Strafproze�ordnung

���2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (�� 151 - 295)���
���1. Abschnitt - �ffentliche Klage (�� 151 - 157)���
Gliederung
Zitiervorschl�ge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO
__paste_bez__ __paste_norm__ Strafproze�ordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Strafproze�ordnung
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� 154e
Absehen von der Verfolgung bei falscher Verd�chtigung oder Beleidigung

(1) Von der Erhebung der �ffentlichen Klage wegen einer falschen Verd�chtigung oder Beleidigung (�� 164, 185 bis 188 des Strafgesetzbuches) soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren anh�ngig ist.

(2) Ist die �ffentliche Klage oder eine Privatklage bereits erhoben, so stellt das Gericht das Verfahren bis zum Abschlu� des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein.

(3) Bis zum Abschlu� des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verj�hrung der Verfolgung der falschen Verd�chtigung oder Beleidigung.

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Rechtsprechung zu � 154e StPO

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu � 154e StPO:

    Strafgesetzbuch (StGB)�
      Allgemeiner Teil
        Verj�hrung
          Verfolgungsverj�hrung
            � 78b (Ruhen) (zu � 154e III)
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