The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20220403225250/https://breitband.berlin.de/







Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit des „Berliner Breitband Portals"

Öffentliche Stelle/ Geltungsbereich

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot „Berliner Breitband Portal".

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und am 08.04.2021 überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt/ Diese Anwendung ist barrierefrei. Es werden alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoptionen) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Anika Wiest
E-Mail: [email protected]
Telefon: (030)90138423

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

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  Arbeitskreise


  Öffentliche Statistiken

Jede Meldung wird nach 6 Monaten automatisch gelöscht, sofern diese vom Meldenden nicht bestätigt wird. Deshalb stellt diese Übersicht keine historisierte Statistik dar, sondern die aktuellen Bedarfe je Jahr.

Bedarfsmeldung für geschäftliche Anwender

Sie haben ein Unternehmen am Standort Berlin, sind selbstständig oder arbeiten von zuhause aus mit großen Datenmengen und benötigen entsprechend eine leistungsfähige Internetverbindung mit schnellen Down- und Uploadzeiten?
Dann folgen Sie bitte dem Feld "Geschäftlicher Bedarf". Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einer Einwilligung zur Kontaktaufnahme von einem Telekommunikationsunternehmen im Nachgang der Meldung ein Angebot erhalten können.

 

Bedarfsmeldung für private Anwender

Sie nutzen Internet von zuhause aus für alltägliche Anwendungen wie E-Mail oder Streaming Angebote und sind unzufrieden mit der Breitbandverbindung?
Dann empfehlen wir Ihnen im ersten Schritt zu prüfen, ob an Ihrer Adresse ein alternativer Telekommunikationsanbieter einen leistungsfähigeren Anschluss anbieten kann. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Telekommunikationsanbieter. Einige der Anbieter bieten eine Verfügbarkeitsprüfung an. Alternativ können Sie über "Privater Bedarf" eine Bedarfsmeldung abgeben. Bitte beachten Sie, dass diese Bedarfsmeldung keine Garantie für einen Anschluss Ihrer Adresse nach sich zieht.

 

Einzelbedarfsmeldung

Möchten Sie eine Bedarfsmeldung für eine Adresse vornehmen, ist die Einzelbedarfsmeldung der schnellste Weg (Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich. Registrierung nicht erforderlich, wird aber zur nachträglichen Verwaltung der Bedarfsmeldung sowie zur Möglichkeit Benachrichtigungen zu erhalten, empfohlen).

 

Sammelbedarfsmeldung

Möchten Sie eine Bedarfsmeldung für mehrere Adressen (z.B. für mehrere Standorte und Filialen) vornehmen, empfehlen wir die Sammelbedarfsmeldung.

Eine Regstrierung ist hierfür erforderlich.
Bitte  

Bedarfsangaben
Adressangaben

Bitte geben Sie die Adresse ein, oder wählen Sie den Standort in der Karte aus.








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In 6 Monaten erhalten Sie eine erneute E-Mail, in der Sie die Möglichkeit haben, Ihren Bedarf für weitere 6 Monate zu bestätigen. Haben Sie dann keinen Bedarf mehr oder möchten die Meldung nicht bestätigen, wird Ihre Bedarfsmeldung gelöscht.
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