Hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland: Müssen wir bald alle mehr Beiträge blechen?

„Netto-Klau“

Hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland: Müssen wir bald alle mehr Beiträge blechen?

Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor massivem Geldmangel. Nur eine Finanzspritze soll noch helfen. Aber es gibt eine Alternative.
Hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland: Müssen wir bald alle mehr Beiträge blechen?
So viel Geld müssen Sie verdienen, um 2025 aus dem Bürgergeld zu kommen

Bruttolohnschwelle in Deutschland

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Bas will „mafiöse Strukturen“ im Bürgergeld „zerschlagen“ – und nennt Plan für neue Grundsicherung

Nur eine Namensänderung?

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Bürgergeld-Empfänger aufgepasst: Jobcenter zahlt diesen Gegenstand für Kinder

Bürgergeld-Empfänger aufgepasst: Jobcenter zahlt diesen Gegenstand für Kinder

Schreibtisch fehlt in vielen Kinderzimmern: Das Jobcenter unterstützt deshalb Kinder von Bürgergeld-Empfängern mit finanzieller Hilfe beim Erwerb.
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Bei Empfänger-Streit mit Jobcenter: Wichtiges Bürgergeld-Instrument kaum genutzt

Bei Empfänger-Streit mit Jobcenter: Wichtiges Bürgergeld-Instrument kaum genutzt

Schlichten statt streiten: Das neue Verfahren für Bürgergeld-Empfänger soll Konflikte lösen – Experten sehen Chancen, aber auch deutliche Grenzen.
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Wie Bürgergeld-Bezieher das System überlisten

Wie Bürgergeld-Bezieher das System überlisten

Veränderungen beim Bürgergeld sind geplant. Eine Jobcenter-Leiterin aus Berlin erklärt den Reformbedarf.
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Genug Rente trotz Bürgergeld und häuslicher Pflege: Gerichtsurteil nimmt Sozialamt in die Pflicht

Ein Gerichtsurteil stärkt pflegende Angehörige – und verpflichtet das Sozialamt zur Rentenübernahme, wenn keine eigene Vorsorge möglich ist.
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Linnemann warnt Bas vor „Schnellschuss“ beim Bürgergeld

Die Bürgergeldreform braucht Zeit, sagt Unions-Fraktionschef Carsten Linnemann. Von SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas fordert er gründliche Planung.
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Merz-Regierung baut Bürgergeld um: Vertrauter nennt ersten Zeitpunkt

Die Merz-Regierung plant, das Bürgergeld umzugestalten und härtere Regeln einzuführen. CDU-Politiker Linnemann verrät nun, wann die neue Grundsicherung kommt.
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Bürgergeld der SPD floppt: Jobcenter-Mitarbeiter mit fatalem Urteil

Nach nur zwei Jahren soll das Bürgergeld wieder Geschichte sein. Das hat auch gute Gründe: Die Reputation der Grundsicherung ist sehr schlecht.
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Viele Migranten im Bürgergeld: Merz-Regierung plant Änderungen – „Das ist sozialer Sprengstoff“

Die neue Regierung strebt Änderungen beim Bürgergeld an. Unionsfraktionschef Jens Spahn betrachtet dabei vorwiegend die Lage der Migranten.
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Massive Kostensteigerung beim Bürgergeld: Milliardenbelastung wächst

Das Bürgergeld kostet den Bund 2025 fünf Milliarden Euro mehr als vorhergesehen, warnt ein CSU-Vertreter. Steigende Arbeitslosigkeit belastet den Etat.
Massive Kostensteigerung beim Bürgergeld: Milliardenbelastung wächst

Jobcenter-Panne: Schwerkranke Bürgergeld-Empfängerin kriegt monatelang kein Geld – Behörde äußert sich

Einer schwerkranken Bürgergeld-Empfängerin wurden die Sozialleistungen gestrichen. Das Jobcenter bestreitet bei IPPEN.MEDIA vehement schwere Vorwürfe.
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Bürgergeld: Heil gesteht Fehler ein – „War falsch im Nachhinein“

