Grundgesetz
��� | VI. Die Bundesregierung (Art. 62 - 69) | ��� |
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespr�sidenten vom Bundestage ohne Aussprache gew�hlt.
(2) 1Gew�hlt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. 2Der Gew�hlte ist vom Bundespr�sidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gew�hlt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der H�lfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler w�hlen.
(4) 1Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverz�glich ein neuer Wahlgang statt, in dem gew�hlt ist, wer die meisten Stimmen erh�lt. 2Vereinigt der Gew�hlte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so mu� der Bundespr�sident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. 3Erreicht der Gew�hlte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespr�sident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzul�sen.
Rechtsprechung zu Art. 63 GG
31 Entscheidungen zu Art. 63 GG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
�u�erungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enth�lt kein Gebot zur Schaffung spezifischer ...
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Zu den Aufgaben der Bundesversammlung (Art 54 GG) sowie zur Rechtsstellung ihrer ...
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsaufl�sung
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer ...
- VGH Baden-W�rttemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20
In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die ...
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherkl�rung
Zum selben Verfahren:
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherkl�rung
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
- VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe - ...
Querverweise
Auf Art. 63 GG verweisen folgende Vorschriften:
- Grundgesetz (GG)�
- V. Der Bundespr�sident
- Art. 58
Redaktionelle Querverweise zu Art. 63 GG:
- Grundgesetz (GG)�
- III. Der Bundestag
- Art. 39 I 3
- Xa. Verteidigungsfall
- Art. 115h II
- XI. �bergangs- und Schlu�bestimmungen
- Art. 121