EU-Verbraucherschutzdurchf�hrungsgesetz

���Abschnitt 5 - Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsma�nahmen (�� 13 - 29)���
Gliederung
Zitiervorschl�ge
https://dejure.org/gesetze/EU-VSchDG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EU-VSchDG (https://dejure.org/gesetze/EU-VSchDG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EU-VSchDG
__paste_bez__ __paste_norm__ EU-Verbraucherschutzdurchf�hrungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/EU-VSchDG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EU-Verbraucherschutzdurchf�hrungsgesetz
Tipp: Sie k�nnen bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie daf�r die Umschalttaste ⇧��� gedr�ckt und bewegen Sie die Maus �ber dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie k�nnen das Zitat von dort kopieren. Ausf�hrliche Beschreibung

Schriftg��e im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

��

� 22
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

1Im Verfahren vor dem Beschwerdegericht gelten erg�nzend, soweit nichts anderes bestimmt ist,

1. die Vorschriften der �� 169 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes �ber �ffentlichkeit und Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung;
2. die Vorschriften der Zivilprozessordnung, insbesondere �ber Ausschlie�ung und Ablehnung eines Richters, �ber Prozessbevollm�chtigte und Beist�nde, �ber die Zustellung von Amts wegen, �ber Ladungen, Termine und Fristen, �ber die Anordnung des pers�nlichen Erscheinens der Parteien, �ber die Verbindung mehrerer Prozesse, �ber die Erledigung des Zeugen- und Sachverst�ndigenbeweises sowie �ber die sonstigen Arten des Beweisverfahrens, �ber die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vers�umung einer Frist, entsprechend.

2Die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden.

Fassung aufgrund des Gesetzes �ber den Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 (BGBl. I S. 2302), in Kraft getreten am 03.12.2011 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

�nderungs�bersicht
Inkrafttreten�nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
03.12.2011Gesetz �ber den Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren24.11.2011BGBl. I S. 2302

Querverweise

Auf � 22 EU-VSchDG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

�

Sie k�nnen ausw�hlen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette �bersicht