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Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 53 Minuten von Nordprinz in Abschnitt Spielschema der Division 1A
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
  • Es findet keine Rechtsberatung statt, vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
Abschnitte, deren jüngster Beitrag mehr als 14 Tage zurückliegt und die mindestens 2 signierte Beiträge enthalten, werden automatisch ins Archiv verschoben. (Unbeantwortete) Abschnitte mit nur 1 signiertem Beitrag werden nach 30 Tagen archiviert. Mit dem Baustein {{erledigt|1=~~~~}} markierte Abschnitte werden nach 2 Tagen archiviert.



Datei:100Neuseeland-Dollar vorderseite.jpg

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Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Hallo zusammen, wie war nochmal unsere Vorgehensweise bei Abbildung von Zahlungsmitteln (Münzen, Geldscheinen)? Verwendung als amtliches Werk in Verbindung mit dem Schutzlandprinzip fällt aus, korrekt? Also nur individuelle Bewertung hinsichtlich Schöpfungshöhe und möglicherweise abgelaufenen Schutzfristen der dargestellten Elemente, korrekt? Oder gibt es einen einfacheren Weg? Die o.g. Banknote aus Neuseeland steht seit 2023 ohne Entscheidung in der DÜP, es wird mal Zeit. :-) Yellowcard (D.) 11:22, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Hi, ich würde gemäß Commons:Currency#New_Zealand löschen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:51, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Ich hole diese Diskussion nochmal aus dem Archiv. Gemäß Commons-Richtlinie ist der Neuseeland-Dollar zu löschen, klar, und dort wurde er vor einigen Jahren auch gelöscht und hierher gerettet (siehe Diskussion und Löschprüfung).

Ich sehe einigen Handlungsbedarf:

  • Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke schweigt sich zur Abbildung von Währung / Zahlungsmitteln aus. Hier sollten wir nach Abschluss der Diskussion deutlicher werden, wie wir mit der Abbildung von Zahlungsmitteln umgehen.
  • Nach meinem Dafürhalten ist klar, sollten nach deutschem Recht Zahlungsmittel unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen, dass diese zumindest einem Änderungsverbot unterliegen. Damit sind sie nach unserer Definition ohnehin nicht "frei". Nun dürfte man an der Abbildung von Zahlungsmitteln ohnehin keine Änderungen durchführen wollen, es gibt für mich aus rein lizenzrechtlichter Sicht aber kein Argument, Zahlungsmittel als "Amtliche Werke" in der Wikipedia zu behalten, selbst wenn sie von Abs. 2 eingeschlossen sein sollten, was ich in Zweifel ziehe, analog zu Briefmarken.
  • Sollte man vorstehendes anders sehen, kann man dann mit Bezug aufs Schutzlandprinzip argumentieren, dass auch ausländische Zahlungsmittel in Deutschland als Amtliche Werke frei seien? Auch diesen Winkelzug finde ich schwierig.

Ich frage nicht nochmal nach, weil es mir um den einzelnen Schein aus Neuseeland geht, sondern weil wir in Kategorie:Datei:Gemeinfrei (amtliches Werk) sehr viele Dateien haben, die wir neu bewerten und zu einem großen Teil löschen müssten. Ich halte das leider durchaus für geboten. Ich sehe wenige Argumente für die aktuelle Vorgehensweise. Dies bedeutetet natürlich nicht, dass alle Zahlungsmittel aus der genannten Kategorie gelöscht werden müsste, vieles ist mangels Schöpfungshöhe nicht schützbar (Münzen) oder möglicherweise alt genug.

Meinungen? Yellowcard (D.) 10:07, 11. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Zumindest kein Widerspruch meinerseits :-) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:07, 28. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))Beantworten
Richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:08, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich sehe hier in der Tat mehrere Grundsatzfragen, und ich weiß nicht, ob hier der richtige Ort zur Diskussion ist - bloß scheint die Zahl der interessierten bewanderten Diskussionsteilnehmer momentan auf einem Tiefststand zu sein... Zusammengefasst sollten wir zumindest folgende Fragen beantworten:
  1. Können Amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 UrhG überhaupt hier verwendet werden, trotz des Änderungsverbots? Ein Änderungsverbot widerspricht der Definition einer freien Lizenz und damit unseren Grundprinzipien.
  2. Sofern wir Amtliche Werke nach Abs. 2 nutzen wollen, können wir das Schutzlandprinzip anwenden und dies auf alle Währungsmittel übertragen, und somit argumentieren, dass wir hier in Bezug auf die deutsche Rechtslage alle Zahlungsmittel als freie Amtliche Werke ansehen, oder müssen wir die Situation im jeweiligen Land berücksichtigen?
  3. Weisen Geldscheine und/oder Münzen Schöpfungshöhe auf? (Ich denke, diese Diskussion können wir abkürzen und mit Ja beantworten?)
Yellowcard (D.) 10:13, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Frage 1 müssen wir wohl mit einem Nein beantworten, auch wenn wir diesbezüglich in der Vergangenheit immer den Kopf in den Sand gesteckt haben. Die Antwort auf Frage 3 lautet klar ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:31, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Änderungsverbot haben wir bei Panoramafreiheit allerdings auch.
Und SH muss natürlich immer im Einzelfall bewertet werden. -- Chaddy · D 19:14, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Korrekt. Spricht für weiterhin Kopf-in-den-Sand-stecken, oder? (Ernstgemeint. Sehe hier sonst keine Lösung die ohne Pandorra-Büchsen und bodenlose Fässer auskommt.)
@Gnom: Kennst du dich mit dem Schutzlandprinzip näher aus und kannst das einschätzen? Sprich unter der Annahme, dass wir Zahlungsmittel als Amtliche Werke ansehen und sie somit in Deutschland verwenden können, Änderungsverbot mal außen vor gelassen, können wir mit Verweis auf Schutzlandprinzip die Zahlungsmittel aller Länder der Welt nutzen? Ich hatte mir das vor einiger Zeit mal im Detail angesehen und bin zu dem Schluss gekommen, dass unsere pauschale Vorgehensweise massive Lücken aufweist, aber ich erinnere mich nicht mehr konkret.
Yellowcard (D.) 16:00, 20. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Hallo @Yellowcard, bitte entschuldige die verspätete Antwort. Die Situation ist im Urheberrech ja streitig:
  • Entweder man stellt insgesamt nur auf das Schutzland ab, was bei Münzen und Geldscheinen bedeuten würde, dass wir einfach immer so tun würden, als handele es sich jeweils quasi um Deutsche Mark,
  • oder wir stellen hinsichtlich des Entstehen des Urheberrechts auf das Herkunftsland ab, was zur Folge hätte, dass wir § 5 UrhG nicht anwenden, sondern die Frage über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Urheberrechts an einer Münze oder einem Geldschein nach dem Urheberrecht des Herkunftslands bestimmen.
Wir müssten uns also entscheiden, welcher Theorie wir folgen.
Geht das in die richtige Richtung? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:12, 1. Mär. 2025 (CET)Beantworten

Ist eine mit Foto versehene Urkunde ein amtliches Werk?

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Ist eine mit Foto versehene Urkunde ein amtliches Werk? Konkret geht es um eine Konfirmationsurkunde einer öffentlich-rechtlichen Kirche, die ein Foto des Altarraums der Kirche zeigt. Ich würde das Foto gerne einscannen und auf Commons hochladen, weiß aber nicht, ob das legal ist. Archivsuche hat mich nicht wirklich weitergebracht und auch der Artikel Amtliches Werk und der dort referenzierte §5 UrhG nicht. --Rôtkæppchen₆₈ 00:27, 24. Apr. 2025 (CEST)Beantworten

