Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Die besten Tarife für schöne Zähne

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Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

Schöne Zähne. Die besten Zahn­zusatz­versicherungen über­nehmen die Kosten auch für ästhetischen Zahn­ersatz voll. © Luci Götz

Zahn­ersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahn­zusatz­versicherungen zeigt – mit individuellem Tarif­rechner.

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Eine Zahn­zusatz­versicherung kann sich für Sie in fast jedem Alter lohnen, wenn Sie gesetzlich kranken­versichert sind. Mit ihr können Sie sich für teure Zahnsanierungen wappnen. Versichern Sie sich möglichst, solange Ihr Gebiss noch in Ordnung ist. Für bereits anstehende Behand­lungen zahlt eine neu abge­schlossene Zahn­versicherung meistens nicht.

Übrigens: Privat Kranken­versicherte können keine Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Bei ihnen hängt der Umfang der Zahn­leistungen vom jeweiligen Versicherungs­vertrag ab.

Sie haben schon eine Police und wollen eine bessere oder güns­tigere? Vor allem für Implantate und Inlays bieten sehr gute neue Verträge heute viel höhere Leistungen als vor einigen Jahren. Wählen Sie möglichst ein Angebot Ihres jetzigen Versicherers. Bei einem neuen Anbieter dauert es einige Jahre, bis Sie vollen Leistungs­anspruch erreichen. Auch wenn Sie dringend sparen müssen, kündigen Sie nicht vorschnell die Zahn­zusatz­versicherung. Suchen Sie besser nach einer güns­tigeren Police bei Ihrem Versicherer.

Warum sich unser Test von Zahn­zusatz­versicherungen für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

In unserem Vergleich finden Sie Bewertungen der Stiftung Warentest von Sehr gut bis Mangelhaft für mehr als 280 Zahn­zusatz­versicherungs­tarife nahezu aller Versicherer, die in Deutsch­land Zahn­zusatz­versicherungen anbieten, zum Beispiel Allianz, Ergo oder Barmenia. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahn­ersatz: Regel­versorgung, privat zu zahlenden Zahn­ersatz, Inlays und Implantate sowie zusätzlich die jähr­lichen Leistungs­begrenzungen.

Beiträge für Testsieger

Je nach Alter und Tarif zahlen unsere 43-jährigen Modell­kunden für einen der Testsieger zwischen 22 und 58 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gibt es schon ab 6 Euro Monats­beitrag.

Rechner nutzen

Mit unserem individuellen Rechner (nach Frei­schaltung verfügbar) können Sie sich aktuelle Beiträge exakt für Ihr Alter anzeigen lassen oder einen Höchst­betrag fest­legen, den Sie monatlich maximal ausgeben wollen.

Infos über Zusatz­leistungen

Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahn­reinigung oder Kunst­stoff­füllungen. Wir nennen Ihnen diese Leistungen in der Tabelle und geben unter „Weitere Leistungen: Füllungen, Zahnprophylaxe und Co“ (nach Frei­schaltung verfügbar) eine Größen­ordnung an, wie viel Sie ohne Versicherungs­schutz hier jeweils selbst zahlen müssten. Bei ansonsten gleich guten Zahn­zusatz­versicherungen können Zusatz­leistungen eine wichtige Entscheidungs­hilfe sein.

Heft­artikel als PDF

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 8/24 zum Download.

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Vorschau auf alle Angebote im Test

Schon vor dem Frei­schalten können Sie einige Inhalte aus der Tabelle sehen – etwa, welche Tarife wir getestet haben. Wir nehmen laufend neue Angebote in den Vergleich auf. Welcher dieser vielen Tarife für Sie passt, hängt von Ihren Wünschen und finanziellen Möglich­keiten ab.

