Bundeskriminalamt (BKA)

Bürgeranfragen

Sie haben Kenntnis von einer Straftat erlangt und möchten nun Strafanzeige bei der Polizei erstatten oder einen Hinweis zu einer Straftat abgeben?

Wählen Sie in Notfällen immer die Notrufnummer 110!
Strafanzeige erstatten Sie bitte direkt bei der Polizeidienststelle in Ihrer Nähe oder über die Onlinewachen der Polizeien in Deutschland

Sie wollen das BKA besuchen?

Führungen auf dem BKA-Gelände oder durch Bürogebäude sind grundsätzlich nicht möglich.

Zur organisatorischen Abwicklung eines Besuches benötigen wir sechs bis acht Wochen Vorlauf. Alle Besucherinnen und -besucher werden sicherheitsüberprüft. Bitte beachten Sie, dass der Besuch unter Umständen aus dienstlicher Notwendigkeit kurzfristig abgesagt werden kann.

Bei Interesse, melden Sie Ihren Besuchswunsch bitte schriftlich per E-Mail an [email protected]

Sie haben ein Benachrichtigungsschreiben zur Erhebung von Bestandsdaten gemäß § 10 Absatz 5 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) erhalten?

Das BKA erhebt im Rahmen seiner Aufgaben eine Reihe von Daten. Etwa wenn Straftaten begangen werden oder wenn Fingerabdrücke und DNA-Profile gespeichert werden.
Bei Ermittlungen im digitalen Raum spielt in vielen Fällen die IP-Adresse eine entscheidende Rolle. Denn mithilfe dieser „Internet Protocol-Adresse“ kann die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen bei den zuständigen Internet-Serviceprovidern erfragen, welcher Internetanschluss bei diesen Straftaten genutzt wurde.

Wenn diese IP-Adressen der Polizei bekannt und anschließend abgefragt werden, spricht man von der „Erhebung von Bestandsdaten“. Um diese Datenabfragen transparent zu machen, informiert das BKA die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Erhebung ihrer Daten.

Weitere Informationen zum Benachrichtigungsschreiben finden Sie hier.

Sie haben Fragen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten und Feststellungsbescheiden?

Für die Vergabe von Prüfzeichen (z. B. „F im Fünfeck“, Raute, Trapez) und für Zulassungen nach dem WaffG (u. a. für Schreckschusswaffen) ist die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig zuständig.

Auf Ebene des Bundes sind für bestimmte Vollzugsaufgaben nach dem WaffG das Bundesverwaltungsamt (BVA), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Das Waffengesetz (WaffG) als Bundesgesetz obliegt in der Ausführung grundsätzlich den Ländern. Daher wenden Sie sich bitte bei Fragen zum Waffenerwerb und -besitz, Führen und Schießen, Herstellen, Bearbeiten oder zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen an Ihre örtlich zuständige Waffenbehörde. Hierzu zählen auch Fragen zum Führen von Messern und Anscheinswaffen.

Das BKA erteilt außerhalb seiner Zuständigkeit keine Auskünfte zu waffenrechtlichen Fragen. Solche Anfragen richten Sie bitte an die rechtsberatenden Berufe. Die Zuständigkeiten des BKA finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema Waffenkriminalität finden Sie auf dieser Seite.

Sie benötigen Auskunft über Speicherungen in polizeilichen Dateien?

Informationen zur Speicherung in polizeilichen Dateien wie z.B. in dem Schengener Informationssystem (SIS) oder der Fluggastdatenzentrale finden Sie hier.

Sie haben sonstige Fragen an das BKA?

Bitte beachten Sie Folgendes beim Ausfüllen des Kontaktformulars:
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