@Rotkaeppchen68 Leider nein, weil der Begriff des Amtlichen Werkes sehr eng auszulegen ist. Und eine Urkunde einer Kirchen hierzulande fällt auch nicht unter den §5 UrhG. --Raymond Disk. 07:29, 24. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
+1 Kirchen sind in D kein Amt. In Österreich könnte das eventuell anders aussehen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:42, 26. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Historisch waren die ö.-r. Kirchen aber bis 1918 Staatskirchen und hatten Pfarrämter, die auch nach 1918 noch so hießen. Auch gab es bis Ende des 2.Wk territoriale Identität des Gebiets der Kirche mit dem Land. --Rôtkæppchen₆₈ 23:11, 27. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
In Österreich beschränkt sich die Nutzungserlaubnis für amtliche Werke ausschließlich auf sprachliche Werke, bildliche Darstellungen sind ausgeschlossen (§ 7 I und § 2 Z 1 oder 3 UrhG Österreich [1]). --Chianti (Diskussion) 09:53, 9. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Also: 1. Konfirmationsurkunden sind keine amtlichen Werke iSd § 5 Abs. 1 UrhG (ist keines der dortigen Verlautbarungsarten) und auch keine nach § 5 Abs. 2 UrhG (kein Veröffentlichung und auch kein Zweck der allgemeinen Kenntnis).
2. Werke von Kirchen können aber grds. sehr wohl amtliche Werke iSd § 5 UrhG sein. Die KöR-Kirchen sind Ämter im Sinn des § 5 UrhG, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 5 UrhG vorliegen, sind deren Werke amtlich.
3. Das gilt auch für Werke der nichtdeutschen Teile der in Deutschland "anerkannten" KöR-Gemeinschaften: Etwa Katholiken, Evangelisch-methodistische Kirche, Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa, etwa der Codex Iuris Canonici (der wäre aber auch amtliches Werk als Gesetz des Staats der Vatikanstadt. sуrcrо.педія 10:41, 9. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Für den Scan hat du ja das Problem des Urhebers des Fotos und des Gebäudes. Bei einem eigenen Foto nur das zweite. Vermutlich ist die Kirche eher neu, von daher gehts so oder so nicht. Ist halt der Denkfehler im Ursprung der Wikipedia der freien Weiterverwendung. Wer macht das eigentich? Aber das ist ein anderes Thema. --Hachinger62 (Diskussion) 17:07, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten

KI-erstelle Grafiken mit eindeutigem kreativen Bezug (Simpsons-Avatare)

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Eine Frage: der Laborteam (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) hat mehrere KI-erstellte Bilder hochgeladen. Nun sind KI-Bilder per se erstmal nicht geschützt. Hier ergibt sich jedoch, dass ein eindeutiger und einzigartiger Bildstil verwendet wird, nämlich die der Simpsons. Ich sehe aufgrund dessen durchaus eine mögliche Rechteverletzung. Wie sieht da unsere rechtliche Einschätzung und Verwendbarkeit bei uns hier aus? Mal als Grundsatzfrage gestellt, da uns das sicherlich länger beschäftigt (abgesehen davon, dass wir noch kein KI-Merkmal haben, oder?) -- Quedel Disk 12:39, 26. Apr. 2025 (CEST)Beantworten

Ich seh hier schon gleich mal nicht den enzyklopädischen Nutzen dieser Dateien. -- Chaddy · D 21:20, 26. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Die sind in einem Artikelentwurf eingebaut, den man IMHO auch relevanzprüfen sollte. --Ailura (Diskussion) 21:57, 26. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Wenn der Stil geschützt ist (wovon wir ausgehen müssen), dann ist das ein markenrechtliches Problem. Urheberrechtlich ist nur anzumerken, daß die Lizenzierung unter CC nicht geht, da derartige Bilder nicht geschützt sind. Die Person, die die Software gefüttert hat, ist nicht Urheber, kann also auch keine Lizenz vergeben. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:40, 26. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Der BNR-Entwurf ist ein mutmaßlicher Wiedergänger von Marcel Dubler, der bereits nach SLA behandelt wurde. Urheberrechtlich könnten die KI-Grafiken ein Beispiel für Pastiches sein. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 03:33, 27. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Die Löschung der Dateien ist nicht in Ordnung, das waren keine URV. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:17, 27. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Ich denke die Löschung ist erfolgt, da der "Artikel" gelöscht und der Benutzer gesperrt wurde und somit eine Verwendung nicht mehr erfolgen kann. Dennoch zurück: die Nachahmung eines eindeutigen Bildstils stellt also keine urheberrechtliche Relevanz und somit kein Problem für uns dar? (Die reine Argumentation das Herumbasteln an Eingabeprompts und das weitere Verfeinern sei letztendlich auch ein schöpferischer Akt und die KI ebenso ein Computergrafikprogramm nur ein Hilfsmittel lassen wir mal lieber woanders diskutieren.) --Quedel Disk 19:51, 27. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Zur Klarstellung: Wenn ein KI-erstelltes Bild nah genug an einer urheberrechtlich geschützten Vorlage ist, kann eine Urheberrechtsverletzung in Form einer unzulässigen Bearbeitung vorliegen. Dass das Bild KI-erstellt und nicht von Menschenhand erstellt wurde, spielt dann keine Rolle. Es kommt stattdessen nur auf die künstlerische Nähe oder Ferne des fraglichen Bilds von der Vorlage oder den Vorlagen an. Daran sieht man, dass das immer wieder zu hörende angebliche Dogma "KI-erstellte Grafiken berühren das Urheberrecht nicht" bloßes Wunschdenken ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:36, 27. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Der Prompt kann urheberrechtlich geschützt sein, das KI-Ergebnis aber niemals, siehe §2 Abs. 2 UrhG. --Rôtkæppchen₆₈ 23:15, 27. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Richtig. Urheber kann nur ein Mensch sein, aber weder eine Maschine noch ein nicht-menschliches Tier. -- Chaddy · D 23:42, 27. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Nun ist Matt Groening ein Mensch.—Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 07:35, 28. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Er hat aber diese Bilder nicht gezeichnet. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:54, 28. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Du kannst auch durch Mechanik Urheberrechte verletzen, das Werk (Von Groening) muss vom Menschen sein, nicht das Plagiat.—Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 16:26, 28. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Nochmal: Ein KI-generiertes Bild kann die Rechte des Urhebers der Vorlage verletzen, wenn es "zu nah dran" ist. Kriddl sagt es richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:09, 30. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
@Gnom: nur als Bestätigung: siehst du die Dateien [2] [3] und [4] als "zu nah dran" an? --Quedel Disk 18:03, 5. Mai 2025 (CEST)Beantworten
@Quedel: Als nicht-Admin kann ich diese Links leider nicht öffnen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:26, 6. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Selbst wenn man sie als Pastiche behandelt, können sie auf WP und Commons nicht verbreitet werden, da deren Zweck enzyklopädisch ist und nicht das Verbreiten von Parodien, Karikaturen und Memes etc. (§ 51a UrhG). --Chianti (Diskussion) 09:49, 9. Mai 2025 (CEST)Beantworten
In enzyklopädischen Artikeln wie Parodie oder Meme (Kulturphänomen) wären Beispiele natürlich erwünscht... Gestumblindi 12:05, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Übernahmen aus dem DSM-5?

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Konkret geht es um die im Artikel Autismus wiedergegebenen Diagnose-Kriterien nach DSM-5. Diese sind in Teilen wörtlich aus dem DSM-5 übernommen. Offenbar stehen die betroffenen Passagen aber seit Jahren schon so im Artikel, ohne, dass das urheberrechtlich beanstandet worden wäre. Erst heute Morgen hat LogicalLens hier darauf aufmerksam gemacht, dass das problematisch sein könnte. Ich habe schon ein paar Nacharbeiten vorgenommen, nur stellt sich mir jetzt die Frage, was bzw. wie viel man eigentlich wörtlich aus dem DSM oder auch dem ICD übernehmen darf, ehe es rechtlich zum Problem wird. Es gibt nämlich sicher noch mehr Artikel, wo man da potentiell nachbessern müsste. --SapereAudete (Diskussion) 14:08, 28. Apr. 2025 (CEST)Beantworten

Es wäre wirklich toll, wenn jemand hierzu eine Antwort hätte, da es sich m. E. zum Teil um eine Grundsatzfrage handelt. Falls das weiterhilft: Der DSM-5 ist das psychiatrische Klassifikationssystem der American Psychiatric Association und insbesondere in der Forschung maßgeblich. Der ICD ist das Klassifikationssystem der WHO, nach dem auch in Deutschland diagnostiziert wird. Beide sind urheberrechtlich geschützt. Es stellt sich nur die Frage, wo die Grenze für wörtliche Übernahmen liegt. Wäre bspw. diese Aussage schon ein Verstoß?: "Anhaltende Defizite in der sozialen Kommunikation und sozialen Interaktion über verschiedene Kontexte hinweg. Diese manifestieren sich in allen der folgenden aktuell oder in der Vergangenheit erfüllten Merkmalen." --SapereAudete (Diskussion) 14:05, 9. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Also die Handbücher der American Psychiatric Association sind definitiv copyrighted, aber ihre Verwendung in einem Wikipedia-Artikel kann sich auf Fair Use berufen. Deswegen kann man hier normalerweise problemlos aus einem ihrer Werke zitieren. Die DSM ist mehr ein Werk der Gesundheitspolitik als der Naturwissenschaft, früher waren auch Fettleibigkeit, Zigarettenrauchen und Homosexualität als Diagnosen definiert. --El Cazangero (Diskussion) 00:25, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Gilt Fair Use nicht eigentlich nur im US-amerikanischen Rechtssystem? Für die deutschsprachige Wikipedia müsste doch eher europäisches Recht maßgeblich sein. Oder hängt das davon ab, wo die Server stehen? --SapereAudete (Diskussion) 15:54, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Das ist richtig, fair use können wir hier nicht nutzen. -- Chaddy · D 16:09, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Logo österreichische Uni

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Hallo! Die österreichische Montanuniversität Leoben hat kürzlich ihr Logo aktualisiert. Nun bin ich mir gerade aufgrund der ausgefallenen Schriftart nicht sicher, ob ein Upload in Wikimedia Commons erstens ohne explizite Genehmigung von Seiten der Universität zulässig, und zweitens ohne Bildfreigabe möglich ist. Reicht eine Kennzeichnung als Vorlage:Bild-LogoSH? --Aciarium (Diskussion) 15:10, 29. Apr. 2025 (CEST)Beantworten

Ich kann hier keine SH erkennen, nur den mißlungenen Versuch eines Laien, ein Logo zu gestalten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:15, 29. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Dann ist alles klar, Danke! --Aciarium (Diskussion) 12:47, 30. Apr. 2025 (CEST)Beantworten
Ich fürchte, das wird die Uni nicht daran gehindert haben, dafür eine Unmenge Geld auszugeben ;) --Herby 20:26, 9. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Nebenstehendes Bild / "Genehmigung"?