Blick in die Tabelle

R+V Zahn comfort (Z2U) + Zahn­Vorsorge (ZV) Münchener Verein 570 + 572 + 574 Generali Plan Z3 Huk-Coburg ZZ Pro Janitos JA dental 100
Qualitäts­urteil

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Regel­versorgung

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Privatversorgung (ohne Inlays und Implantate)

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Inlays

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Implantat­versorgung

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

So viel kostet Zahn­ersatz

Unsere Zahnersatzbeispiele zeigen Ihnen, wie hoch die Kosten im Einzelnen sein können und welchen Anteil davon jeweils die Kasse über­nimmt. Ist für ein Implantat im Unterkiefer zuerst ein Knochen­aufbau nötig, müssen Patientinnen und Patienten in unserem Beispiel gut 4 000 Euro selbst aufbringen – es sei denn, sie sind gut versichert. Viele Angebote in unserem Test erstatten diese Kosten komplett.

Passende Angebote für Ihren Bedarf

Unsere drei Kunden­typen „Rundum sorglos“, „Gut und günstig“ und „Kassen­stan­dard genügt“ sollen Ihnen ­helfen, passende Angebote für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Wollen Sie eine möglichst voll­ständige Kosten­über­nahme auch bei sehr teuren Zahn­ersatz­versorgungen – wie mehreren Implantaten – entsprechen Sie dem Kunden­typ „Rundum sorglos“. Sie sollten sich einen der Testsieger-Tarife aussuchen. Wollen Sie es gut und günstig, finden Sie für Ihren Kunden­typ die besten Angebote für maximal 30 Euro im Monat. Reicht Ihnen die Stan­dard-Versorgung von der Kasse, können Sie noch deutlich güns­tiger einen Tarif mit sehr gutem Basisschutz nehmen.

Leistungs­grenzen in den ersten Vertrags­jahren

Viele Versicherer werben mitt­lerweile damit, dass sie auf die reguläre Warte­zeit von acht Monaten verzichten, bis Neukunden erst­mals eine Zahn­ersatz­rechnung erstattet bekommen. Bei einem neuen Anbieter haben Versicherte aber trotzdem erst nach drei bis sieben Jahren den vollen Anspruch auf die Versicherungs­leistungen.

Vorher gelten jähr­liche Ober­grenzen. Typisch ist zum Beispiel eine solche Staffelung: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten ab Vertrags­schluss, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten. Erst ab dem fünften Jahr gibt es die volle Leistung – es sei denn, Zahn­ersatz wird wegen eines Unfalls nötig.

Bonus­heft steigert den Kassen­anteil

Etwas mehr Geld von der Krankenkasse gibt es für alle Versicherten unabhängig vom Einkommen, wenn sie einmal jähr­lich zur Kontroll­unter­suchung zum Zahn­arzt gehen und sich das mit einem Stempel im Bonus­heft bestätigen lassen. Sie erhalten dann einen höheren Fest­zuschuss zur Regel­versorgung, maximal 75 Prozent. Bei einer Rechnung mit hohem Privat­anteil ist das nur eine kleine Hilfe, aber auch einige Zahn­zusatz­versicherungen gewähren Kunden, die regel­mäßig zum Zahn­arzt gehen, höhere Erstattungen.

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399 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • alfgohi am 27.05.2025 um 15:05 Uhr
    HUK genau aufpassen, ob PLV teil desVertrages ist

    Ich bin seit 20 Jahren bei der HUK Zahnzusatzversichert im damalig angebotenen Tarif ZZP.
    Und Bestandteil ebendieses Tarifs ist, dass Laborkosten nur nach einer Liste, dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Zahntechnische Leistungen (PLV) ersetzt werden. Somit stimmen die Aussagen der HUK über den Ersatz der Leistungen zu einem bestimmten Prozentsatz nur, wenn sich das Zahnlabor auch genauestens an diese vorgegebene Liste hält. Ich brauchte diese Versicherung, zum Glück, bislang nur 3 mal in 20 Jahren. Aber die großspurig versprochenen prozentualen Anteile, die die HUK am Gesamtbetrag übernehmen würde. Habe ich bei keiner einzigen dieser Behandlungen erhalten. Es wurde durch die HUK immer irgendetwas im Heil- und Kostenplan gefunden, was so nicht ersetzt würde. Ich kann nur jedem raten, sich vorab zu informieren, ob diese Liste auch in den heutigen Verträgen noch Anwendung findet und, falls ja, gebührend Abstand zu dieser Versicherung zu nehmen, trotz dem tollen Testurteil!!!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.05.2025 um 15:56 Uhr
    Bewertung der jährlichen Obergrenze

