29474 Nr. 1.7) nahm der Bundestag zur Kenntnis.

Änderungen des Atomgesetzes

Das 17. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659) hat das Ziel, bei der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten den Tatbestand „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ zu konkretisieren. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht der Funktionsvorbehalt der Exekutive. Der atomrechtliche Funktionsvorbehalt betrifft den Sachverhalt, dass im Atomrecht die Ausgestaltung des Schutzes gegen SEWD Aufgabe der zuständigen Fachbehörden ist und einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Durch die gesetzliche Normierung soll nun der Funktionsvorbehalt gestärkt werden, womit gleichzeitig die Verteidigung von Genehmigungsentscheidungen vor Gericht gesichert werden soll.

Mit dem 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682) sollen die sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ergebenden verfassungsrechtlichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen behoben und – zusammen mit dem zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag – alle hiermit verbundenen, zwischen den Beteiligten strittigen Rechtsfragen in gegenseitigem Einvernehmen abschließend geregelt werden, heißt es. Zu diesem Zweck seien verschiedenen Energieversorgungsunternehmen in unterschiedlichem Umfang ein konkreter finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen in die Laufzeitverlängerung und für gemäß Anlage 3 Spalte 2 des Atomgesetzes unverwertbare Elektrizitätsmengen zu gewähren. 

Oppositionsinitiativen abgelehnt

In zweiter Beratung lehnte der Bundestag Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/30533) zur 17. Änderung des Atomgesetzes ab. Nur die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich. 

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Atomgesetzes“ (19/27773) auf Empfehlung des Umweltausschusses (19/30045) ab.

Entsorgungsfondsgesetz geändert

Gegen die Stimmen von AfD und Linksfraktion nahm der Bundestag darüber hinaus den Regierungsentwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes“ (19/28685) an, zu dem der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hatte (19/29563). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (19/30487).

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurden ein Entschließungsantrags der AfD (19/30534) zu diesem Gesetzentwurf sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion abgelehnt (19/23955, 19/22435), zu denen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses vorlagen (19/24842, 19/24904 Buchstabe b).

Entschädigung der Konzerne für den Atomausstieg

Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs (19/29015) soll die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, Eon/Preußen Elektra, RWE und Vattenfall beenden.

Wirksam wird der Vertrag mit Inkrafttreten des 18. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682).

Entsorgungsfondsgesetz geändert

Mit dem beschlossenen ersten Gesetz zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (19/28685) will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Entsorgungsfonds seine Ertragsziele erreichen kann. Deshalb wird künftig nicht mehr die Bundeshaushaltsordnung den Rahmen für die Anlagetätigkeit des Fonds bilden. Stattdessen erstellt der Fonds einen Wirtschaftsplan in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch. Der Entsorgungsfonds hat die Aufgabe, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zu sichern.

Die Koalitionsfraktionen hatten Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Danach werden Kosten für Maßnahmen, die die Entsorgungskosten erheblich reduzieren, direkt vom Fonds beglichen. Über die Zahlungsverpflichtung des Fonds entscheidet das Umweltministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium. Um die Wirtschaftlich- und Erheblichkeit der Reduzierung der Entsorgungskosten zu beurteilen, kann im Einzelfall die Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers eingeholt werden.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Gesetzentwurf (19/27773) sicherstellen, dass auch zukünftig Kernbrennstoffe exportiert werden dürfen, sofern die kerntechnischen Anlagen im Ausland vergleichbar hohe Sicherheitsstandards wie in Deutschland haben. 

Nach Angaben der AfD-Fraktion sollte der Gesetzentwurf Paragraf 3 des Atomgesetzes klarstellen und damit gewährleisten, dass die gegenwärtig praktizierte Ausfuhrregelung von Kernbrennstoffen beibehalten wird. Paragraf 3 sei in der jetzigen Fassung nicht eindeutig genug, um Forderungen nach einem Exportverbot angereicherten Nuklearbrennstoffs zu unterbinden, wurde in der Begründung ausgeführt.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangte in ihrem ersten abgelehnten Antrag mit dem Titel „Fukushima und Tschernobyl sachlich betrachten – Der Atomausstieg war ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden“ (19/23955), wieder in die Nutzung der Atomenergie einzusteigen. Sie wollte das Atomgesetz dahingehend ändern, dass neue kerntechnische Anlagen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität wieder genehmigungsfähig sind. Außerdem sprach sie sich dafür aus, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, den Ausbau der Kernenergie in Ländern wie Polen, Tschechien und Litauen „als leuchtendes Beispiel zu unterstützen“.

