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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Strafproze�ordnung (StPO)
� 469�Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vors�tzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige

(1) Ist ein, wenn auch nur au�ergerichtliches Verfahren durch eine vors�tzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranla�t worden, so hat das Gericht dem Anzeigenden, nachdem er geh�rt worden ist, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen. Die einem Nebenbeteiligten (� 424 Absatz 1, � 438 Absatz 1, �� 439, 444 Abs. 1 Satz 1) erwachsenen notwendigen Auslagen kann das Gericht dem Anzeigenden auferlegen.
(2) War noch kein Gericht mit der Sache befa�t, so ergeht die Entscheidung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht, das f�r die Er�ffnung des Hauptverfahrens zust�ndig gewesen w�re.
(3) Die Entscheidung nach den Abs�tzen 1 und 2 ist unanfechtbar.
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