Freiburg im Breisgau: Muslimanteil 4,8 %
Heidelberg: Muslimanteil 5,7 %
Heilbronn: Muslimanteil 13,3 %
Karlsruhe: Muslimanteil 5,7 %
Mannheim: Muslimanteil 10,8 %
Pforzheim: Muslimanteil 9,5 %
Reutlingen: Muslimanteil 6,6 %
Stuttgart: Muslimanteil 9,4 %
Ulm: Muslimanteil 9,6 %
(neue Karten eingestellt am 20.12.2017)
Muslimanteil als Anteil muslimischer Migranten aus 18 Herkunftsländern1
Die Anzahl muslimischer Migranten aus einem Herkunftsland wurde durch Multiplikation der im Zensus ermittelten Zahl der Migranten aus diesem Herkunftsland mit dem bundesweiten Anteil der Muslime an den Migranten aus diesem Herkunftsland2 errechnet. Aus den so erhaltenen Zahlen (ungerundet) für die 18 Herkunftsländer wurde anschließend die Summe gebildet, um diese zur Bevölkerung in Relation zu setzen.
1 18 Herkunftsländer:
Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Jordanien, Libanon, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan, Indonesien, Türkei, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina
Infolge der Umgestaltungen auf dem Gebiet des früheren Jugoslawien konnte der Zensus bestimmte Personen nicht den heutigen Nachfolgeländern zuordnen. Migranten, bei denen nur der Bezug zu „Jugoslawien (Gesamtjugoslawien)“, „Jugoslawien, Bundesrepublik“, „Serbien und Montenegro“ oder „Serbien (einschließlich Kosovo)“ festgestellt worden ist, wurden beim Zensus in der Ausprägung „Sonstiges Europa“ zusammengefasst. Diese ist hier ebenfalls einbezogen. Das führt dazu, dass wenige Personen (hauptsächlich Migranten aus Serbien) von außerhalb der genannten 18 Länder in die Berechnung mit aufgenommen wurden.
2 Der hier verwendete bundesweite Anteil der Muslime an den Migranten eines Herkunftslandes resultiert aus einer Schätzung auf der Grundlage verschiedener Veröffentlichungen und Informationen. Dazu gehören insbesondere die Studie des BAMF „Muslimisches Leben in Deutschland“ (2008), einzelne Ergebnisse der Volkszählung in der BRD 1987, die Ergebnisberichte von Befragungen durch die Institute „INFO GmbH“ und „Liljeberg International Research“ („Repräsentative Studie zum Integrationsverhalten von Türken in Deutschland“ – 2011, „Deutsch-Türkische Lebens- und Wertewelten 2012“ – 2012), der Report des Pew Research Center „The Global Religious Landscape“ (2012) und die Statistiken des BAMF zur Religionszugehörigkeit der Asylbewerber 2007-2011 („Asyl in Zahlen“ für die Jahre 2007 bis 2009, „Das Bundesamt in Zahlen“ für die Jahre 2010 und 2011).
Folgende Prozentwerte wurden eingesetzt: 95 (MAR, DZA, TUN, LBY, PAK), 90 (JOR, AFG, TUR, XXK), 85 (LBN), 80 (EGY), 60 (SYR, IRQ, IDN, ALB, Sonstiges Europa), 50 (IRN, BIH), 40 (MKD)
Kritische Anmerkungen:
1. Verengung durch Definition des Migrationshintergrundes
Nicht alle Personen, die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind, und ihre Nachkommen fallen in die beim Zensus verwendete Definition des Migrationshintergrundes. Kriterien sind Zuwanderung seit 1955 (eigene Zuwanderung oder die eines Elternteils) und das Fehlen der deutschen Staatsangehörigkeit [„Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.“] Nicht erfasst, aber in diesem Zusammenhang bedeutsam sind damit insbesondere Kinder von nicht selbst zugewanderten Ausländern und Eingebürgerten sowie ihre Nachkommen, sofern sie deutsche Staatsangehörige sind.
2. Geheimhaltung bei kleinen Zahlen
Zu Zwecken der statistischen Geheimhaltung werden bestimmte kleine Migranten-Zahlen nur in (durch das Verfahren SAFE) veränderter Form zur Verfügung gestellt. Daraus können sich beim errechneten Muslimanteil Abweichungen ergeben, die bei kleinen Gemeinden stärker ausfallen können.