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Trauerzug Nordwall

Moin! Mein Vater (+ 1985) fotografierte 1949 nebenstehendes Bild. Die Rechte aller von ihm gemachten Fotos liegen bei mir, da ich das Familienarchiv verwalte. Ich habe schon mehrere Bilder aus dem väterlichen Nachlass hochgeladen (zB [5]), weiß aber nicht mehr, welche der vorgefertigten Antworten ich bei "Genehmigung" eingeben muss. Sie passen igentlich alle nicht. Könnt ihr mir helfen? MfG, GregorHelms (Diskussion) 15:29, 11. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Ich habe das so gelöst: File:Stadthalle Wien ca 1972.jpg, es gibt für Creative Commons sogar eigene Erben-Bausteine. --Herby 15:41, 11. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Hallo GregorHelms, in der commons:Category:License tags for transferred copyright findest Du passende Bausteine (irgendeinen deiner Wahl mit "heirs"), welche Du im Upload Wizard verwenden kannst (Du hast innerhalb von "Release rights" unterhalb der Standard-Klickoptionen mit CC-##-4.0 ein Freitextfeld, wo andere Lizenzvorlagen eingefügt werden können). Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:55, 11. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Danke für die Antworten! @Grand-Duc: Soll ich das Bild jetzt bei Commons hochladen? MfG, GregorHelms (Diskussion) 15:58, 11. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Ja, ich sehe kein Hinderungsgrund. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 16:00, 11. Mai 2025 (CEST)Beantworten
@Grand-Duc: Ich habe das Bild hochgeladen, bekam aber als Rückmeldung eine Warnung: [6]. Es liegt vermutlich an meiner Lizenz-Angabe: heirs ... 3= ? Kannst du bitte bei Gelegenheit mal nachschauen?! Dank im Voraus, GregorHelms (Diskussion) 10:25, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Ja, deine Lizenzangabe ist unvollständig. Welche soll es denn sein? Eine CC-By-SA 3.0 (commons:Template:Cc-by-sa-3.0-heirs), eine CC-By-SA 4.0 (commons:Template:Cc-by-sa-4.0-heirs) eine der beiden Ausgaben ohne -SA (commons:Template:Cc-by-3.0-heirs und commons:Template:Cc-by-4.0-heirs) oder gar die CC-Zero (commons:Template:Cc-zero-heirs)? Du hast den Baustein eingefügt, der eigentlich nur als "Baumaterial" für individualisierte Lizenzaussagen gedacht ist. Falls Du Lust hast, eine andere Lizenz als die genannten Creative Commons zu nutzen (FAL / Free Art License wäre zum Beispiel möglich), dann käme diese Aussage / die Lizenzvorlage dazu hinter das "3=". Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 11:46, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Merci für schnelle Hilfe! Ich hoffe, dass es jetzt ok ist. Grüße, GregorHelms (Diskussion) 12:17, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Gerne doch. Inhaltlich sieht das jetzt gut aus, ich habe nur noch eine kleine kosmetische Anpassung vorgenommen: commons:Special:Diff/1031077977/1031078908. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 12:21, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Klasse - und nochmals vielen Dank! MfG, GregorHelms (Diskussion) 12:41, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Bin gerade über diese - eigentlich abgeschlossene - Frage gestolpert. Es ist ja eigentlich eine recht elegante Lösung. In der Vergangenheit kann ich mich an recht komplizierte Klimmzüge mit Hinterlegung von VRTS-Tickets zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Behauptung der "alleinige" und dadurch auch lizensgebungsberechtigte Erbe zu sein. (Es gibt ja auch noch Geschwister und Eheleute). Wie verhält sich dieser Baustein bei der Nutzung durch Nachlassverwaltern. Also z.B. Archiven mit Bildersammlungen? --Wuselig (Diskussion) 12:55, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
@Wuselig: Die Antwort auf deine Frage hängt schlicht von unserer Pingeligkeit ab. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:04, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
@Gnom, oder, wenn irgendwer, Jahre nach dem Hochladen, nachdem sich auch niemand beschwert hat, über solche Fälle "stolpern" --Wuselig (Diskussion) 23:46, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Encyclopaedia Metallum

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Hi, sind dort veröffentlichte Bilder auch Commons kompatibel? --Calle Cool (Diskussion) 15:24, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten

@Calle Cool Bei kursorisches Durchsicht einiger Bands kann ich gar keine Lizenzangeben finden. Daher gehe ich davon aus, dass die Bilder nicht genutzt werden können, zumal es sich auch oft im Plattencover zu handeln scheint. --Raymond Disk. 15:52, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten

KI ↔ WP: Rechte an von generativer KI erstellten Inhalten (Texten)

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Anders gefragt: Sind Sprach-KI-Texte kompatible mit der Creative-Commons-Lizenz der Wikipedia?

Oder, noch anders gefragt: Wenn ich mit generativer KI (Sprach-KI) Texte (oder andere Inhalte, etwa Diagramme, Zeitleisten etc. also "Grafiken mit Text") erstelle und in der Wikipedia einbringe, wie sieht das rechtlich aus?

Gibt es da Probleme mit dem Urheberrecht?

Die Frage wird gestellt, weil auf Wikipedia Diskussion:Urheberrechte beachten #Urheberrechte beachten und generative KI keine Antwort kam.