Der Regierungswechsel beendete Hubertus Heils Amtszeit. Seine Hauptreform, das Bürgergeld, steht nun vor dem kompletten Aus.
Bürgergeld: Heil gesteht Fehler ein – „War falsch im Nachhinein“

Wegweisendes Urteil: Wann Neugeborene Bürgergeld bekommen – Eine Bedingung ist ausschlaggebend

Auch Babys mit ausländischen Eltern steht Bürgergeld zu. Ein Urteil vom Landessozialgericht Köln bestätigt dies jetzt.
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Brille kaputt: Jobcenter übernimmt Kosten – so sollten Bürgergeld-Empfänger vorgehen

Wenn die Brille kaputtgeht, kann das Jobcenter bei Bürgergeld-Empfängern zur Kostenübernahme verpflichtet sein. Ein Gerichtsurteil bekräftigt das.
Brille kaputt: Jobcenter übernimmt Kosten – so sollten Bürgergeld-Empfänger vorgehen

Verschärfter Druck im Bürgergeld: „Totalverweigerer“ müssen Arbeit annehmen

Wer arbeiten kann, muss arbeiten: Die Merz-Regierung erhöht den Druck gegen „Totalverweigerer“ im Bürgergeld. Wer nicht mitmacht, soll kein Geld bekommen.
Verschärfter Druck im Bürgergeld: „Totalverweigerer“ müssen Arbeit annehmen

Bürgergeld-Nachfolge unter Merz: So viel Geld bekommen Arbeitslose künftig

Die neue Regierung möchte das Bürgergeld abschaffen und stattdessen eine neue Grundsicherung für Arbeitslose einführen. Weniger Geld erhalten Leistungsempfänger dadurch …
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Wegweisendes Urteil für Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter muss Kosten für wichtiges Alltagsgerät übernehmen

Urteil stärkt Bürgergeld-Empfänger: Ein Gericht entschied im Fall einer Schülerin, welche Kosten sie erstattet bekommen muss. Es sind mehr als erwartet.
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Arbeitspflicht beim Bürgergeld: Deutsche Großstadt verstärkt Forderungen an Merz

Union und SPD strukturieren eine Bürgergeld-Reform. Essen treibt die Arbeitspflicht für Bezieher voran – es gibt aber auch Kritik.
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Bürgergeld-Kürzungen bei verweigerten Arztterminen? So entscheidet das Gericht

Ein Richterspruch aus Bayern regelt, wann Bürgergeld bei nicht wahrgenommenen Arztterminen reduziert werden darf. Jobcenter stehen in der Pflicht.
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Eine fatale Bürgergeld-Bilanz sollte Friedrich Merz zu denken geben

Merz und seine Regierung wollen Bürgergeld-Empfänger schneller in Arbeit bringen, statt sie zuerst zu qualifizieren. Eine Analyse zeigt nun, dass das der falsche Weg …
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Seit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Hartz-IV-Nachfolger – das gilt ab jetzt beim neuen Bürgergeld

Das neue Bürgergeld löste ab 1. Januar 2023 „Hartz IV“ ab und soll unbürokratischer als bisher Leistungsberechtigten die Grundsicherung ermöglichen.

München – Seit dem 1. Januar 2023 ist in Deutschland das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Das Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland, die das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt) ablöste. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Etwa dann, wenn jemand seine Arbeit verloren hat oder sein Geschäft schließen musste. Oder weil aus anderen Umständen eine regelmäßige Beschäftigung nicht weiterhin möglich ist, etwa aufgrund einer langen oder chronischen Krankheit.

BezeichnungBürgergeld
Inkrafttreten01. Januar 2023
Ersatz fürHartz IV
BeschreibungGrundsicherung für Langzeitarbeitslose

Die Bedarfe werden nun nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Zusätzlich dazu werden die aktuellsten verfügbaren Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt. Das Bürgergeld hat das Ziel, mit einer einfachen Beantragung, unbürokratischer und digital zugänglich zu sein.

