Strafproze�ordnung

���1. Buch - Allgemeine Vorschriften (�� 1 - 150)���
���6. Abschnitt - Zeugen (�� 48 - 71)���
Gliederung
Zitiervorschl�ge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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__paste_bez__ __paste_norm__ Strafproze�ordnung
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��

� 52
Zeugnisverweigerungsrecht der Angeh�rigen des Beschuldigten

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

1. der Verlobte des Beschuldigten;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschw�gert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschw�gert ist oder war.

(2) 1Haben Minderj�hrige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderj�hrige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine gen�gende Vorstellung, so d�rfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. 2Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er �ber die Aus�bung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt f�r den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.

(3) 1Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den F�llen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung �ber die Aus�bung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung �ber ihr Recht zu belehren. 2Sie k�nnen den Verzicht auf dieses Recht auch w�hrend der Vernehmung widerrufen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einf�hrung des Rechts auf Eheschlie�ung f�r Personen gleichen Geschlechts vom 18.12.2018 (BGBl. I S. 2639), in Kraft getreten am 22.12.2018 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

�nderungs�bersicht
Inkrafttreten�nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
22.12.2018
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einf�hrung des Rechts auf Eheschlie�ung f�r Personen gleichen Geschlechts18.12.2018BGBl. I S. 2639
01.01.2005Gesetz zur �berarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts15.12.2004BGBl. I S. 3396
01.08.2001Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften16.02.2001BGBl. I S. 266
� 48Zeugenpflichten; Ladung � 48aBesonders schutzbed�rftige Zeugen; Beschleunigungsgebot � 49Vernehmung des Bundespr�sidenten � 50Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung � 51Folgen des Ausbleibens eines Zeugen � 52Zeugnisverweigerungs-
recht der Angeh�rigen des Beschuldigten
� 53Zeugnisverweigerungs-
recht der Berufsgeheimnis-
tr�ger
� 53aZeugnisverweigerungs-
recht der mitwirkenden Personen
� 54Aussagegenehmigung f�r Angeh�rige des �ffentlichen Dienstes � 55Auskunfts-
verweigerungsrecht
� 56Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes � 57Belehrung � 58Vernehmung; Gegen�berstellung � 58aAufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton � 58bVernehmung im Wege der Bild- und Ton�bertragung � 59Vereidigung � 60Vereidigungsverbote � 61Recht zur Eidesverweigerung � 62Vereidigung im vorbereitenden Verfahren � 63Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter � 64Eidesformel � 65Eidesgleiche Bekr�ftigung der Wahrheit von Aussagen � 66Eidesleistung bei H�r- oder Sprachbehinderung � 66a(weggefallen) � 66b(weggefallen) � 66c(weggefallen) � 66d(weggefallen) � 66e(weggefallen) � 67Berufung auf einen fr�heren Eid � 68Vernehmung zur Person; Beschr�nkung von Angaben, Zeugenschutz � 68aBeschr�nkung des Fragerechts aus Gr�nden des Pers�nlichkeits-
schutzes
� 68bZeugenbeistand � 69Vernehmung zur Sache � 70Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung � 71Zeugenentsch�digung
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Querverweise

Auf � 52 StPO verweisen folgende Vorschriften:

    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Allgemeine Vorschriften
        Zeugen
          � 55 (Auskunftsverweigerungsrecht)
          � 56 (Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes)
          � 61 (Recht zur Eidesverweigerung)
          � 68a (Beschr�nkung des Fragerechts aus Gr�nden des Pers�nlichkeitsschutzes)
        Sachverst�ndige und Augenschein
          � 81c (Untersuchung anderer Personen)
        Ermittlungsma�nahmen
          � 97 (Beschlagnahmeverbot)
          � 100d (Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte)
    �
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der �ffentlichen Klage
          � 163 (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren)
    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB)�
      Recht der Schuldverh�ltnisse
        Einzelne Schuldverh�ltnisse
          Dienstvertrag und �hnliche Vertr�ge
            Behandlungsvertrag
              � 630c (Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten)
    Insolvenzordnung (InsO)�
      Wirkungen der Er�ffnung des Insolvenzverfahrens
        Allgemeine Wirkungen
          � 97 (Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners)
    Markengesetz (MarkenG)�
      Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und gesch�ftlichen Bezeichnungen; �bertragung und Lizenz
        Schutzinhalt; Rechtsverletzungen
          � 19 (Auskunftsanspruch)
    Urheberrechtsgesetz (UrhG)�
      Gemeinsame Bestimmungen f�r Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
        Rechtsverletzungen
          B�rgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
            � 101 (Anspruch auf Auskunft)
    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)�
      Wettbewerbsbeschr�nkungen
        Befugnisse der Kartellbeh�rden, Schadensersatz und Vorteilsabsch�pfung
          Schadensersatz und Vorteilsabsch�pfung
            � 33g (Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Ausk�nften)
    �
      Verfahren
        Verwaltungssachen
          Verfahren vor den Kartellbeh�rden
            � 59 (Auskunftsverlangen)
            � 59b (Durchsuchungen)
    Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)�
      Befugnisse des Bundeskriminalamtes
        Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
          � 20c (Befragung und Auskunftspflicht)
    Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)�
      Durchf�hrungsbestimmungen f�r Verarbeitungen zu Zwecken gem�� Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
        Sanktionen
          � 42 (Strafvorschriften)
          � 43 (Bu�geldvorschriften)
    Polizeigesetz (PolG)�
      Das Recht der Polizei
        Ma�nahmen der Polizei
          Einzelma�nahmen
            � 43 (Befragung und Datenerhebung)
    Abgabenordnung (AO)�
      Straf- und Bu�geldvorschriften, Straf- und Bu�geldverfahren
        Bu�geldvorschriften
          � 384a (Verst��e nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679)
    Asylgesetz (AsylG)�
      Erl�schen, Widerruf und R�cknahme der Rechtsstellung
        � 73b (Widerrufs- und R�cknahmeverfahren)
    Gewerbeordnung (GewO)�
      Stehendes Gewerbe
        2. Erfordernis besonderer �berwachung oder Genehmigung
          B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bed�rfen
            � 34b (Versteigerergewerbe)
    Infektionsschutzgesetz (IfSG)�
      Verh�tung �bertragbarer Krankheiten
        � 15a (Durchf�hrung der infektionshygienischen und hygienischen �berwachung)
    Ausf�hrungsgesetz VwGO (AGVwGO)�
      Verfahren, Rechtsmittel, Kosten
        Gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel und Kosten in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz
          � 19 (Beweisaufnahme)

Redaktionelle Querverweise zu � 52 StPO:

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