Es kann außerdem sein, dass ich die Frage falsch gestellt habe. In diesem Fall bitte ich meine Mitautoren, mich zu korrigieren. ‣Andreas 18:24, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Eine Vorfrage zur Beantwortung deiner Antwort wäre, ob das Ausgangs-Sprachmaterial, mit dem der eingesetzte KI-Algorithmus trainiert wurde, von dem Anbieter der Software ordnungsgemäß lizenziert wurde. Wenn ja, dann kommt es als nächstes darauf an, ob sich der Anbieter der Software Rechte an den erstellten Aufnahmen vorbehält. Wenn er das nicht tut (was in aller Regel so sein wird), dann hängen an den Aufnahmen (nur) noch die Rechte der Text-Autor*innen, du musst also die Lizenzbedingungen der Ausgangstexte einhalten. Und zum Schluss stellt sich die Frage, ob wir solche Aufnahmen hier haben wollen (meine Vermutung: nein). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:02, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Hier ist ein bisschen Lesestoff zum Thema:
Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:23, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Hier liegt evtl. ein Missverständnis vor, @Gnom: Es geht nicht um KI, die Audios erstellt, sondern um KI, die geschriebene Texte (oder Diagramme, Zeitleisten usw.) erstellt ("Sprach-KI").
Meine Antwort auf die Ausgangsfrage: Solche KI-generierten Texte sind urheberrechtlich nicht schützbar (Urheber*in kann immer nur ein Mensch sein). Allerdings kann es vorkommen, dass die KI selbst eine URV produziert, z. B. indem sie fremden Text unverändert übernimmt.
Weiter oben hatten wir übrigens einen Fall zu grafikerzeugender KI, die den typischen Simpsons-Zeichenstil nachahmte. Da war die Frage, ob das Ergebnis zu nah am Original war und daher eine URV.
Hintergrund der Frage ist übrigens diese und jene Diskussion. -- Chaddy · D 23:33, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Das ist ein rechtlicher Graubereich, eine Rechtsprechung zu den wesentlichen Fragen ist erst im Entstehen. Grundsätzlich ist ein KI-generierter Text nicht als Werk geschützt, weil er nicht von einem Menschen stammt. Die meisten Anwender berufen sich auf Fair Use um die KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zu füttern. Ob das stimmt, müssen die Gerichte in den USA entscheiden. Dort gibt es einige laufende Verfahren wegen AI und Copyright, so verklagte etwa Getty Images die Stability AI wegen rechtswidriger Verwendung von Bildern. Dann ist da noch der Unterschied zwischen dem britisch-amerikanischen (Common-Law) Copyright und dem europäischen Urheberrecht, alles recht kompliziert und noch ziemlich unausgegoren. Für mehr Informationen einfach nach "AI-generated content and copyright" googeln. --El Cazangero (Diskussion) 23:43, 12. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Es geht um Texte. Bei Audio (für uns eher weniger relevant) oder generativen künsterlischen Grafiken (siehe Simpsons-Beispiel) ist die Sachlage anders.
Solange wir über Texte und funktionale Grafiken wie die genannten Diagramme und Zeitleisten sprechen, halte ich die Sache tatsächlich für überschaubar einfach. Die neu erstellten Texte können aus genannten Gründen nicht urheberrechtlich geschützt sein, da sie nicht von einem Menschen erstellt wurden. Ob die KI-Werkzeuge legal Zugang zu den ursprünglichen Texten, die als Grundlage oder Trainingsdaten dienen, bekommen haben, oder ggf. rechtswidrig Bezahlschranken umgangen haben etc., ist für den Nachnutzer dabei nicht relevant, weil das nicht Teil der Urheberrechte ist. Verbleibt die Problematik, dass ein geschützter Text von der KI nur wiedergegeben wird - dieser Text wäre dann natürlich potenziell geschützt, und die Rechte längen beim ursprünglichen menschlichen Autoren. Dies halte ich für unsere Zwecke aber ebenfalls für ausgeschlossen, da wir hier von Sachtexten sprechen. Es wäre theoretisch denkbar, dass ein Halbsatz oder im Extremfall sogar zwei vollständige Sätze identisch wiedergegeben werden; diese Texte wären aufgrund der hohen Hürden beim Schutz von Sachtexten mangels Schöpfungshöhe nicht geschützt. Dass lange Absätze, die auch noch Spuren von Kreativität enthalten, von einem KI-Sprachmodell unverändert wiedergegeben werden, ist aufgrund der Funktionsweise einer Sprach-KI ausgeschlossen (von explizit gekennzeichneten Zitaten abgesehen, das ist klar). Es kann also technisch nicht passieren, dass eine Sprach-KI einen Sachtext generiert, der 1:1 aus einem anderen Werk übernommen wurde.
Ich bleibe also im Fazit dabei: Es gibt diverse gute Gründe, auf solche Texte innerhalb der Wikipedia gänzlich zu verzichten, aber das Urheberrecht ist kein solcher Grund. --Yellowcard (D.) 09:15, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Doch, ich denke dass die Übernahme eines vorangegangenen Werkes passieren kann, zumal die generative Software von Wörtern, welche statistisch häufiger zusammenstehen, und nicht von einzelnen Buchstaben ausgeht, so dass die Wahrscheinlichkeit höher als der reine Zufall ist - außer, wenn im Nachgang an die Texterzeugung eine Plagiatsprüfung folgt. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 10:46, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Das wäre einer hervorragende Argumentation, wieso dieser Text dann gerade nicht urheberrechtlich geschützt wäre. Wenn der Text allein durch eine statistische Aneinanderreihung von Wörtern entstanden ist, kann er ja gerade keine Urheberrechtsschutz begründende Kreativität und Einzigartigkeit aufweisen. --Yellowcard (D.) 10:50, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Wenn jedoch ein KI-generierter Text urheberrechtlich gar nicht geschützt ist, ist es dann nicht eine unzulässige Schutzrechtsberühmung, ihn hier unter CC-BY-SA einzustellen? Gestumblindi 11:33, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Ich würde sagen, ja ist es, wobei sich das durch einen kleinen Hinweis im Bearbeitungskommentar lösen lässt. --GPSLeo (Diskussion) 11:50, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Nein, das weiß der Nachnutzer nicht. Wenn ein gesamter Artikel generiert wäre, stünde er auch unter CC/GFDL und das ist nicht zulässig. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:46, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Die Argumentation würde doch aber auch für einfache, von Menschen erstellte Artikel gelten, kurze Stubs ohne individuelle Formulierungen oder viele Listen: Sie erreichen gar keine Schöpfungshöhe, wir pappen aber trotzdem immer den Lizenz-Baustein drunter. --Magiers (Diskussion) 16:23, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Wieso? Wenn ein Mensch das hochlädt, stellt er es explizit unter die CC/GFDL. Wenn der gleiche Mensch aber einen bereits von jemand/etwas anderem erstellten Text hochlädt, der nicht unter der CC steht, dann gibt es ein Problem: die Lizenzänderung. Nun ist ein Text (wenn von KI generiert ja Public Domain, richtig?) plötzlich nicht mehr so frei verfügbar (weil die CC eben die Namensnennung fordert, was PD nicht tut), und das ist auch nicht erkennbar. Außer, es reicht wirklich, das im Bearbeitungszusammenfassung anzugeben -- obwohl das sehr mühsam ist, im Nachhinein herauszufinden. Gem. Terms of Use der Wikimedia Foundation, Punkt 7. Lizenzierung von Inhalten, c. Import von Texten, reicht das zumindest bei CC-BY-Inhalten, die in die Wikipedia importiert werden. Gem. Punkt f. Gemeinfreie Inhalte, sind solche Inhalte jedoch in jedem Fall zu kennzeichnen!
Oder habe ich da was nicht richtig verstanden? ‣Andreas 17:13, 20. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Das Thema Schutzrechtsberühumung hat nach meiner Beobachtung in der Praxis nahezu keine Relevanz. Wichtig ist, dass ein Nachnutzer den Text in jedem Fall rechtskonform nachnutzt, wenn er die Bedingungen der Lizenz einhält. Dass dies vielleicht gar nicht notwendig wäre, weil einzelne Beiträge gar nicht urheberrechtlich geschützt sind, spielt dabei eigentlich keine Rolle.
Man kann sogar noch weiter gehen: Vermutlich sind viele unserer Artikel im Zweifelsfall urheberrechtlich gar nicht geschützt, da sie die Anforderungen an ein Werk gar nicht erreichen. Das ist aber Risiko des Nachnutzers - mit Einhaltung der Lizenzbedingungen bei der Nachnutzung ist er auf der sicheren Seite. --Yellowcard (D.) 16:32, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Es geht ja um zwei Wege der potentiellen Gefahren mit dem Urheberrecht zu kollidieren. Das eine wäre die hier besprochene 1:1 Kopie des Textes und das potentielle Urheberrecht des Autors (also dem Unternehmen der die KI zur verfügung stellt). Dieser Punkt wird wohl allgemein als nicht kritisch angesehen (und je nachdem was sich dort noch rechtlich ergibt wird man abwarten müssen). Der andere Fall, der wohl etwas schwieriger wird, ist das Problem, dass KI in der Lage sein kann seine Trainingsdaten zu reproduzieren. Während das ganze bis ChatGPT2 noch recht häufig und eindeutig passierte [7][8] ist man offenbar derzeit besser geworden. Jedoch sind auch aktuelle Agenten von dem Problem betroffen, da sie weiterhin mehr reproduzieren als es ein Mensch tuen würde [9]. Problematisch wird es dann, wenn die Trainingsdaten potentiell geschützte Werke sind, und somit eine 1:1-Kopie zustande kommt (Beispiel von Trainingsdaten). Da ein Nutzer unter Umständen nicht ind er Lage ist zu verifizieren ob ein Text unter Schutz steht (weil die Ursprungsquelle hinter Payalls liegt), wäre dies durch den Editor auch nicht mitigierbar solange eine 1:1-Kopie erfolgt. Somit kommt man also zu der Fragestellung: Wenn KI generell in der Lage ist (und wohlgemerkt regulieren wir ja für alle generativen KIs, nicht nur diejenigen die State of the Art sind) potentiell Geschützte Werke 1:1 zu reproduzieren (nicht in Gänze, sondern zu sagen wir mal Sätzeweise), wäre dies mit unseren Regeln dann noch vereinbar? Wenn jemand ein Buch zitiert und dies nicht kenntlich macht, wäre es wohl ein Verstoss gegen WP:Zitate. Und auch rechtlich wäre es wohl keine Defence wenn man sagt: Hey, ich hab das Buch nicht direkt abgeschrieben, sondern nur den wortgleichen KI-Text übernommen. Dahingegen gäbe es also die spezifische Frage ob man daher entweder in WP:URV oder WP:Zitate eine Ergänzung vornimmt, die davor entweder warnt, oder generell KI-Text-Übernahmen ausschliesst.--Maphry (Diskussion) 17:59, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Also wenn eine Quelle hinter einem Paywall liegt und ich mir die nicht beschaffen kann, darf ich erst recht nicht den zusammenfassenden Text nehmen, weil ich dann vor allem nicht einschätzen kann, ob Halluzinationen Typ 2 (falsche Inhalte) vorliegen. Das gehört zwingend zur Kuratierung, wenn KI nur Hilfsmittel ist (Wikipedia:WikiProjekt KI und Wikipedia/Handbuch). Und bei der Bearbeitung des Textes muss ich auch entscheiden, ob es zu viel Zitieren ist oder nur Zusammenfassen. Oder anders: es wird nicht akzeptiert, wenn jemand sagt: das war ich nicht, sondern die KI. Der Autor ist immer verantwortlich.
