Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
��� | Dritter Teil - Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union (Art. 26 - 197) | ��� |
��� | Titel VII - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 101 - 118) | ��� |
��� | Kapitel 1 - Wettbewerbsregeln (Art. 101 - 109) | ��� |
��� | Abschnitt 1 - Vorschriften f�r Unternehmen (Art. 101 - 106) | ��� |
(1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschl�sse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeintr�chtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschr�nkung oder Verf�lschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken, insbesondere
a) | die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Gesch�ftsbedingungen; | |
b) | die Einschr�nkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes, der technischen Entwicklung oder der Investitionen; | |
c) | die Aufteilung der M�rkte oder Versorgungsquellen; | |
d) | die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegen�ber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden; | |
e) | die an den Abschluss von Vertr�gen gekn�pfte Bedingung, dass die Vertragspartner zus�tzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen. |
(2) Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschl�sse sind nichtig.
(3) Die Bestimmungen des Absatzes 1 k�nnen f�r nicht anwendbar erkl�rt werden auf
- | Vereinbarungen oder Gruppen von Vereinbarungen zwischen Unternehmen, | |
- | Beschl�sse oder Gruppen von Beschl�ssen von Unternehmensvereinigungen, | |
- | aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen oder Gruppen von solchen, |
die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur F�rderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, ohne dass den beteiligten Unternehmen
a) | Beschr�nkungen auferlegt werden, die f�r die Verwirklichung dieser Ziele nicht unerl�sslich sind, oder | |
b) | M�glichkeiten er�ffnet werden, f�r einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren den Wettbewerb auszuschalten. |
Rechtsprechung zu Art. 101 AEUV
1.907 Entscheidungen zu Art. 101 AEUV in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23
RRC Sports - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Binnenmarkt - Von ...
- EuGH, 13.02.2025 - C-383/23
ILVA (Amende pour violation du RGPD) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-383/23
ILVA (Amende pour violation du RGPD)
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-383/23
- EuGH, 28.01.2025 - C-253/23
ASG 2 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Richtlinie ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-253/23
ASG 2 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Schadensersatzklagen wegen ...
- LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-253/23
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-428/23
ROGON u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.06.2023 - KZR 71/21
BGH �berpr�ft DFB-Reglement f�r Spielervermittlung
- LG Frankfurt/Main, 24.10.2019 - 3 O 517/18
Kartellrechtliche Unterlassungsanspr�che bzgl. des DFB-Reglements f�r ...
- OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
Kartellrechtlicher Pr�fungsma�stab f�r Reglement f�r Spielervermittlung
- BGH, 13.06.2023 - KZR 71/21
Querverweise
Auf Art. 101 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV)�
- Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)�
- Wettbewerbsbeschr�nkungen
- Wettbewerbsbeschr�nkende Vereinbarungen, Beschl�sse und abgestimmte Verhaltensweisen
- � 2 (Freigestellte Vereinbarungen)
- Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschr�nkendes Verhalten
- � 21 (Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschr�nkenden Verhaltens)
- Anwendung des europ�ischen Wettbewerbsrechts
- � 22 (Verh�ltnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union)
- Sonderregeln f�r bestimmte Wirtschaftsbereiche
- � 30 (Presse)
- Befugnisse der Kartellbeh�rden, Schadensersatz und Vorteilsabsch�pfung
- Befugnisse der Kartellbeh�rden
- Schadensersatz und Vorteilsabsch�pfung
- Kartellbeh�rden
- Allgemeine Vorschriften
- � 50 (Vollzug des europ�ischen Rechts)
- Beh�rdenzusammenarbeit
- � 50a (Ermittlungen im Netzwerk der europ�ischen Wettbewerbsbeh�rden)
� 50b (Zustellung im Netzwerk der europ�ischen Wettbewerbsbeh�rden)
� 50c (Vollstreckung im Netzwerk der europ�ischen Wettbewerbsbeh�rden)
� 50d (Informationsaustausch im Netzwerk der europ�ischen Wettbewerbsbeh�rden)
- Bundeskartellamt
- � 53 (T�tigkeitsbericht und Monitoringberichte)