Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Ausf�hrung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
� 7�Wortmarken

Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke in der vom Deutschen Patent- und Markenamt verwendeten �blichen Druckschrift eingetragen werden soll, so ist die Marke in der Anmeldung in �blichen Schriftzeichen (Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen) wiederzugeben. Die beim Deutschen Patent- und Markenamt �blichen Schriftzeichen werden auf der Internetseite www.dpma.de bekannt gegeben.
"); /* ]]> */ //-->