3. Fehlen von Migranten-Zahlen für „sensible Sonderbereiche“
Für sogenannte „sensible Sonderbereiche“ [dazu zählen Krankenhäuser, Behinderten(wohn-)heime, (Not-)Unterkünfte Wohnungsloser, Justizvollzugsanstalten und Flüchtlingsunterkünfte sowie teilweise Mutter-Kind-Heime und Kinder- und Jugendheime] liegen keine Ergebnisse zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund vor. Dies kann dazu führen, dass der reale Muslimanteil von den Berechnungen abweicht, insbesondere im Zusammenhang mit Justizvollzugsanstalten und Flüchtlingsunterkünften, wo der Muslimanteil überproportional hoch ist.
4. Verzerrungen bei Personen mit Eltern unterschiedlicher Herkunft
Schwierigkeiten entstehen bei der Zuordnung deutscher Staatsangehöriger, deren Eltern aus verschiedenen Ländern zugewandert sind. Der Zensus ordnet diese Personen dem Herkunftsland der Mutter zu. Dies dürfte zu Verzerrungen bei der Berechnung der Anzahl der Muslime führen, primär dann wenn ein Elternteil aus einem der 18 hier relevanten Herkunftsländer und der andere Elternteil aus einem sonstigen Land zugewandert ist. In dieser Personengruppe legen von islamischer Seite her der Umstand des Eheverbots muslimischer Frauen mit Nicht-Muslimen und das Verständnis, dass die Kinder eines muslimischen Vaters (unabhängig von der Religion der Mutter) Muslime sind/zu sein haben, eine Unterschätzung der Zahl der Muslime nahe.
Probleme hinsichtlich der religiösen Zuordnung werfen auch deutsche Staatsangehörige mit einseitigem Migrationshintergrund auf (nur ein Elternteil ist zugewandert – in diesem Zusammenhang aus einem der 18 hier relevanten Herkunftsländer). Diese Personen gelten als Migranten und werden dem Herkunftsland des zugewanderten Elternteils zugeordnet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Anteil der Muslime in den meisten dieser Teilgruppen nicht identisch ist mit dem Anteil der Muslime an allen Migranten aus den entsprechenden Herkunftsländern. Diesbezüglich kann eine Überschätzung der Zahl der Muslime vermutet werden.
5. Übertragung bundesweiter Verhältnisse auf die Gemeinde-Ebene
Die Berechnung des Muslimanteils in den Gemeinden erfolgt unter Verwendung der bundesweiten Anteile der Muslime an den Migranten der verschiedenen Herkunftsländer. Die religiöse Zusammensetzung vor Ort kann sich –mitunter deutlich – von den Gegebenheiten bundesweit unterscheiden. Größere Abweichungen (Überschätzungen des Muslimanteils) können insbesondere in bestimmten Gemeinden mit einem hohen Anteil von Nicht-Muslimen unter den türkischen Migranten auftreten. [Erwähnt seien hier in Baden-Württemberg Göppingen, Pfullendorf, Bietigheim-Bissingen, Kirchardt und Leimen.]
6. Begrenzung auf ausgewählte Herkunftsländer
Aufgenommen in die Berechnung des Muslimanteils sind nur muslimische Migranten aus 18 Herkunftsländern. Nicht berücksichtigt sind sowohl Muslime aus anderen ausländischen Staaten [insbesondere in Afrika südlich der Mittelmeeranrainerstaaten, auf der arabischen Halbinsel, auf dem Gebiet der früheren UdSSR, in Ost- und Südostasien (mit Ausnahme Indonesiens), in West- und teilweise in Südosteuropa] als auch Muslime ohne Migrationshintergrund (Konvertiten).
7. Dunkelfeld Illegalität
Außen vor bei der Berechnung des Muslimanteils sind außerdem muslimische Migranten, die sich zwar dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, jedoch nicht registriert sind.
8. Nicht-Erfassung der Dynamik
Der Muslimanteil gibt keine Auskunft über Fertilität. Mortalität und Wanderungsgeschehen bei der muslimischen Bevölkerung in der BRD.
Vor allem durch die extrem hohe Zuwanderung seit 2013 hat sich die muslimische Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Zensus 2011 stark vergrößert.
Folgen dieses Zuzugs sind neben der Veränderung ihrer ethnischen Struktur wahrscheinlich auch ihre Verjüngung und ein Anstieg bei ihrer Fertilitätsrate. Hinsichtlich des Altersaufbaus und der Zusammengefassten Fruchtbarkeitsziffer bestanden bereits vor dem Jahr 2013 deutliche Unterschiede zwischen muslimischer und nicht-muslimischer Bevölkerung in der BRD. [Stand Dezember 2017]