Ich setze KI selbst sehr oft ein für Recherchen. Am häufigsten ist, dass das gar nicht oder nicht so in der Quelle steht. Wörtliche Zitierungen sind ziemlich selten bzw. nicht erinnerlich, weil die neuen Modelle eben auch auf Kürze getrimmt sind und zusammenfassen. --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 21:32, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Das hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Bitte hier nicht auch wieder alle Themen vermischen, das hat schon in der 1000-Beiträge-Diskussion nicht so gut funktioniert. --Yellowcard (D.) 23:13, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Sorry, aber dass die ganze Sache durch einfaches "Satzgebastel" lösbar ist, sollte nun hinreichend widerlegt sein. Es braucht ein (1) ein besseres Verständnis, wie die grossen generativen KI-Chatbots arbeiten und (2) eine Strategie, unter welchen Umständen der Mensch KI als Hilfsmittel nutzen kann und das auch bei uns darf (wie es anderswo auch schon geregelt ist). Der "Damm" des Generalverbots ist doch schon lange in der Praxis gebrochen und unsere Regeln müssen die Realität einfangen.
Mein Beispiel geht davon aus, dass der Mensch die volle Verantwortung für alles trägt, was er verwendet. Maphrys Beispiel war: guter zusammenfassender Text durch KI, Artikel existiert - ist aber dem Autor nicht zugänglich. Unsere Strategie der Kuratierung würde die Verwendung dieses Textes klar ausschliessen, weil die Prüfung auf Richtigkeit der Zusammenfassung nicht erfolgen kann. Ergo würde auch keine URV entstehen können, weil der Mensch das nicht prüfen kann. Es würde auch keine Verletzung irgendeiner anderen Regel entstehen, weil der Text und die Quelle solange "tabu" sind, wie das nicht geprüft wurde.
Stellt der Autor es dennoch ein, trägt er das volle Risiko (und kann sich nicht herausreden, dass das die KI war, wenn es z.B. eine URV wäre). Wir haben viele "Kontrolleure", die von den Sachen Ahnung haben und auch Zugang zu mehr (allein die Wikimedia Library). In dem Fall soll es klare Regelungen geben, wie mit Autor und Artikel umzugehen ist. Alles hängt zusammen und ich bin froh, dass die Suche einer "Gesamtlösung" immer mehr Konsens wird, was ich so schnell noch gar nicht erwartet hätte (man denke an die Kurierdiskussion). --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 09:06, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Diese Ausführungen haben auf dieser Seite nichts verloren - damit geht bloß die nächste Diskussion kaputt. --Yellowcard (D.) 16:51, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
@Maphry: Der Betreiber des KI-Werkzeuges hat genausoviel Urheberrechte an den durch das KI-Werkzeug erstellen Texten, wie ein Besitzer an den gemalten Bildern seines Schimpansen (das ist kein Scherz, sondern ein realer Fall): Gar keine. Das ist unstrittig.
Bei den ohne Veränderung übernommenen Texten müssen schon schöpferische Gestaltungselemente enthalten sein, damit ein urheberrechtlicher Schutz entsteht. Das ist bei im Kontext einer Enyzklopädie erstellten Texten sehr sicher auszuschließen. --Yellowcard (D.) 23:16, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Genau das lese ich auch immer wieder. "KI-Texte liegen unterhalb der Schöpfungshöhe." Gleichzeitig lese ich aber auch von ersten Klagen gegen KI-generiertes Material. Was stimmt nun? Oder kennt sich wirklich keiner mit dem Urheberrecht aus? ‣Andreas 23:24, 13. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Bitte im Kontext lesen. Die pauschale Aussage "KI-Texte liegen unterhalb der Schöpfungshöhe" macht in keiner Weise Sinn.
Erstens, wie schon diverse Male dargelegt, sind "KI-Texte" schon deshalb nicht urheberrechtlich geschützt, weil sie nicht von einem Menschen erstellt wurden. Das ist per § 2 Abs. 2 UrhG(D) eindeutig und abschließend geregelt.
Die Texte, die von Menschen erstellt wurden und von einem KI-Sprachmodell unverändert weitergegeben werden könnten (was technisch nicht mehr erwartbar ist aufgrund der Funktionsweise und der Trainingsdaten der Werkzeuge), können natürlich geschützt sein. Das sind dann keine "KI-Texte", sondern von Menschen erstellte Texte. Hier kommt aber hinzu, dass technische Texte wie Sachdarstellungen in Artikeltexten hohe Anforderungen erfüllen müssen, um vom UrhG erfasst zu werden (Schöpfungshöhe). Dies ist bei der Gattung und Länge von Texten, wie sie ggf. von einem KI-Sprachmodell für die Wikipedia verwendet werden, nicht denkbar.
Ich habe jetzt nichts anderes geschrieben als im Beitrag davor. Bitte erst verstehend lesen, bevor Suggestivfragen wie "kennt sich wirklich keiner mit dem Urheberrecht aus" in den Raum gestellt werden. Urheberrechtsfragen sind keine Meinungsplattformen, sondern bedürfen eines gewissen Hintergrundwissens. --Yellowcard (D.) 00:02, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Heißt das, wenn ein Text von einem Menschen, auf den dieser daher alle Rechte des Urhebers erheben kann, von einem großen Sprachmodell (LLM) verarbeitet wird, verliert dieser Mensch alle Rechte daran, weil das Ergebnis eines KI-Prompt *mit diesen Trainingsdaten* dann nichts mehr gilt? ‣Andreas 08:27, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Nein. Dieser Mensch behält alle Urheber-Rechte an seinem Text. Weder er noch der KI-Modell-Betreiber noch der KI-Anwender ist aber nach deutschem Recht Urheber eines von der KI erzeugten anderen Textes (sei es auch eine Zusammenfassung oder ein stilistisch ähnlicher Text). In dem für Wikipedia nicht anwendbaren Fall, dass der KI-Text mit geschicktem "Prompt-Engineering" letztlich eine 1:1-Wiedergabe eines dem Urheberrecht unterliegenden Ursprungstextes darstellt, hat der menschliche Autor dann natürlich seine Rechte an dem Text nicht verloren, nur weil der Text einmal durch die Maschine gelaufen ist. --Ryzen7000 (Diskussion) 10:43, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
So arbeitet KI im Normalfall nicht. KI mischt, denn es werden Wahrscheinlichkeiten benutzt: welches Wort folgt am Wahrscheinlichsten als nächstes? Dass dabei ein 1:1-Satz eines Werkes, das urheberrechtlich geschützt ist, herauskommt, ist eigentlich ausgeschlossen. Aber die Trainingsdaten könnten ja dennoch das Urheberrecht verletzt haben. Das heißt: Wenn ich in die Wikipedia einen Text einfüge, der aus einem großen Sprachmodell stammt, dann verlieren die Orginalautoren *der Trainingsdaten* alle Rechte an ihren Texten (= Daten)? Oder ist das nun egal, weil ja ein neuer Text dabei herauskommt, und ob nun genaue Sprach-KI, die ich verwendet habe, das Urheberrecht gebrochen hat, ist somit nicht mehr relevant? ‣Andreas 13:33, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Der zweite Teil ist der Knackpunkt. Wie damals als Google alles scannte und zunächst ganz, dann nur als snippets in den Suchanfragen zur Verfügung stellte, erheben die Verlage Anspruch auf Vergütung für Nutzung und Verbreitung. Ich bin mir nicht mal sicher, ob das heute ganz entschieden ist, die snippets werden jedenfalls immer kleiner. Die Verlage haben dann so weit es geht auf Open Access umgestellt, wo der Autor das bezahlt - das kann man sogar im Forschungsantrag mit geltend machen. Trotzdem wollen die etwas als Ausgleich, dass die KI das als Trainingsmaterial verwendet. Der Unterschied zu den Snippets ist, dass es eben nur noch zusammengefasst bereitgestellt wird, im Idealfall noch die Quelle verlinkt wird. Deswegen gibt’s da weniger Angriffsfläche, die Anbieter von KI zur Kasse zu bitten. Es wird trotzdem versucht. --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 14:03, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Das hat mit dem Thema wieder einmal nichts zu tun. Bitte nicht diesen Abschnitt zerreden, es hilft uns allen nicht weiter. --Yellowcard (D.) 17:16, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Hör wenigstens mit der "Schiedsrichterei" auf, das verlängert es doch auch nur unnötig. Was Du in deinem ersten Beitrag gesagt hast, findet doch meine Zustimmung. URV ist nicht der Knackpunkt für KI. Dem folgt man aber nicht ganz, ergo geht BASTA nicht und man muss das etwas allgemeinverständlich einordnen. Und das eben belegen, indem man sich in der "Urheberrechtspolitik" zur KI rumhört und Präzedenzfälle sucht, wo das mal so entschieden wurde. Das mit "Vor Gericht und auf hoher See" kennst Du sicher. --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 17:34, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Wir reden hier aber von völlig unterschiedlichen Sachen. Ob das Trainieren von KI eine urheberrechtsrelevante Nutzungshandlung ist, sein sollte oder beides nicht, das ist eine Frage, die man beim Bier, im Cafe oder sogar in Copyrightbehörden, vor Gericht oder im Parlament diskutieren kann und sollte. Dazu gibt es Meinungen, möglicherweise sogar Argumente auf allen Seiten. Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, ob die Verwendung von textlichem KI-Output hier in Wikipedia eine URV darstellt. Die Schwierigkeiten mit KI-Texten hier in der deutschsprachigen Wikipedia (bei aktueller mir bekannter Rechtslage) liegen allesamt nicht im Bereich Urheberrecht - KI-gestützte Übersetzung mal ausgenommen. --Ryzen7000 (Diskussion) 14:20, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Andreas, das Urheberrecht schützt vereinfacht gesagt kreative Werke. Fakten sind vom Urheberrecht genauso wenig erfasst wie Fleißarbeit. Texte können selbstredend kreative Werke sein, dazu müssen sie nicht einmal besonders lang sein, beispielsweise Gedichte. Sachtexte wiederum sind pauschal eher nicht vom Urheberrecht erfasst, zumindest nicht eher kurze Sachtexte, da sie keine schützbare Individualität aufweisen. Wenn ein Text umgeschrieben wird, ist dies also ohnehin unproblematisch, und dadurch verliert auch kein Autor seine Rechte - denn seine Fakten und seine Fleißarbeit waren ja eh nie geschützt. Das hat auch mit KI nichts zu tun, das ist beim manuellen Umschreiben ganz genau.