    @alle: Es gibt keine Staffel, die länger als 6 Jahre geht. Das ist der Grund, warum wir für die Bewertung den Betrachtungszeitraum von den ersten 6 Jahren heranziehen. Im Kriterium der jährlichen Obergrenzen testen wir die folgenden Aspekte:
    1. die Höhe der dauerhaften Begrenzung der Erstattungssummen für das Kalenderjahr bis zur Höhe von 20 000 Euro
    2. die Höhe der Begrenzung der Erstattungssummen in den ersten sechs Vertragsjahren bis zur Höhe von 1 000 Euro im Jahr.
    3. ob diese Begrenzungen der Erstattungssummen bei unfallbedingten Zahnersatzkosten entfallen oder nicht.


    @vika-sc: Beide Tarife, also der Tarif ZZ Pro90 der Huk24: und der Tarif Mehr Zahn 80 der Barmenia erfüllen diese Kriterien in gleicher Weise, obwohl es darüber hinaus Unterschiede in den Bedingungen gibt. Auch diese Unterschiede ändern nichts am Gesamturteil der Tarife. Beide sind für eine Absicherung des Risikos sehr gut geeignet, weil:
    • Keiner der beiden Tarife weist eine dauerhafte Summenbegrenzung auf, sie sind daher gleich bewertet.
    • Beide erreichen beim Kriterium jährliche Begrenzung auf 1.000 Euro pro Jahr während der ersten 6 Jahre die volle Punktzahl.
    • Bei beiden Tarifen entfallen diese Begrenzungen bei Unfall, daher erhalten sie auch hier die gleiche Punktzahl.

  • vika-sc am 20.05.2025 um 18:23 Uhr
    Staffelung in den ersten Jahren

    ich finde die Staffelung in den ersten Jahren auf 6 Jahre hochzusetzen irreführend. Huk24: ZZ Pro90 hat Staffelung über 5 Jahre, Barmenia: Mehr Zahn 80 nur über 4, trotzdem werden beide gleich bewertet oder was fließt in die Bewertung sonst noch ein

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.04.2025 um 16:18 Uhr
    Hilfe bei Fragen zur Zahnarzt-Abrechnung

    @alle: Immer wieder kommt es vor, dass Versicherte Fragen dazu haben, welche Leistungen ein Arzt abrechnen darf und was die (private oder gesetzliche) Krankenversicherung davon übernehmen muss. Wo bekommen Versicherte Unterstützung?
    • Hilfeportal der Verbraucherzentralen: www.kostenfalle-zahn.de
    • Hilfeportal der Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern: www.bzaek.de/fuer-patienten/beratung.html
    • Individuelle telefonische Beratung bei der Unabhängige Patientenberatung: 0800 011 77 22
    • Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 340 60 66 01
    • Individuelle Beratung der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.04.2025 um 16:14 Uhr
    Implantat wegen Kieferfehlstellung

    @anyoneoutthere: Wir können an dieser Stelle nicht individuell prüfen, ob Ihre Zahnzusatzversicherung eine Leistung zu Recht abweist. Wir können nur allgemein sagen, dass die Kosten der Behandlung einer Zahnfehlstellung, deren Notwendigkeit / Ursache schon bei Vertragsabschlussvorhanden war, von den privaten Zahnzusatzversicherungen nicht mit abgedeckt sind.