EU-Vertrag
��� | Titel I - Gemeinsame Bestimmungen (Art. 1 - 8) | ��� |
(1) 1F�r die Abgrenzung der Zust�ndigkeiten der Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelerm�chtigung. 2F�r die Aus�bung der Zust�ndigkeiten der Union gelten die Grunds�tze der Subsidiarit�t und der Verh�ltnism��igkeit.
(2) 1Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelerm�chtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zust�ndigkeiten t�tig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Vertr�gen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele �bertragen haben. 2Alle der Union nicht in den Vertr�gen �bertragenen Zust�ndigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten.
(3) 1Nach dem Subsidiarit�tsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschlie�liche Zust�ndigkeit fallen, nur t�tig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Ma�nahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden k�nnen, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.
2Die Organe der Union wenden das Subsidiarit�tsprinzip nach dem Protokoll �ber die Anwendung der Grunds�tze der Subsidiarit�t und der Verh�ltnism��igkeit an. 3Die nationalen Parlamente achten auf die Einhaltung des Subsidiarit�tsprinzips nach dem in jenem Protokoll vorgesehenen Verfahren.
(4) 1Nach dem Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit gehen die Ma�nahmen der Union inhaltlich wie formal nicht �ber das zur Erreichung der Ziele der Vertr�ge erforderliche Ma� hinaus.
2Die Organe der Union wenden den Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit nach dem Protokoll �ber die Anwendung der Grunds�tze der Subsidiarit�t und der Verh�ltnism��igkeit an.
Rechtsprechung zu Art. 5 EUV
391 Entscheidungen zu Art. 5 EUV in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 17.03.2025 - 10 BV 24.700
Wiedereinf�hrung einer Binnengrenzkontrolle wegen ernsthafter Bedrohung f�r die ...
- EuGH, 16.02.2022 - C-157/21
Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) ...
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21 Corona
Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21 Corona
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes ...
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21 Corona
- EuGH, 06.03.2025 - C-575/23
ONB u.a.
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschl�sse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15
Verfahren zum Anleihenkaufprogramm der EZB ausgesetzt und dem Gerichtshof der ...
- BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15
Erfolglose Vollstreckungsantr�ge zum Urteil des Zweiten Senats zu dem ...
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekund�rm�rkten ...
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-493/17
G�ltigkeit des Beschlusses der EZB �ber ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren ...
- BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15
Querverweise
Auf Art. 5 EUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV)�
- Allgemeine und Schlu�bestimmungen
- Art. 352 (ex-Artikel 308 EGV)