Den Ausführungen von Ryzen7000 ist wenig hinzuzufügen. --Yellowcard (D.) 17:21, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Dann ist es Humbug, zu behaupten, dass KI-Texte gegen WP:URV verstoßen könnten. Ja? ‣Andreas 17:26, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Im Kontext der Wikipedia: ja. --Yellowcard (D.) 09:02, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Kann das bitte eine Rechtsanwaltskanzlei prüfen? Dann laden wir die eidesstattliche Erklärung der Kanzlei hoch, dass es rechtlich absolut unbedenklich ist, und alles ist okay... ‣Andreas 17:03, 20. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Sind Texte von "Sprach-KI", das sind generative KI-Modelle wie Chatbots, die mit Trainingsdaten gefüttert wurden, nun rechtlich in jener Grauzone, die bereits verklagt wird? Ich weiß, dass in Europa die Fair-Use-Klausel *im Bildungsbereich* gilt, also an Universitäten. Sprach-KI kann also an Schulen genutzt werden, und das ist rechtlich gedeckt. Aber dort wird ein Ergebnis ja auch nicht unter einer neuen Lizenz wie der Creative Commons publiziert, sondern maximal wieder im Bildungskontext, etwa in wissenschaftlichen Arbeiten, in Schülerzeitungen usw.
Eine verbindliche, korrekte Rechtsauskunft darüber, ob Texte der Sprach-KI nun problematisch sind, ist aber entscheidend bei jeglicher weiteren Diskussion über die Nutzung von Sprach-KI innerhlab der Wikipedia -- gerne mit Unterscheidung der Trainingsdaten. Wenn man diese nicht kennt, kann es daher verboten sein, diese zu nutzen, während es vielleicht ausgewiesene Sprach-KIs geben könnte, die absolut zugelassen wären. Oder aber es ist generell ein Problem. Oder aber, es ist generell unproblematisch.
Aber: Was ist es nun? ‣Andreas 08:32, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Es gibt einfach noch keine verbindliche Rechtsauskunft, weil es noch keine verallgemeinerbaren Urteile gibt, die für alles gelten. Nur Auslegungen (die wichtigste: URV erfordert einen Menschen). Und wenn Herr X klagt, weil sein Bild/Text/Musikstück etc. irgendwo auftaucht, wird allenfalls ein Urteil nur für Herrn X gültig gesprochen. Auch die Gerichte hüten sich offenbar, Urteile mit höherer Tragweite zu treffen. Und wenn es jemand versucht, würde das mit Sicherheit durch mehrere Instanzen gehen und dauern, weil die Milliarden der "Big Five-Entwickler" sicher auch dafür eingesetzt würden. --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 08:44, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Wenn ich rechtskundig genug wäre, könnte ich aber vielleicht eine der möglichen Aussagen *für die Wikipedia* ableiten, also entweder: da es nicht gesichert ist, dass wir nicht in Zukunft wegen Rechtsverletzung verklagt werden, wenn wir Sprach-KI verwenden, legen *wir selbst*, proaktiv, fest, dass wir Sprach-KI nicht zulassen. Oder: es ist so gut wie ausgeschlossen, dass das ein Problem darstellen wird, daher schließen wir Sprach-KI nicht generell aus.
Was ist es nun? ‣Andreas 09:16, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
@Wortulo, bei allem Respekt, Deine Ausführungen zeigen riesige Wissenslücken in diesem Gebiet. Eine argumentative Auseinandersetzung ergibt so eher wenig Sinn. Urteile gelten nie "für alle", aber natürlich gab es auch schon Urteile in dazu, dass nur Menschen Urheber sein können. Was Du mit Aussagen wie " Auch die Gerichte hüten sich offenbar, Urteile mit höherer Tragweite zu treffen." sagen möchtest, bleibt ein Rätsel. --Yellowcard (D.) 16:58, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
@Yellowcard: Sorry, bitte verstehend lesen. Ich habe noch nie offen gesagt, inwiefern ich bei Dir auch ziemliche Lücken und Probleme sehe und wir sollten auf ad personam einfach ganz verzichten. Also nochmal:
(1) Hier geht es vor allem darum, ob KI-generierte Texte unerwünscht sind weil sie URV sind (Satz 8)? Das kann man behaupten, entscheidend ist aber die Rechtssprechung (also Quellen :-)?
(2) Ergo müsste es (verallgemeinerbare) Grundsatzurteile geben, die feststellen, dass KI-Texte per se gegen das UR verstossen. Sowas hätte Bedeutung für die gesamte Technologie.
(3) Wenn nur Menschen gegen das UR verstossen können, dann kann ein KI-Text das grundsätzlich gar nicht ist auch mein Stand. Und wenn es dazu schon wirklich belastbare Grundsatzurteile gäbe, umso besser - ich kenne bisher nur Auslegungen. Dann brauchen wir hier nicht weiterdiskutieren und könnten URV im Satz 8 streichen.
(4) Ich meinte, dass ein Gericht sich wahrscheinlich hüten wird, ein Urteil zu sprechen, dass KI-texte generell gegen das Urheberrecht verstossen (etwa weil die Liste der Trainingsinfo nicht genau genug offengelegt wurde, auch urheberrechtich geschützte Quellen ausgewertet werden oder manchmal gar keine Quellen für die jeweiligen KI-Texte angegeben sind - Gründe gäbe es genug und Verlage/Verwertungsgesellschaften kämpfen auch darum - wollen vor allem Geld). Und die neureren KI-Modelle vermeiden längere Zitate deshalb bewusst - fassen das immer besser zusammem, um weniger angreifbar zu sein. So ein Urteil ginge gegen die gesamte Technologe und da stehen grosse Wirtschaftsinteressen sowie internationale Wettbewerber dahinter, die das verhindern wollen und werden.
(5) Und um es theoretisch komplett zu machen: Wenn ein KI-Text eine URV wäre, also ein ausreichend langes ungekennzeichnetes Zitat aus einer Quelle wäre, gar ohne diese anzugeben und die Wikipedia das verbreiten würde, so verhindert die angedachten Pflicht zur Kuratierung ebendies: Ohne bekannte Quelle geht gar nichts und wenn inhaltliche Richtigkeit ohnehin geprüft werden muss, wird man auch feststellen ob der KI-Text eine URV ist (also zu viel Text übernimmt) oder das richtig und regelkonform zusammenfasst wie ein menschlicher Autor (bzw. macht man das selber). Hier müsste man aber auch mit Quellen nachweisen, dass dieses URV-entsprechende Verhalten in den neueren Modellen gehäufter auftritt. Die sind wie gesagt nicht blöd und fassen das zusammen - was als Funktion auch gern zur Überarbeitung eigener Texte genutzt wird.
Was ist bitte daran falsch? --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 17:54, 14. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Wortulo, das ist kein PA, aber Du kennst Dich mit dem Urheberrecht offenbar nicht aus. Das zeigen Abschnitte wie 3 und 4 von dem Text oben ganz deutlich. Da fehlt in diesem Kontext einfach die Grundlage, fundiert zu diskutieren, tut mir leid, das ist nicht böse gemeint. Ich habe es vorstehend mehrfach erklärt, aber Dein Verständnis vom Urheberrecht ist offenbar lückenhaft ("Ich meinte, dass ein Gericht sich wahrscheinlich hüten wird, ein Urteil zu sprechen, dass KI-texte generell gegen das Urheberrecht verstossen"). Es bringt so einfach nichts zu diskutieren, und das ist in keiner Weise böse gemeint. --Yellowcard (D.) 13:20, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Du bist schlau und kannst das offenbar aber nur nicht mitteilen, was an anderen Meinungen nicht deiner entspricht oder falsch ist :-) Da ich nicht anonym bin: geh mal davon aus, dass ich praktische Erfahrungen mit dem Urheberrecht und sogar entsprechenden Klagen habe, wir mussten das dreimal selber bzw. mit meiner Beteiligung tun. Ich diskutiere sowas sogar mit meinem Verleger, der mich aus erster Hand informiert.
Da du anonym bist, kann ich nicht einschätzen, ob du ein Jurist oder ein Bahnwärter bist ;-) Auch das ist natürlich nicht böse gemeint.
Man kann es so zusammenfassen, dass hier nach wie vor der Nachweis gebracht werden muss, dass KI generierte Texte regelhaft gegen das Urheberrecht verstossen würden und deshalb unerwünscht sind – beziehungsweise das auch für kuratierte Texte zutrifft. --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 13:44, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Verständnisfrage: Wie ist es richtig?
a) KI-generierte Texte verstoßen in den wenigsten Fällen gegen irgend ein Urheberrecht, weil generative KI einfach anders funktioniert. Es ist also beinahe ausgeschlossen, dass die Nutzung von KI als Hilfsmittel einen Urheberrechtsverstoß bedeutet, selbst dann, wenn ich die Formulierung 1:1 übernehme. Oder,
b) Weil ich es nicht zu 100% ausschließen kann, ist KI wegen der [0,0001 -- richtige Zahl bitte einsetzen] % der Fälle, wo es vielleicht doch einmal passieren könnte, generell nicht zu verwenden.
