Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
��� | Dritter Teil - Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union (Art. 26 - 197) | ��� |
��� | Titel XX - Umwelt (Art. 191 - 193) | ��� |
(1) Die Umweltpolitik der Union tr�gt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei:
- | Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualit�t; | |
- | Schutz der menschlichen Gesundheit; | |
- | umsichtige und rationelle Verwendung der nat�rlichen Ressourcen; | |
- | F�rderung von Ma�nahmen auf internationaler Ebene zur Bew�ltigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bek�mpfung des Klimawandels. |
(2) Die Umweltpolitik der Union zielt unter Ber�cksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grunds�tzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeintr�chtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bek�mpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.
Im Hinblick hierauf umfassen die den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechenden Harmonisierungsma�nahmen gegebenenfalls eine Schutzklausel, mit der die Mitgliedstaaten erm�chtigt werden, aus nicht wirtschaftlich bedingten umweltpolitischen Gr�nden vorl�ufige Ma�nahmen zu treffen, die einem Kontrollverfahren der Union unterliegen.
(3) Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik ber�cksichtigt die Union
- | die verf�gbaren wissenschaftlichen und technischen Daten; | |
- | die Umweltbedingungen in den einzelnen Regionen der Union; | |
- | die Vorteile und die Belastung aufgrund des T�tigwerdens bzw. eines Nichtt�tigwerdens; | |
- | die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union insgesamt sowie die ausgewogene Entwicklung ihrer Regionen. |
(4) Die Union und die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse mit dritten L�ndern und den zust�ndigen internationalen Organisationen zusammen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit der Union k�nnen Gegenstand von Abkommen zwischen dieser und den betreffenden dritten Parteien sein.
Unterabsatz 1 ber�hrt nicht die Zust�ndigkeit der Mitgliedstaaten, in internationalen Gremien zu verhandeln und internationale Abkommen zu schlie�en.
Rechtsprechung zu Art. 191 AEUV
299 Entscheidungen zu Art. 191 AEUV in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22
Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Au�enwirkung; ...
- EuGH, 25.06.2024 - C-626/22
Ilva u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Art. 191 AEUV - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-626/22
Ilva u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2010/75 - Industrieemissionen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-626/22
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)
- EuGH, 13.07.2017 - C-129/16
T�rkevei Tejtermelő Kft.
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-129/16
T�rkevei Tejtermelő Kft. - Umwelt - Richtlinie 2004/35 - Umwelthaftung zur ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-129/16
- EuGH, 13.03.2019 - C-128/17
Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2016/2284 - ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2021 - 5 K 588/20
Nordstream 2
- EuGH, 07.11.2019 - C-105/18
UNESA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verursacherprinzip - Richtlinie ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-105/18
UNESA - Vorabentscheidung - Verursacherprinzip - Deckung der Kosten der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-105/18
Querverweise
Auf Art. 191 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV)�
- Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union
- Umwelt
- Art. 192 (ex-Artikel 175 EGV)