Rundfunkbeitrag :
Die erste Klage

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Gegen den ab 1. Januar 2013 vorgesehenen Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt liegt eine erste Klage vor.

Es gibt eine erste Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag, der vom 1. Januar 2013 an eingeführt werden soll. Der Jurist Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau, hat sie eingereicht. Es handelt sich um eine sogenannte Popularklage, die Geuer beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht hat (Az.: Vf. 8-VII-12). Bis zum 15.Oktober haben die Verfahrensbeteiligten - die bayerische Staatsregierung, der Landtag und der Bayerische Rundfunk Zeit, Stellungnahmen abzugeben.

Vom 1. Januar an sollen alle Haushalte und Betriebe den neuen Rundfunkbeitrag zahlen, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Das verletze den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, es handelte sich um eine sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung, argumentiert der Kläger. Vor allem für kleine Betriebe mit vielen Betriebsstätten oder für Unternehmen mit großem Fuhrpark stiegen die Gebühren extrem an, weil für jede Betriebsstätte und für jedes Fahrzeug gezahlt werden müsse.

Eine neue Steuer

Das Rechtsstaatsprinzip sei verletzt, weil die Rundfunkgebühren zu einer Steuer mutierten: „Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“. Die Bundesländer hätten zum Erlass einer solchen Steuer gar keine Kompetenz. Zudem gebe es Mängel beim Datenschutz. Der Gebühreneinzugszentrale in Köln sollten die Meldedaten aller Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. „Dadurch entsteht ein zweites und auch noch zentrales Melderegister - das wollte man gerade nicht haben, deshalb sind die Melderegister nach Gemeinden getrennt geführt“, sagt Geuer.

Der bayerische Landtag hatte die Klage im Juli in einer ersten Stellungnahme als unbegründet eingestuft. Von vielen Seiten sei eine Vereinfachung der Rundfunkbeiträge verlangt worden, Verfassungsverstöße sehe man nicht. Der Bayerische Rundfunk teilte mit, auch er halte die Klage für unbegründet.

Der neuen Rundfunkbeitrag hatten die Bundesländer im vergangenen Jahr beschlossen. Die Höhe der Gebühr von 17,98 Euro pro Monat soll zunächst gleich bleiben. Eine Klage hatte auch der Autovermieter Sixt angekündigt. Sollte die Klage Erfolg haben, könnte Bayern gezwungen sein, unter den Ländern eine neue Lösung anzustreben.

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Michael Hanfeld
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