Aktuelle Stellenausschreibungen

Stellenausschreibungen der Senatskanzlei

FAQ – Fragen und Antworten zum Bewerbungsprozess

  • 1. Was ist ein Anforderungsprofil und muss ich alle Anforderungen erfüllen?

    Das Anforderungsprofil bildet die Grundlage jeder Stellenausschreibung. Es beinhaltet alle notwenigen Qualifikationen und Anforderungen, die für die Ausübung des ausgeschriebenen Aufgabengebietes notwendig sind. Dabei wird zwischen formalen Anforderungen sowie fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen unterschieden. Die formalen Anforderungen sind sogenannte „K.O.-Kriterien“ und müssen daher zwingend von Ihnen erfüllt werden.

    Des Weiteren sollten Sie insbesondere Kenntnisse, die mit 4 = unabdingbar, gewichtet sind, mitbringen. Allerdings müssen nicht alle im Anforderungsprofil aufgeführten Fachkompetenzen schon zum Zeitpunkt der Einstellung vorhanden sein.

  • 2. Was verdiene ich im öffentlichen Dienst des Landes Berlin?

    Ihr Verdienst richtet sich als Beamtin oder Beamter nach dem Landesbesoldungsgesetz Berlin oder als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter nach dem Tarifvertrag der Länder (kurz TV-L).

    Die Eingruppierung bzw. Besoldung richtet sich nach den Anforderungen des Aufgabengebietes. Sie können die Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe aus der jeweiligen Stellenausschreibung entnehmen.

    Innerhalb jeder Besoldungs- oder Entgeltgruppe gibt es mehrere Erfahrungsstufen, welche nach unterschiedlichen Laufzeiten erreicht werden.

    Darüber hinaus erhalten Sie im Land Berlin eine Hauptstadtzulage bis E 13 / Bes.Gr. A 13. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

    Eine unverbindliche Berechnung des Verdienstes können Sie unter folgendem Link durchführen.

  • 3. Was passiert nach dem Eingang meiner Bewerbung?
    • die Erfüllung der formalen Voraussetzungen laut Anforderungsprofil wird überprüft und die fachliche Vorauswahl erstellt
    • die Interessensabfragen an die Bewerbenden in der engeren Auswahl werden mit Angabe des voraussichtlichen Termins für das Bewerbungsgespräch versendet
    • es finden strukturierte Bewerbungsgespräche statt
    • die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung)
    • Zu- und Absagen werden versendet
  • 4. Was erwartet mich im Bewerbungsgespräch?
    Bei dem Bewerbungsgespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:
    • 1-3 Vorgesetzte aus dem Fachbereich
    • 1 Person aus dem Personalbereich
    • Mitglieder der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung)

    Allen Bewerbenden werden identische Fragen gestellt, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen (strukturiertes Auswahlverfahren). Die Fragen orientieren sich dabei an den im Anforderungsprofil beschriebenen Anforderungen. Sie sollten sich nicht nur auf fachliche, sondern auch auf außerfachliche und situative Fragen einstellen. Gegebenenfalls werden auch weitere Auswahlinstrumente (z.B. Rollenspiel, Stehgreifvortrag) genutzt.

  • 5. Wie kann ich mich am besten auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten?

    Die Fragen für das Bewerbungsgespräch werden auf Grundlage des Anforderungsprofils erstellt. Wir empfehlen Ihnen daher, das Anforderungsprofil sowie den Anzeigentext zu speichern und für Ihre Vorbereitung zu nutzen.

  • 6. Wie geht es nach dem Bewerbungsgespräch weiter?

    Im Anschluss an das Bewerbungsgespräch wird eine Auswahlentscheidung anhand der Gesamtauswertung (Bewerbungsunterlagen, Gespräch und ggf. weitere Auswahlinstrumente) getroffen.

    Nach Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen an der Auswahlentscheidung erhalten Sie eine schriftliche Zusage- oder Absage durch das Recruiting-Team. Eine vorbehaltliche telefonische Zu- oder Absage erfolgt jedoch bereits wenige Zeit nach dem Bewerbungsgespräch.

  • 7. Werden meine Bewerbungsunterlagen für zukünftige Stellenausschreibungen berücksichtigt?

    Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden alle Bewerbungsunterlagen und personenbezogenen Daten der abgelehnten Bewerbenden entsprechend gelöscht.

  • 8. Sind Initiativbewerbungen möglich?

    Da wir keinen Bewerberpool vorhalten, sammeln wir auch keine Initiativbewerbungen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt bei Stellenbesetzungsverfahren zu berücksichtigen.

  • Datenschutzhinweise der Senatskanzlei zu Bewerbungsverfahren

    Informationen nach Art. 13, 14, 21 DSGVO

    PDF-Dokument (186.2 kB) - Stand: 01/2024

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Kontakte

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei

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Ulrike Pink
ZS A 11
Tel.: (030) 9026-2335

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Sabine Schwithal
ZS A 13
Tel.: (030) 9026-2134

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Gordon Baran-Göttner
ZS A 14
Tel.: (030) 9026-2464

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Eleonora Kalinova
ZS A 17
Tel.: (030) 9026-2157

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Maren Falk
ZS A 18
Tel.: (030) 9026-2156

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