Des weiteren halte ich es für ausgeschlossen, durch menschliche Kurratierung URV zu verhinden, wenn KI doch einmal irgendwo 1:1 abschreibt. Beispiel: Die KI nutzt Quellen A, B, und C (die Trainingsdaten), wobei in Quelle B zufällig bereits eine absolut passende Zusammenfassung steht: die Sprach-KI nutzt diese (aus welchem Grund auch immer, ich halte es ja NICHT für möglich, aber für's Argument) 1:1. Ich als Mensch kuratiere dieses Ergebnis nun, indem ich in Quellen C, E, F, und G nachsehe. (Quelle C war von der KI angegeben). Dort findet sich nirgends der 1:1 übernommene Teil. Ich befinde das Ergebnis daher für geeignet und bescheinige keine WP:URV, denn sonst müsste ich Hellseher sein.
Was meint ihr dazu? ‣Andreas 14:38, 15. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Nur zu des Weiteren: Ki schreibt nicht ab, sondern fasst zusammen - richtig. Die erforderte Kuratierung erfordert, dass man alle Quellen hat und prüft, ob die KI-Kusammenfassung wirklich richtig ist (Halluzinationen Typ 2 eben). Und da würde man schon merken, ob das da wörtlich oder zusammengefasst (wie das jeder Autor machen würde) ist. --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 09:27, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten
oder Dein Satz: halte ich es für ausgeschlossen, durch menschliche Kurratierung URV zu verhinden meint eigentlich das Gegenteil :-) --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 09:29, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Korrekt, das Gegenteil. Es ist unmöglich, außer ich habe eine Auflistung ALLER Trainingsdaten, die für einen generierten Text verwendet wurden. Denn, wie in meinem "des weiteren"-Beispiel zu sehen, erhalte ich -- im Beispiel: -- Quellen A und B gar nicht. Ich weiß also nichts von dem Buch oder er Rede oder der Internet-Seite, wo die KI abgeschrieben (haben könnte/ im Beispiel als Annahme für die Argumentation:) hat.
Daher IST ES MIR UNMÖGLICH, eine Urheberrechtsverletzung (WP:URV) zu erkennen, weil mir Informationen fehlen. Es wäre eher ein Zufallsfund: "Oh, in Quelle B, die ich zufällig, gerade noch rechtzeitig, entdeckt habe, steht ja 1:1 das, was die KI da ausgespuckt hat. Und Quelle B ist kopierrechtlich geschützt: also WP:URV". ‣Andreas 11:36, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Keiner antwortet, und das spricht Bände. Wenn ich nicht ausschließen kann, dass Sprach-KI-Ergebnisse eventuell gegen das UR verstoßen könnten, dann muss ich KI deswegen verbieten. Also: b). ‣Andreas 11:38, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Ohne Quelle keine Stelle und wenn du die prüfst, was du musst, siehst du, ob das UV TF, Neutralität, Verstoss oder sonst was ist. Eigentlich ist das noch die einfachste Sache. --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 11:46, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Ich sehe eben nicht, ob es das UR verletzt. Ich kann unmöglich alle Werke kennen. Ich kann nicht wissen, ob die KI von irgendwo "zu viel" abgekupfert hat.
Auch TF kann ich nur dann erkennen, wenn es offensichtlich ist. Aber weil der Text ja schon da steht und plausibel klingt, ist es schwerer, TF zu erkennen, als wenn ich selbst texten muss. Beim selber Texte erkenne ich, suchend nach einer passenden Formulierung, dass ich die Quellen doch nicht richtig zusammengefasst habe. Weil das ein Prozess ist, ständig zwischen einem Verfassen von Text und wieder dem Nachlesen, ob das in der Quelle auch wirklich so steht und so ausgelegt werden muss/kann, hin und her springen zu müssen. Bei KI fällt das komplett weg: ich lese das eine, dann das andere: ja, passt in etwa. Fertig: WP:TF und ich erkenne es nichtmal. (Man könnte von versteckter TF sprechen, die mir auch beim Selber-Texten passieren kann, aber in der Paxis weit leichter beim KI-Text passieren wird.)
Das, was du also als "einfache Sache" hinstellst, ist der Kern dessen, warum KI problematisch ist.
Andreas 12:51, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Also noch mal ganz einfach: du findest eine Zusammenfassung, das man sagt, Brot Suppe sei gesund, weil da Irgendwelche Stoffe drin sind und das gebacken ist und sonst was. Dann suchst du dir die Quelle und findest einen Artikel von Schnitzelhuber. Den musst du lesen, um zu schauen, ob das da überhaupt drin steht. Und dann siehst du, ob das zu wörtlich ist oder nur eine kurze Zusammenfassung. Du musst weder alle anderen Quellen kennen noch sonst was – du musst aber in die Schnitzelhuber Quelle reingucken können. Weil eben die ZusammenfassungsTexte der KI nicht nur keine Quelle sind, sondern einen Beleg haben müssen. Nur dann darfst du die nehmen. --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 13:21, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Andreas, liest Du meine Beiträge nicht? Es ergibt ja wenig Sinn, dass ich dieselbe Aussage immer wiederhole.
Du kannst die Prüfung sehr einfach machen: Hat die KI einen Sachtext ohne eigenen Stil, ohne kreative geistige Schöpfung erstellt? Dann ist dieser nicht urheberrechtlich geschützt. Ob die KI diesen 1:1 übernommen oder gänzlich neu generiert hat, kann dann offen bleiben. Das Konzept nennt sich Schöpfungshöhe. --Yellowcard (D.) 13:34, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Sorry, long delay. Ich verstehe das einfach nicht. Wo sagt mir die Sprach-KI, dass der Text ohne kreative geistige Schöpfung erstellt wurde? Kann das generative KI überhaupt? Von dem, was ich bis jetzt darüber weiß, ist generative KI derzeit noch nicht in der Lage, Kreativität zu zeigen. Wenn etwas kreativ wirkt, dann ist es dennoch das Überführen von etwas bereits Bekanntem auf Wörter mit Ähnlichkeiten, aber keine neue Situation. In einer neuen Situation, wenn KI etwas völlig neues entwickeln müsste, scheitert generative KI vollständig. Dieses "so erscheinen" haben die neueren Generationen generativer KI ja sogar perfektioniert, denn man hat ihnen Logik beigebracht. Nun zeichnen sie keine Hände mit 6 Fingern mehr. Auch dann nicht, wenn ich künstlerisch tätig sein will und der KI anschaffe: zeichne mir eine Hand mit 6 Fingern -- auch dann werden es nunmehr nur 5 Finger sein. (Ich kann also keine Aliens bzw. Hände von ausgedachten Aliens mehr mit Bild-KI generieren...) Bei Sprach-KI ist das analog genauso.
Auf das Urheberrecht bezogen ist das aber nicht das Problem. Das Problem ist, dass es ja immer noch sein kann, dass die Sprach-KI, aus welchem Grund auch immer, den Text möglicherweise in einem Stil ausgibt, der dem eines berühmten Autors entspricht. Auch das will ich ja eigentlich vermeiden. Das erkenne ich aber nur dann, wenn ich den Stil erkenne -- sonst klingt es für mich vielleicht zwar "cool", "smooth", kurzweilig, pointiert oder sonst eine Wahrnehmung, die ich auch gehabt hätte, wenn ich den Original-Autor dieses Stils gelesen hätte. Die Frage ist nur, ob das einklagbar gem. Urheberrecht wäre. Auch menschliche Autoren klingen sich ja auch oft ähnlich. Auch ein menschlicher Autor kann etwas sehr ähnliches schreiben, das dann später zum Problem wird, wenn es ein anderer schon vorher sehr ähnlich geschrieben hat. Beispiele dazu finden sich auch in der Musikindustrie: da kommt ein Hit, alle hören ihn, und plötzlich wird der Sänger verklagt, weil der Hit einem früheren Nicht-Hit nur allzu sehr ähnelt... (Meist kommt ein Vergleich heraus.)
So oder so, ich bin kein Urheberrechtsexperte. Aber dieses "kein Problem, mach ne Prüfung: hat die KI den Sachtext ohne Stil verfasst?" kann ich doch wirklich nicht beantworten. Wie denn auch? Woher soll ich das "riechen"? Ich kenne ja auch die Trainingsdaten der KI nicht so genau. Wie soll ich das ausschließen? Und wann ist die Schöpfungshöhe überschritten? Kann ich das auch ganz einfach prüfen? Gibt es dafür ein Tool, das mir entweder ein Okay oder ein No-Go ausgibt? ‣Andreas 17:02, 20. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Das Problem ist komplizierter, wenn man KI nicht hier in einen Topf wirft: Meistens geht es hier um einfache Generierung: Ich gebe Stichworte ein und lasse mir einen Text ausgeben. Schwieriger wirds schon, wenn ich mehrfach den Text nicht nur inhaltlich, sondern auch stilistisch überarbeiten lasse - dann könnte dieses Prompting evtl. kreativ genug für Schöpfungshöhe sein? Unberücksichtigt ist bisher auch, wenn ich selbst einen Artikel schreibe und den mittels KI überarbeiten lasse (sprachlich, Format), dann könnte man das KI-Ergebnis durchaus meinem Urheberrecht zuordnen? (Frage also: wieviel des Urheberrechts scheint durch?) Noch komplizierter ist der Fall ich nutze etwas wie NotebookLM, wo ich gezielt Werke hochladen kann (die Auswahl könnte ggfs. UR-Schutz auslösen) und gezielt generieren kann. Selbst wenn ich nur CC-Werke dafür verwende, gäbe es einen Urheber und was müsste man dann angeben? Ich denke, man müsste diese allgemeine Diskussion auf unterschiedlichen Anwendungsgruppen auftrennen, um einen gemeinsamen Weg für uns hier zu finden. Der Weg für uns wäre auch wichtiger als die Versuche hier der rechtlichen Grundlagenfindung. -- Quedel Disk 13:36, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Am Ende musst du prüfen, ob das, was du rausstellen willst, in einer dafür notwendigen Quelle steht und noch korrekt ist und auch keine Urheberrechtsverletzung ist. Was du dazwischen anstellst, ist praktisch frei.
Vielleicht ist ein Missverständnis, dass du (und andere) von der Überarbeitung ganzer Wikipedia Artikel sprechen. Trotzdem muss es für jeden Punkt (Satz, Aussage) mindestens eine Quelle geben, wo das genau so drin steht. Das sind quasi die Atome unserer Artikel --Wortulo (Disk. * KI-Projekt) 13:42, 16. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Verwendung des Wappens des Brandenburger Markgrafen Otto IV. aus Wikipedia

