Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
��� | Dritter Teil - Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union (Art. 26 - 197) | ��� |
��� | Titel V - Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Art. 67 - 89) | ��� |
��� | Kapitel 2 - Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (Art. 77 - 80) | ��� |
(1) Die Union entwickelt eine Politik, mit der
a) | sichergestellt werden soll, dass Personen unabh�ngig von ihrer Staatsangeh�rigkeit beim �berschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden; | |
b) | die Personenkontrolle und die wirksame �berwachung des Grenz�bertritts an den Au�engrenzen sichergestellt werden soll; | |
c) | schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem an den Au�engrenzen eingef�hrt werden soll. |
(2) F�r die Zwecke des Absatzes 1 erlassen das Europ�ische Parlament und der Rat gem�� dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Ma�nahmen, die folgende Bereiche betreffen:
a) | die gemeinsame Politik in Bezug auf Visa und andere kurzfristige Aufenthaltstitel; | |
b) | die Kontrollen, denen Personen beim �berschreiten der Au�engrenzen unterzogen werden; | |
c) | die Voraussetzungen, unter denen sich Drittstaatsangeh�rige innerhalb der Union w�hrend eines kurzen Zeitraums frei bewegen k�nnen; | |
d) | alle Ma�nahmen, die f�r die schrittweise Einf�hrung eines integrierten Grenzschutzsystems an den Au�engrenzen erforderlich sind; | |
e) | die Abschaffung der Kontrolle von Personen gleich welcher Staatsangeh�rigkeit beim �berschreiten der Binnengrenzen. |
(3) Erscheint zur Erleichterung der Aus�bung des in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a genannten Rechts ein T�tigwerden der Union erforderlich, so kann der Rat gem�� einem besonderen Gesetzgebungsverfahren Bestimmungen betreffend P�sse, Personalausweise, Aufenthaltstitel oder diesen gleichgestellte Dokumente erlassen, sofern die Vertr�ge hierf�r anderweitig keine Befugnisse vorsehen. Der Rat beschlie�t einstimmig nach Anh�rung des Europ�ischen Parlaments.
(4) Dieser Artikel ber�hrt nicht die Zust�ndigkeit der Mitgliedstaaten f�r die geografische Festlegung ihrer Grenzen nach dem V�lkerrecht.
Rechtsprechung zu Art. 77 AEUV
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