Strafproze�ordnung

���2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (�� 151 - 295)���
���2. Abschnitt - Vorbereitung der �ffentlichen Klage (�� 158 - 177)���
Gliederung
Zitiervorschl�ge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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__paste_bez__ __paste_norm__ Strafproze�ordnung
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� 171
Einstellungsbescheid

1Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der �ffentlichen Klage keine Folge oder verf�gt sie nach dem Abschlu� der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gr�nde zu bescheiden. 2In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, �ber die M�glichkeit der Anfechtung und die daf�r vorgesehene Frist (� 172 Abs. 1) zu belehren. 3� 187 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend f�r Verletzte, die nach � 395 der Strafprozessordnung berechtigt w�ren, sich der �ffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschlie�en, soweit sie einen Antrag auf �bersetzung stellen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur St�rkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2525), in Kraft getreten am 31.12.2015 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

�nderungs�bersicht
Inkrafttreten�nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
31.12.2015
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur St�rkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)21.12.2015BGBl. I S. 2525
� 158Strafanzeige; Strafantrag � 159Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnat�rlichen Tod � 160Pflicht zur Sachverhalts-
aufkl�rung
� 160aMa�nahmen bei zeugnisverweigerungs-
berechtigten Berufsgeheimnis-
tr�gern
� 160bEr�rterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten
� 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft � 161aVernehmung von Zeugen und Sachverst�ndigen durch die Staatsanwaltschaft � 162Ermittlungsrichter � 163Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren � 163aVernehmung des Beschuldigten � 163bMa�nahmen zur Identit�ts-
feststellung
� 163cFreiheitsentziehung zur Identit�ts-
feststellung
� 163dSpeicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen � 163eAusschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen � 163fL�ngerfristige Observation � 163gAutomatische Kennzeichenerfassung � 164Festnahme von St�rern � 165Richterliche Untersuchungs-
handlungen bei Gefahr im Verzug
� 166Beweisantr�ge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen � 167Weitere Verf�gung der Staatsanwaltschaft � 168Protokoll �ber richterliche Untersuchungs-
handlungen
� 168aArt der Protokollierung; Aufzeichnungen � 168bProtokoll �ber ermittlungs-
beh�rdliche Untersuchungs-
handlungen
� 168cAnwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen � 168dAnwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins � 168eVernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten
� 169Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes � 169aVermerk �ber den Abschluss der Ermittlungen � 170Entscheidung �ber eine Anklageerhebung � 171Einstellungsbescheid � 172Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungs-
verfahren
� 173Verfahren des Gerichts nach Antragstellung � 174Verwerfung des Antrags � 175Anordnung der Anklageerhebung � 176Sicherheitsleistung durch den Antragsteller � 177Kosten
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Rechtsprechung zu � 171 StPO

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Querverweise

Auf � 171 StPO verweisen folgende Vorschriften:

    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der �ffentlichen Klage
          � 172 (Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren)

Redaktionelle Querverweise zu � 171 StPO:

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