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Liebe Wikipedia Experten,

ich arbeite in einem historischen Verein. Im Zusammenhang mit einem gefundenen Denar von Otto IV. arbeite ich an einer Collage, die wir später als Souvenirartikel verkaufen wollen.

Mir geht es um das Wappen, welches auf der Seite des u.a. Links abgebildet ist. Ich gehe davon aus, dass ich hier keinen Urheberrechtsschutz beachten muss, will aber keinesfalls einen Fehler begehen. Kann mir bitte jemand von euch mitteilen, ob ich da richtig liege?

Hier der Link:

https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_IV._%28Brandenburg%29

Vielen Dank und beste Grüße Frank (nicht signierter Beitrag von Otto IV. der mit dem Pfeile (Diskussion | Beiträge) 19:20, 14. Mai 2025 (CEST))Beantworten

Der Urheber der Zeichnung, Adolf Matthias Hildebrandt, ist vor über 100 Jahren gestorben – das Werk ist daher mittlerweile gemeinfrei (selbst in Mexiko). --Chianti (Diskussion) 23:21, 19. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Spielschema der Division 1A

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Hallo, die Grafik unter diesem Link wurde veröffentlicht durch Pro League. Das ist der belgische Ligaverband, also analog zur DFL in Deutschland, also der Verband, der für den Fussballverband die Profiliga organisiert.

Dies vorweg geschrieben, die Grafik beinhaltet Regelungen, wie in der nächsten Saison der Abstieg funktioniert. Dürfte ich diese Grafik als einfache Geometrische Form in der Wikipedia gemeinfrei in der Wikipedia hochladen. Mein Gefühl sagt eher nein. Danke für eine Info. Freundl. Grüsse --Nordprinz (Diskussion) 22:22, 21. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Der Hintergrund ist problematisch. Die Grafik selbst wär ok. Aber das kann man ja nachbauen. -- Chaddy · D 22:38, 21. Mai 2025 (CEST)Beantworten
@Chaddy: Danke für Deine Aussage. Muss aber zugeben, dass ich es mir nicht selbst zutraue, dass veröffentlichungsfähig nachzubauen. (Per Excel vielleicht, aber das sollte denn besser nicht on gestellt werden). Freundl. Grüsse --Nordprinz (Diskussion) 17:35, 22. Mai 2025 (CEST)Beantworten
Frag doch mal in der WP:Grafikwerkstatt. -- Chaddy · D 17:45, 22. Mai 2025 (CEST)Beantworten
@Chaddy: Ja, Danke, werde ich machen. Muss aber erstmal nach der entsprechenden Grafik für die zweite belgische Liga suchen = Division 1B, dass beide gemeinsam anfragen kann. Freundl. Grüsse --Nordprinz (Diskussion) 20:47, 23. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Video im Anhang eines Open-Access-Papers

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In diesem unter CC BY veröffentlichten Artikel sind einige der Bilder nochmal separat als CC BY ausgewiesen, andere jedoch nicht, ebenso wenig das Video im Anhang ("Supplementary Materials"), um das es mir eigentlich geht. Genügt eine insgesamte Lizenzierung des Papers wohl, um auch für das Video CC BY 4.0 anzunehmen? Grüße  hugarheimur 19:39, 22. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Indoor-Fotos des Tiefbahnhofs Stuttgart 21

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Tiefbahnhof
Tunnelbau

Hallo zusammen. In Deutschland gilt bekanntlich für Innenaufnahmen von Gebäuden keine Panoramafreiheit. Ich würde vermuten die Rechte an der Architektur des Stuttgarter Tiefbahnhofs liegen bei Christoph Ingenhoven und Photographien dessen dürfen nicht ohne seine Genehmigung genutzt werden (Vergleiche diese Diskussion). Betrifft das auch den unfertigen Zustand (rechts abgebildet)? Sind die Innenansichten der Tunnelröhren hingegen aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe ausgenommen? Viele Grüße --Bigbossfarin (Diskussion) 22:56, 22. Mai 2025 (CEST)Beantworten

Bei der Tunnelröhre sehe ich keine künstlerische Kreativität und keinerlei urheberrechtliche Probleme. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:05, 22. Mai 2025 (CEST)Beantworten