Wer bekommt Bürgergeld?

Nur Personen, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhalten Bürgergeld. Dabei gibt es folgende Voraussetzungen:

  • Mindestens 15 Jahre alt und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht
  • Wohnort und Lebensmittelpunkt in Deutschland
  • Fähigkeit, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten
  • Betroffene oder Mitglieder deren Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig

Hilfebedürftig sind laut der Bundesagentur für Arbeit Personen, wenn das Einkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und sie ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Als erwerbsfähig gilt wiederum, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung daran gehindert ist, zu arbeiten.

Auch nicht erwerbsfähige, aber hilfebedürftige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat auch künftig einen Anspruch auf Bürgergeld.

Seit dem 1. Januar 2023 ist in Deutschland das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft.

Wie beantragt man das Bürgergeld?

Der Bürgergeld-Antrag muss bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung des eigenen Wohnorts gestellt werden. Zuständig dafür sind die Jobcenter. Der Antrag ist die Grundvoraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldes, denn ohne gestellten Antrag wird kein Bürgergeld gezahlt. Bürgergeld wird grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, beispielsweise ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag auf Bürgergeld gestellt worden ist.

Der Bürgergeld-Antrag kann zunächst formlos gestellt werden, mündlich oder schriftlich. Das Antragsformular, also den Fragebogen zum Antrag, kann man dann später ausfüllen. Weil der (formlose) Antrag die Voraussetzung für den Anspruch ist, sollte man die Antragstellung und ihren Zeitpunkt im Zweifel nachweisen können – etwa durch einen eingeschriebenen Brief.

Die offiziellen Antragsformulare zum Bürgergeld gibt es unter anderem auf www.buerger-geld.org zum Download. Berechtigte können es aber auch online beantragen. Das ist auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit möglich (www.arbeitsagentur.de). Dort können sich Nutzer registrieren und anschließend die nötigen Formulare abrufen.

Welche Nachweise müssen dem Bürgergeld-Antrag beigefügt werden?

Dem Antrag auf Bürgergeld müssen Nachweise zu den persönlichen Verhältnissen, vor allem zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beigefügt werden. Die Nachweise können nachgereicht werden, müssen also nicht zusammen mit dem Antrag an das Jobcenter übermittelt werden.

Über den Bürgergeldantrag kann aber erst dann entschieden werden, wenn alle Nachweise vorliegen. Es liegt deshalb im Interesse des Antragstellers, die Nachweise so früh wie möglich einzureichen. Die Nachweise zum Bürgergeldantrag beziehen sich auch auf die familiäre Situation und die Wohnsituation. Beim Jobcenter muss im Einzelnen eingereicht werden:

  • Antragsformulare
  • Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder (bei ausländischen Staatsbürgern) Aufenthaltstitel
  • Nachweise hinsichtlich des Einkommens – etwa eine Gehaltsabrechnung oder Verdienstbescheinigung. Es reichen aber auch aktuelle Kontoauszüge, aus denen die Zahlung des Gehalts, der Rente, des Krankengeldes, Kindergeldes, Unterhalts oder sonstige Einkünfte ersichtlich sind.
  • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
  • Nachweise über das Vermögen (z. B. Kontoauszüge, Sparbücher oder sonstige Banknachweise)
  • Nachweise über laufende Ausgaben – etwa Kontoauszüge, aus denen die Mietzahlung oder die Zahlung von Versicherungsbeiträgen oder sonstige Zahlungen ersichtlich sind
  • Mietvertrag
  • Heiz- und Nebenkostennachweis (die letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung des Vermieters)
  • Nachweise eines früheren Leistungsbezugs, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid)
  • Falls der Bürgergeldantrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis gestellt wird, müssen die Arbeitspapiere, Kündigungsschreiben oder der Aufhebungsvertrag und eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.

