Strafgesetzbuch
��� | Besonderer Teil (�� 80 - 358) | ��� |
��� | 13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (�� 174 - 184l) | ��� |
(1) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1. | einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der �ffentlichkeit zug�nglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (� 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat: | ||
a) | sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind), | ||
b) | die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter K�rperhaltung oder | ||
c) | die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Ges��es eines Kindes, | ||
2. | es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tats�chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zug�nglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen, | ||
3. | einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tats�chliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder | ||
4. | einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorr�tig h�lt, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuf�hren, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu erm�glichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist. |
2Gibt der kinderpornographische Inhalt in den F�llen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tats�chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f�nf Jahren zu erkennen.
(2) Handelt der T�ter in den F�llen des Absatzes 1 Satz 1 gewerbsm��ig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt der Inhalt in den F�llen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tats�chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tats�chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f�nf Jahren bestraft.
(4) Der Versuch ist in den F�llen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie in den F�llen des Absatzes 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 strafbar.
(5) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht f�r Handlungen, die ausschlie�lich der rechtm��igen Erf�llung von Folgendem dienen:
1. | staatlichen Aufgaben, | |
2. | Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zust�ndigen staatlichen Stelle ergeben, oder | |
3. | dienstlichen oder beruflichen Pflichten. |
(6) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 und Satz 2 gilt nicht f�r dienstliche Handlungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn
(7) 1Gegenst�nde, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. 2� 74a ist anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des � 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte vom 24.06.2024
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | �nderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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28.06.2024 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des � 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | 24.06.2024 | |
01.07.2021 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Bek�mpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder | 16.06.2021 | |
01.01.2021 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Sechzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den �� 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | 30.11.2020 | |
13.03.2020 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Siebenundf�nfzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings | 03.03.2020 | |
01.07.2017 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Verm�gensabsch�pfung | 13.04.2017 | |
27.01.2015 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Neunundvierzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europ�ischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht | 21.01.2015 | |
05.11.2008 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europ�ischen Union zur Bek�mpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie | 31.10.2008 | |
01.04.2004 | Gesetz zur �nderung der Vorschriften �ber die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur �nderung anderer Vorschriften | 27.12.2003 |
oder Betreuungs-
verh�ltnisses � 175(weggefallen) � 176Sexueller Missbrauch von Kindern � 176aSexueller Missbrauch von Kindern ohne K�rperkontakt mit dem Kind � 176bVorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern � 176cSchwerer sexueller Missbrauch von Kindern � 176dSexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge � 176eVerbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern � 177Sexueller �bergriff; sexuelle N�tigung; Vergewaltigung � 178Sexueller �bergriff, sexuelle N�tigung und Vergewaltigung mit Todesfolge � 179(weggefallen) � 180F�rderung sexueller Handlungen Minderj�hriger � 180aAusbeutung von Prostituierten � 180b(weggefallen) � 181(weggefallen) � 181aZuh�lterei � 181bF�hrungsaufsicht � 181c(weggefallen) � 182Sexueller Mi�brauch von Jugendlichen � 183Exhibitionistische Handlungen � 183aErregung �ffentlichen �rgernisses � 184Verbreitung pornographischer Inhalte � 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte � 184bVerbreitung, Erwerb und Besitz kinder-
pornographischer Inhalte � 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugend-
pornographischer Inhalte � 184d(weggefallen) � 184eVeranstaltung und Besuch kinder-
und jugend-
pornographischer Darbietungen � 184fAus�bung der verbotenen Prostitution � 184gJugendgef�hrdende Prostitution � 184hBegriffsbestimmungen � 184iSexuelle Bel�stigung � 184jStraftaten aus Gruppen � 184kVerletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen � 184lInverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
Rechtsprechung zu � 184b StGB
836 Entscheidungen zu � 184b StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 13.03.2025 - 2 StR 232/24
StPO: Zwangsweises Auflegen des Finger eines Beschuldigten auf Mobiltelefon ...
- BGH, 09.04.2025 - 2 StR 641/24
- BayObLG, 06.02.2025 - 202 StRR 5/25
Strafbarkeit wegen Sichverschaffens kinderpornographischer Inhalte nach � 184b ...
- BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Besitz ...
- BGH, 23.01.2025 - 3 StR 351/24
Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte in Tateinheit mit ...
- OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Der au�erdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei ...
- BGH, 15.01.2025 - 4 StR 201/24
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne K�rperkontakt mit dem ...
- BGH, 08.04.2025 - 5 StR 683/24
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier F�llen, jeweils in ...
- BGH, 20.03.2025 - 3 StR 447/24
Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit ...
- BGH, 28.01.2025 - 2 StR 305/24
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf � 184b StGB
24.06.2024 | Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des � 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | BGBl. I Nr. 213 |
� 184b StGB in Nachschlagewerken
- � 184b StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kinderpornografie
Querverweise
Auf � 184b StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)�
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- � 6 (Auslandstaten gegen international gesch�tzte Rechtsg�ter)
- Rechtsfolgen der Tat
- Einziehung
- � 76a (Selbst�ndige Einziehung)
- Verj�hrung
- Verfolgungsverj�hrung
- � 78b (Ruhen)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die �ffentliche Ordnung
- � 127 (Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- � 176b (Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern)
� 176c (Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern)
� 181b (F�hrungsaufsicht)
� 184c (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte)
� 184e (Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen)
� 184l (Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)
- Gesetz �ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)�
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- � 158a (Eignung des Verfahrensbeistands)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)�
- �ffentlichkeit und Sitzungspolizei
- � 171b
- Strafproze�ordnung (StPO)�
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- � 58a (Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton)
- Ermittlungsma�nahmen
- Verhaftung und vorl�ufige Festnahme
- � 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- � 255a (Vorf�hrung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)�
- Das Zentralregister
- Auskunft aus dem Register
- 2. - Unbeschr�nkte Auskunft aus dem Register
- � 41 (Umfang der Auskunft)
- Tilgung
- � 46 (L�nge der Tilgungsfrist)
- �bergangs- und Schlu�vorschriften
- � 69 (�bergangsvorschriften)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)�
- Tr�ger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Tr�ger der �ffentlichen Jugendhilfe
- � 72a (T�tigkeitsausschluss einschl�gig vorbestrafter Personen)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)�
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensf�hrung f�r Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Vertragsrecht
- � 124 (Geeignete Leistungserbringer)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zw�lftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)�
- Vertragsrecht
- � 75 (Allgemeine Grunds�tze)
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entsch�digung - (SGB XIV)�
- Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entsch�digung
- Entsch�digungstatbest�nde
- Gewalttaten
- � 14 (Gleichstellungen)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)�
- Beendigung des Aufenthalts
- Begr�ndung der Ausreisepflicht
- � 54 (Ausweisungsinteresse)
- Asylgesetz (AsylG)�
- Unterbringung und Verteilung
- � 44 (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen)
- Landespressegesetz (LPresseG)�
- � 24 (Verj�hrung)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)�
- Jugendschutz im Bereich der Medien
- � 15 (Jugendgef�hrdende Medien)
- Bundeszentrale f�r Kinder- und Jugendmedienschutz
- � 18 (Liste jugendgef�hrdender Medien)
Redaktionelle Querverweise zu � 184b StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)�
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- � 11 I Nr. 6 (Personen- und Sachbegriffe)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die �ffentliche Ordnung
- � 131 (Gewaltdarstellung)