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Interpol soll bei Blockade helfen

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Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will trotz zahlreicher Einwände von Experten das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten noch vor der Bundestagswahl durchbringen.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will trotz zahlreicher Einwände von Experten das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten noch vor der Bundestagswahl durchbringen. © dpa

Das Bundeskriminalamt will bei der umstrittenen Sperrung von Internetseiten global zusammenarbeiten - auch mit Staaten wie etwa dem Iran. Von Viktor Funk und Patrick Beuth

Von VIKTOR FUNK UND PATRICK BEUTH

Im Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet will das Bundeskriminalamt (BKA) eine internationale Allianz bilden: Einer Initiative des BKA auf der europäischen Regionalkonferenz der Interpol in San Marino zufolge sollen die Mitglieder des Polizeiverbundes unter anderem eine globale Liste mit zu sperrenden Kinderporno-Seiten erstellen.

Unterstützt von 49 Teilnehmerstaaten der Konferenz plädiert das BKA für die Einrichtung einer solchen Liste in Lyon, dem Sitz der Interpol. Die 187 Mitgliedstaaten der Organisation sollen sie mit Daten füttern. Zahlreiche Staaten führen bereits Sperrlisten für Websites, allerdings ohne nach Gründen zu unterscheiden.

So stehen auf der australischen Liste nicht nur Seiten mit Kinderpornografie, sondern viel mehr einem "nicht klassifizierten" Inhalt. Die Öffentlichkeit erfährt gar nicht, welche Seiten die australische Regierung sperren lässt und weshalb. Zu Interpol gehören auch Staaten wie der Iran, deren Vorstellung von akzeptablen Seiten sich von der des BKA unterscheiden dürfte.

Ob es bereits eine deutsche Liste gibt und wie viele Internetseiten darauf verzeichnet sind, konnte eine Sprecherin des BKA am Montag nicht sagen: "Da in Deutschland noch keine Sperrmaßnahmen durchgeführt werden, befindet sich die Listenerstellung im Aufbauprozess."

Eine Gesetzesgrundlage für Sperrungen arbeitet die Bundesregierung auf Initiative von Ursula von der Leyen (CDU) zurzeit aus. Die Familienministerin will trotz zahlreicher Einwände von Experten das Gesetz noch vor der Bundestagswahl durchbringen. Umstritten ist dabei, dass die Daten von Internetnutzern, die gezielt oder unabsichtlich auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten landen, an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden.

Von der Leyen rechnet mit einer baldigen Weichenstellung. "Es wird dazu sicherlich in der nächsten Woche eine Entscheidung geben", sagte Familienstaatssekretär Gerd Hoofe am Dienstag in Berlin. Derzeit berät der Bundestag darüber.

Mit Kritikern aus dem Internetbereich und mit Experten würden Gespräche geführt, sagte Hoofe. Sie sollten dabei ihre Befürchtungen angeben. "Es ist uns wichtig, dass wir diese Debatte aufnehmen."

Kritiker werfen der Ministerin zudem vor, eine "laienhafte Vorstellung von dem Problem im Netz zu haben" und falsche Informationen zu verbreiten: "Die Kinderpornografie im Netz ist kein Millionenmarkt, wie behauptet", sagt der Strafverteidiger Udo Vetter der FR, "sonst müssten es erheblich mehr Ermittlungsverfahren geben." Selbst Missbrauchsopfer sprechen sich gegen die Sperrungen aus: Sie sehen darin - wie viele Kritiker - eine Form der Zensur.

Die Argumente der Experten

Den kommerziellen Massenmarkt mit Kinderpornografie, den Familienministerin Ursula von der Leyen bekämpfen will, gibt es nach Meinung zahlreicher Experten nicht. BKA und der Bund Deutscher Kriminalbeamter wissen, dass dieses Material fast immer kostenlos getauscht wird.

Unschuldige Internetnutzer sind im Kampf gegen Kinderpornografie schon mehrfach ins Visier der Strafverfolger geraten. So wurden 2006 bei der "Operation Mikado" die Daten von 22 Millionen Kreditkartenbesitzern nach bestimmten Überweisungen durchsucht, ohne dass es einen Anfangsverdacht gegen sie gegeben hätte.

Ein Jahr später wurden bei der "Operation Himmel" 12.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Schuldsprüche sind bis heute nicht bekannt geworden.

Was auf den Sperrlisten steht, hat oftmals nichts mit Kinderpornografie zu tun. So wurden etwa auf der australischen Liste (977 Einträge im April) bei einer Überprüfung nur 32 Prozent als kinderpornografisch eingestuft, 51 Prozent wurden nicht klassifiziert. Die finnische Liste enthielt zeitweise nur neun eindeutig kinderpornografische Seiten - von 1047. Das behauptet ein Netzaktivist, der die Liste überprüft hat.

Allerdings werden strafbare Inhalte meist schnell verschoben, können also auf einer anderen Seite weiter existieren. Die Argumente der Ministerin stehen online unter www.bmfsfj.de, rechte Seite "Kinderpornografie". Die Gegenargumente findet man mit dem Suchbegriff "Hintergrundtext" unter www.netzpolitik.org

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