Strafproze�ordnung
��� | 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (�� 1 - 150) | ��� |
��� | 11. Abschnitt - Verteidigung (�� 137 - 150) | ��� |
(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn
1. | zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Sch�ffengericht stattfindet; | |
2. | dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; | |
3. | das Verfahren zu einem Berufsverbot f�hren kann; | |
4. | der Beschuldigte nach den �� 115, 115a, 128 Absatz 1 oder � 129 einem Gericht zur Entscheidung �ber Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuf�hren ist; | |
5. | der Beschuldigte sich auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befindet; | |
6. | zur Vorbereitung eines Gutachtens �ber den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach � 81 in Frage kommt; | |
7. | zu erwarten ist, dass ein Sicherungsverfahren durchgef�hrt wird; | |
8. | der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist; | |
9. | dem Verletzten nach den �� 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; | |
10. | bei einer richterlichen Vernehmung die Mitwirkung eines Verteidigers auf Grund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint; | |
11. | ein seh-, h�r- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt. |
(2) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt auch vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019
Inkrafttreten | �nderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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13.12.2019 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung | 10.12.2019 | |
31.12.2015 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur St�rkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) | 21.12.2015 | |
01.09.2013 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur St�rkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) | 26.06.2013 | |
01.01.2011 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen | 22.12.2010 | |
01.01.2010 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur �nderung des Untersuchungshaftrechts | 29.07.2009 | |
01.08.2002 | Gesetz zur �nderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanw�lte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungs�nderungsgesetz - OLGVertr�ndG) | 23.07.2002 |
entscheidung � 138dVerfahren bei Ausschlie�ung des Verteidigers � 139�bertragung der Verteidigung auf einen Referendar � 140Notwendige Verteidigung � 141Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers � 141aVernehmungen und Gegen�berstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers � 142Zust�ndigkeit und Bestellungsverfahren � 143Dauer und Aufhebung der Bestellung � 143aVerteidigerwechsel � 144Zus�tzliche Pflichtverteidiger � 145Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers � 145aZustellungen an den Verteidiger � 146Verbot der Mehrfachverteidigung � 146aZur�ckweisung eines Wahlverteidigers � 147Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten � 148Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger � 148aDurchf�hrung von �berwachungs-
ma�nahmen � 149Zulassung von Beist�nden � 150(weggefallen)
Rechtsprechung zu � 140 StPO
3.331 Entscheidungen zu � 140 StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die strafrechtliche Verurteilung ...
- BGH, 13.03.2025 - 2 StR 232/24
StPO: Zwangsweises Auflegen des Finger eines Beschuldigten auf Mobiltelefon ...
- OLG Zweibr�cken, 25.03.2025 - 1 Ws 64/25
- KG, 14.10.2020 - 3 Ws 226/20
Schwierige Sach- und Rechtslage nach � 140 Abs. 2 StPO
- BGH, 29.06.2022 - StB 26/22
Notwendige Verteidigung im Vollstreckungsverfahren (analoge Anwendung; Aussetzung ...
- BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21
Zur notwendigen Verteidigung bei einem Gest�ndnis des Angeklagten
- OLG Frankfurt, 26.03.2024 - 7 Ws 45/24
Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22
Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskr�ftig
- OLG Celle, 04.05.2023 - 2 Ws 135/23
Notwendige Verteidigung bei Abgabe eines Rechtsmittelverzichts; Hauptverhandlung ...
- OLG Hamburg, 07.07.2021 - 2 Ws 49/21
Zul�ssige Beiordnung eines Wahlverteidigers in Strafvollstreckungsverfahren; ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf � 140 StPO
04.07.1975 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu � 140 der Strafproze�ordnung in der Fassung des Gesetzes zur �nderung der Strafproze�ordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964) | BGBl. I S. 1858 |
� 140 StPO in Nachschlagewerken
- � 140 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Strafverteidiger (Deutschland)
- � 140 StPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Strafprozess
Querverweise
Auf � 140 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafproze�ordnung (StPO)�
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)�
- Verfahren
- Bu�geldsachen
- Bu�geldverfahren
- � 83 (Zust�ndigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)�
- Bu�geldverfahren
- Vorverfahren
- III. Verfahren der Verwaltungsbeh�rde
- � 60 (Verteidigung)
- Gesetz �ber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)�
- Auslieferung an das Ausland
- � 40 (Rechtsbeistand)
- Rechtshilfe durch Vollstreckung ausl�ndischer Erkenntnisse
- � 53 (Rechtsbeistand)
- Sonstige Rechtshilfe
- � 61 (Gerichtliche Entscheidung)
- Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union
- Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europ�ischen Union
- � 83j (Rechtsbeistand)
- B�rsengesetz (B�rsG)�
- Allgemeine Bestimmungen �ber die B�rsen und ihre Organe
- � 3b (Meldung von Verst��en)
- Geldw�schegesetz (GwG)�
- Aufsicht, Zusammenarbeit, Bu�geldvorschriften, Datenschutz
- � 53 (Hinweise auf Verst��e)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)�
- Verfahren und Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren
- Sanktionen, Bu�geldverfahren
- � 98 (Zust�ndigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)�
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanw�lte
- Berufliche Zusammenarbeit
- � 59l (Vertretung vor Gerichten und Beh�rden)
- Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Allgemeines
- Allgemeine Verfahrensregeln
- � 117a (Verteidigung)
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)�
- Steuerberaterordnung
- Berufsgerichtsbarkeit
- Verfahrensvorschriften
- Allgemeines
- � 107 (Verteidigung)
- Wirtschaftspr�ferordnung (WPO)�
- Berufsgerichtsbarkeit
- Verfahrensvorschriften
- 1. - Allgemeines
- � 82a (Verteidigung)
Redaktionelle Querverweise zu � 140 StPO:
- Strafproze�ordnung (StPO)�
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorl�ufige Festnahme
- � 117 IV 1 (Haftpr�fung) (zu � 140 I Nr. 5)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- � 231a IV (Herbeif�hrung der Verhandlungsunf�higkeit durch den Angeklagten)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Beschleunigtes Verfahren
- � 418 IV (Durchf�hrung der Hauptverhandlung)
- Strafgesetzbuch (StGB)�
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- � 12 I (Verbrechen und Vergehen) (zu � 140 I Nr. 2)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)�
- Jugendliche
- 2. Hauptst�ck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- � 68 Nr. 1 (Notwendige Verteidigung)
- Einf�hrungsgesetz GVG (EGGVG)�
- Kontaktsperre
- � 34 III Nr. 1
- Europ�ische Menschenrechtskonvention (MRK)�
- Rechte und Freiheiten
- Art. 6 III c (Recht auf ein faires Verfahren)