Die Bundesregierung muss die Gästeliste und die Küchenrechnung des Geburtstagsessens für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Jahr 2008 im Kanzleramt offenlegen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies am Dienstag die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil der Vorinstanz zurück. Die Kläger haben aber keinen Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender von Bundeskanzlerin Angela Merkel ( CDU ).

Die Klagen hatten Foodwatch-Chef Thilo Bode und die Berliner Rechtsanwältin Katja Pink eingereicht, um Details zu Planung und Kosten des Abendessens zu erfahren.

Das Kanzleramt muss demnach die Gästeliste für das Abendessen im April 2008 offenlegen, weil es sich um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehandelt habe, die nicht als Privatpersonen, sondern in ihrer Funktion von der Kanzlerin eingeladen worden seien. Die Kläger haben zudem Anspruch auf die bislang geschwärzten Passagen der Redevorlage und auf Offenlegung der Rechnung der Kanzlerküche für das Abendessen.

Die Forderung auch nach Veröffentlichung des Terminkalenders der Kanzlerin wies das OVG ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht zurück. Zwar handele es sich bei den Eintragungen "um amtliche Informationen im Sinne des Gesetzes", soweit es um dienstliche Termine der Bundeskanzlerin gehe. Der Informationszugang könne aber verweigert werden, weil die Offenlegung des Terminkalenders "nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit der Bundeskanzlerin", haben könne, hieß es im Urteil.

Merkel hatte Ackermann und etwa 20 bis 30 weitere Gäste im April 2008 eingeladen, um dessen 60. Geburtstag zu feiern. Anschließend gab es Spekulationen, Ackermann habe die Gästeliste sogar selbst zusammengestellt, was Merkel aber bestritt. Auch war der Kanzlerin eine Vermischung von Politik und Lobbyinteressen vorgeworfen worden.