In Sachsen werden einzelne Mitglieder der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. Diese stünden allerdings "nicht wegen ihrer Parteimitgliedschaft unter Beobachtung, sondern wegen ihrer Aktivitäten in der rechtsextremen Szene", sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU) der Bild-Zeitung. Sie hätten schon vor der umstrittenen Rede des Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke Mitte Januar unter Beobachtung gestanden.

Seit Höckes Rede in Dresden, in der er unter anderem eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" forderte, wird verstärkt darüber debattiert, ob die AfD vom Verfassungsschutz überwacht werden soll. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte dazu kürzlich, die Partei "als Ganzes" sei kein Beobachtungsobjekt, für einzelne Mitglieder könne dies aber durchaus gelten.

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung prüfen das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie mehrere Landesämter schon seit einiger Zeit, ob die AfD oder einzelne ihrer Strömungen beobachtet werden sollen. In Bayern würden bereits einzelne Politiker überwacht, sagte der Leiter des bayerischen Verfassungsschutzes der Zeitung. Zu den extremistischen Gruppierungen in Bayern, zu denen AfD-Politiker Kontakt haben, gehörten demnach die Pegida-Bewegungen, die in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet würden.

Für Baden-Württemberg forderte Innenminister Thomas Strobl (CDU), die AfD neu zu bewerten. Er erinnerte dabei an die antisemitischen Äußerungen des Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon und die Tatsache, dass sich neun AfD-Abgeordnete mit Gedeon solidarisiert hatten und später dennoch in die neue Landtagsfraktion Alternative für Baden-Württemberg aufgenommen wurden.

Die größten Übereinstimmungen zwischen AfD und Rechtsextremisten sehen die Verfassungsschutzbehörden der Länder zwischen der AfD und der Neuen Rechten, insbesondere mit der Identitären Bewegung (IB). Sie wird von vielen Landesämtern als fremdenfeindliche und völkisch orientierte Bewegung beobachtet.