Strafgesetzbuch

���Besonderer Teil (�� 80 - 358)���
���13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (�� 174 - 184l)���
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��

� 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

(1) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1. einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der �ffentlichkeit zug�nglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (� 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter K�rperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Ges��es eines Kindes,
2. es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tats�chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zug�nglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,
3. einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tats�chliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorr�tig h�lt, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuf�hren, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu erm�glichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

2Gibt der kinderpornographische Inhalt in den F�llen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tats�chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f�nf Jahren zu erkennen.

(2) Handelt der T�ter in den F�llen des Absatzes 1 Satz 1 gewerbsm��ig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt der Inhalt in den F�llen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tats�chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tats�chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f�nf Jahren bestraft.

(4) Der Versuch ist in den F�llen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie in den F�llen des Absatzes 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 strafbar.

(5) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht f�r Handlungen, die ausschlie�lich der rechtm��igen Erf�llung von Folgendem dienen:

1. staatlichen Aufgaben,
2. Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zust�ndigen staatlichen Stelle ergeben, oder
3. dienstlichen oder beruflichen Pflichten.

(6) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 und Satz 2 gilt nicht f�r dienstliche Handlungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn

1. die Handlung sich auf einen kinderpornographischen Inhalt bezieht, der kein tats�chliches Geschehen wiedergibt und auch nicht unter Verwendung einer Bildaufnahme eines Kindes oder Jugendlichen hergestellt worden ist, und
2. die Aufkl�rung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w�re.

(7) 1Gegenst�nde, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. 2� 74a ist anzuwenden.

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Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des � 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte vom 24.06.2024 (BGBl. I Nr. 213), in Kraft getreten am 28.06.2024 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

Vorherige Gesetzesfassungen

�nderungs�bersicht
Inkrafttreten�nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
28.06.2024
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des � 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte24.06.2024BGBl. I Nr. 213
01.07.2021
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur Bek�mpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder16.06.2021BGBl. I S. 1810
01.01.2021
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Sechzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den �� 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland30.11.2020BGBl. I S. 2600
13.03.2020
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Siebenundf�nfzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings03.03.2020BGBl. I S. 431
01.07.2017
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Verm�gensabsch�pfung13.04.2017BGBl. I S. 872
27.01.2015
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Neunundvierzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europ�ischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht21.01.2015BGBl. I S. 10
05.11.2008
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europ�ischen Union zur Bek�mpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie31.10.2008BGBl. I S. 2149
01.04.2004Gesetz zur �nderung der Vorschriften �ber die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur �nderung anderer Vorschriften27.12.2003BGBl. I S. 3007
� 174Sexueller Mi�brauch von Schutzbefohlenen � 174aSexueller Mi�brauch von Gefangenen, beh�rdlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbed�rftigen in Einrichtungen � 174bSexueller Mi�brauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung � 174cSexueller Mi�brauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs-
oder Betreuungs-
verh�ltnisses
� 175(weggefallen) � 176Sexueller Missbrauch von Kindern � 176aSexueller Missbrauch von Kindern ohne K�rperkontakt mit dem Kind � 176bVorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern � 176cSchwerer sexueller Missbrauch von Kindern � 176dSexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge � 176eVerbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern � 177Sexueller �bergriff; sexuelle N�tigung; Vergewaltigung � 178Sexueller �bergriff, sexuelle N�tigung und Vergewaltigung mit Todesfolge � 179(weggefallen) � 180F�rderung sexueller Handlungen Minderj�hriger � 180aAusbeutung von Prostituierten � 180b(weggefallen) � 181(weggefallen) � 181aZuh�lterei � 181bF�hrungsaufsicht � 181c(weggefallen) � 182Sexueller Mi�brauch von Jugendlichen � 183Exhibitionistische Handlungen � 183aErregung �ffentlichen �rgernisses � 184Verbreitung pornographischer Inhalte � 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte � 184bVerbreitung, Erwerb und Besitz kinder-
pornographischer Inhalte
� 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugend-
pornographischer Inhalte
� 184d(weggefallen) � 184eVeranstaltung und Besuch kinder-
und jugend-
pornographischer Darbietungen
� 184fAus�bung der verbotenen Prostitution � 184gJugendgef�hrdende Prostitution � 184hBegriffsbestimmungen � 184iSexuelle Bel�stigung � 184jStraftaten aus Gruppen � 184kVerletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen � 184lInverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
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Rechtsprechung zu � 184b StGB

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Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf � 184b StGB

24.06.2024Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des � 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer InhalteBGBl. I Nr. 213

� 184b StGB in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf � 184b StGB verweisen folgende Vorschriften:

    Strafgesetzbuch (StGB)�
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            � 6 (Auslandstaten gegen international gesch�tzte Rechtsg�ter)
        Rechtsfolgen der Tat
          Einziehung
            � 76a (Selbst�ndige Einziehung)
        Verj�hrung
          Verfolgungsverj�hrung
            � 78b (Ruhen)
    �
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die �ffentliche Ordnung
          � 127 (Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet)
        Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
          � 176b (Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern)
          � 176c (Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern)
          � 181b (F�hrungsaufsicht)
          � 184c (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte)
          � 184e (Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen)
          � 184l (Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)
    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Allgemeine Vorschriften
        Zeugen
          � 58a (Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton)
        Ermittlungsma�nahmen
          � 100a (Telekommunikations�berwachung)
          � 100b (Online-Durchsuchung)
          � 100g (Erhebung von Verkehrsdaten)
          � 110d (Besonderes Verfahren bei Eins�tzen zur Ermittlung von Straftaten nach den �� 176e und 184b des Strafgesetzbuches)
        Verhaftung und vorl�ufige Festnahme
          � 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
    �
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Hauptverhandlung
          � 255a (Vorf�hrung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung)
    Bundeszentralregistergesetz (BZRG)�
      Das Zentralregister
        Auskunft aus dem Register
          1. - F�hrungszeugnis
            � 32 (Inhalt des F�hrungszeugnisses)
            � 34 (L�nge der Frist)
          2. - Unbeschr�nkte Auskunft aus dem Register
            � 41 (Umfang der Auskunft)
        Tilgung
          � 46 (L�nge der Tilgungsfrist)
    �
      �bergangs- und Schlu�vorschriften
        � 69 (�bergangsvorschriften)
    Asylgesetz (AsylG)�
      Unterbringung und Verteilung
        � 44 (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen)
    Jugendschutzgesetz (JuSchG)�
      Jugendschutz im Bereich der Medien
        � 15 (Jugendgef�hrdende Medien)
    �
      Bundeszentrale f�r Kinder- und Jugendmedienschutz
        � 18 (Liste jugendgef�hrdender Medien)

Redaktionelle Querverweise zu � 184b StGB:

    Strafgesetzbuch (StGB)�
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Sprachgebrauch
            � 11 I Nr. 6 (Personen- und Sachbegriffe)
    �
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die �ffentliche Ordnung
          � 131 (Gewaltdarstellung)
Was ist das?

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