In ihrem Antrag kritisierte die AfD eine „Katastrophensehnsucht nach nuklearen Havarien“ sowie „apokalyptische Propaganda-Pamphlete zum Beispiel von Greenpeace“. Sie wollte deshalb, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, die „tatsächlichen Sachverhalte zu Tschernobyl und Fukushima“ zum Beispiel in Form von Informationskampagnen bekannt zu machen. Das Bundesumweltministerium sollte außerdem „Falschinformationen zur Kernenergie“, wie sie sich nach Ansicht der AfD-Fraktion zum Beispiel auf der Website des Ministeriums finden, „umgehend unterbinden“.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten abgelehnten Antrag mit dem Titel „Kernkraft für Umweltschutz“ (19/22435) forderte die AfD die Bundesregierung zu mehr Unterstützung für die Kernkraft auf. Es gehe um eine „Renaissance der Kernkraft mit allen zu Verfügung stehenden guten Argumenten“, so die Abgeordneten.

Die europäischen und weltweiten Initiativen zum Ausbau der Kernenergie und der Entwicklung moderner Kerntechnik müssten vorangebracht werden. (chb/hau/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Rita Schwarzelühr-Sutter

Rita Schwarzelühr-Sutter

© Rita Schwarzelühr-Sutter/ Photothek Media Lab

Schwarzelühr-Sutter, Rita

Parl. Staatssekretärin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

Judith Skudelny

Judith Skudelny

© FDP Landesverband Baden-Württemberg/ Stephanie Trenz

Skudelny, Judith

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Sylvia Kotting-Uhl

© Sylvia Kotting-Uhl / Stefan Kaminski

Kotting-Uhl, Sylvia

Bündnis 90/Die Grünen

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/22435 - Antrag: Kernkraft für Umweltschutz
    PDF | 272 KB — Status: 15.09.2020
  • 19/23955 - Antrag: Fukushima und Tschernobyl sachlich betrachten - Der Atomausstieg war ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden
    PDF | 304 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/24842 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23955 - Fukushima und Tschernobyl sachlich betrachten - Der Atomausstieg war ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden
    PDF | 286 KB — Status: 01.12.2020
  • 19/24904 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22434 - Modernste Kernenergie für Deutschland - sicher, sauber und bezahlbar b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22435 - Kernkraft für Umweltschutz
    PDF | 268 KB — Status: 02.12.2020
  • 19/27659 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Siebzehntes AtG-ÄnderungsG)
    PDF | 510 KB — Status: 17.03.2021
  • 19/27773 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 307 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/28682 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG)
    PDF | 327 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/28685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG)
    PDF | 303 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/29015 - Unterrichtung: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs
    PDF | 1 MB — Status: 15.04.2021
  • 19/29474 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 30. März bis 3. Mai 2021)
    PDF | 303 KB — Status: 07.05.2021
  • 19/29563 - Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG) - Drucksache 19/28685 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 222 KB — Status: 11.05.2021
  • 19/29587 - Unterrichtung: Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG) - Drucksache 19/28682 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 219 KB — Status: 11.05.2021
  • 19/30045 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28682, 19/29587 - Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27773 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 19/29015, 19/29474 Nr. 1.7 - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs
    PDF | 391 KB — Status: 26.05.2021
  • 19/30349 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28682, 19/29587, 19/30045 - Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG)
    PDF | 247 KB — Status: 07.06.2021
  • 19/30487 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28685, 19/29563 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG)
    PDF | 319 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30488 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27659 - Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Siebzehntes AtG-ÄnderungsG)
    PDF | 388 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30533 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27659, 19/27659, 19/30488 - Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Siebzehntes AtG-ÄnderungsG)
    PDF | 259 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30534 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28685, 19/29563, 19/30487 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG)
    PDF | 344 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Möring, Karsten (CDU/CSU), Müller, Carsten (CDU/CSU)


Änderungsantrag 19/30533 abgelehnt
Gesetzentwurf 19/27659 (Beschlussempfehlung 19/30488: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen)
18:38:31: Beginn der namentlichen Abstimmung
19:11:52: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamt: 620 Ja: 431 Nein: 186 Enthaltungen 3
Gesetzentwurf 19/27659 angenommen

Gesetzentwurf 19/28682 und 19/29587 (Beschlussempfehlung 19/30045 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Kenntnis der Unterrichtung 19/29105 annehmen) angenommen
Gesetzentwurf 19/27773 (Beschlussempfehlung 19/30045 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
Gesetzentwurf 19/28685 und 19/29563 (Beschlussempfehlung 19/30487: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/30534 abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/24842 (Antrag 19/23955 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/24904 Buchstabe b (Antrag 19/22435 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-atomgesetz-843444

Stand: 24.05.2025