Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot „Berliner Breitband Portal".
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.
Dieser Webauftritt/ Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Teilbereiche, die nicht barierefrei sind:
1. Barriere: Tastaturbedienbarkeit
2. Barriere: Logos
3. Barriere: Sprache
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Anika Wiest
E-Mail: [email protected]
Telefon: (030)90138423
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum KontaktformularJede Meldung wird nach 6 Monaten automatisch gelöscht, sofern diese vom Meldenden nicht bestätigt wird. Deshalb stellt diese Übersicht keine historisierte Statistik dar, sondern die aktuellen Bedarfe je Jahr.
Möchten Sie eine Bedarfsmeldung für eine Adresse vornehmen, ist die Einzelbedarfsmeldung der schnellste Weg (Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich. Registrierung nicht erforderlich, wird aber zur nachträglichen Verwaltung der Bedarfsmeldung sowie zur Möglichkeit Benachrichtigungen zu erhalten, empfohlen).
Möchten Sie eine Bedarfsmeldung für mehrere Adressen (z.B. für mehrere Standorte und Filialen) vornehmen, empfehlen wir die Sammelbedarfsmeldung.
Ihr Konto samt allen Bedarfsmeldungen wird endgültig gelöscht.
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