Im Anschluss an den Antrag erhalten die jeweiligen Personen von ihrem Jobcenter eine schriftliche Antwort. Der Bescheid enthält die Entscheidung über den Antrag. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Antragsteller ihren Bescheid prüfen sollen. Sollten diese die Berechnung des Jobcenters nicht nachvollziehen, sollten sie Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Regelsätze im Überblick:

Alleinstehende/Alleinerziehende563 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften506 Euro
Volljährige in Einrichtungen451 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre471 Euro
Kind von 6-13 Jahre390 Euro
Kind von 0-5 Jahre357 Euro

Wie wird Einkommen und Vermögen berechnet?

Bei Antragstellung wird zunächst der individuelle Bedarf der jeweiligen Antragstellenden ermittelt. Dieser setzt sich vor allem aus dem jeweiligen Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft und etwaigen Mehrbedarfen zusammen. Diesem Bedarf werden eventuell vorhandenes Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Zuvor werden davon jedoch die jeweiligen Freibeträge abgesetzt:

  • Von monatlichen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit werden zunächst pauschal 100 Euro abgesetzt.
  • Von den darüberhinausgehenden Einnahmen werden dann für den Teil zwischen 100 und 520 Euro 20 Prozent, von dem Teil zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und von dem Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro erneut 10 Prozent nicht auf die Leistungen angerechnet.
  • Für Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, gilt die letzte Freibetragsstufe bis zu einem Einkommen von 1500 Euro.

Auch beim Vermögen gelten Freibeträge. Während der Karenzzeit, also dem ersten Jahr des Leistungsbezugs, bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Grenze von 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Als Vermögen zählt der gesamte Besitz, der in Geld messbar ist.

  • Bargeld
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere
  • Sachen wie Fahrzeuge oder Schmuck
  • Lebensversicherungen
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen

Leistungen für Kinder und Jugendliche

Mit dem Bürgergeld bleiben für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres neben dem Regelsatz weiterhin – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – auch diese Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten:

  • eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte
  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (in zwei Chargen: 1. Februar und zum 1. August eines Jahres)
  • Beförderung von Schüler und Schülerinnen zur Schule
  • angemessene Lernförderung (Nachhilfe)
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort
  • 15-Euro-Pauschale bei tatsächlicher Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (nur bis zum 18. Lebensjahr)

Wann gibt es Sanktionen?

Das Bürgergeld soll explizit kein bedingungsloses Grundeinkommen sein. Wer die Sozialleistung erhält, muss konkrete Pflichten erfüllen. Pflichtverletzungen können unter bestimmten Voraussetzungen vorliegen.

  • Nicht-Einhalten von Aufforderungen zu den im Kooperationsplan getroffenen Absprachen oder Mitwirkungshandlungen
  • Weigerung, eine ihnen angebotene zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder das Zustandekommen durch ihr Verhalten zu verhindern
  • Nicht-Antreten oder Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit
  • Einkommen oder Vermögen mit der Absicht zu mindern, Bürgergeld zu erhalten
  • Versäumnis, sich nach Aufforderung beim Jobcenter persönlich zu melden
  • Versäumnis, bei einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen

Halten sich die Bürgergeld-Bezieher nicht an diese Pflichten, müssen sie mit Sanktionen rechnen.

VerstoßBürgergeld-Kürzung als Sanktion
1. Pflichtverletzung10 Prozent des Regelbedarfs für einen Monat
2. Pflichtverletzung20 Prozent des Regelbedarfs für zwei Monate
Jede weitere Pflichtverletzung30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate

Weigern sich Bürgergeld-Bezieher, ohne wichtigen Grund eine Beschäftigung aufzunehmen, sind sogenannte Totalsanktionen möglich. Dabei entzieht das zuständige Jobcenter den Betroffenen den gesamten Regelbedarf für bis zu zwei Monate. Wohnung und Heizung werden jedoch weiterhin bezahlt. Die Streichung der Zahlung ist seit dem 28. März 2024 möglich und auf zwei Jahre befristet.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/IMAGO

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