Strafproze�ordnung

���1. Buch - Allgemeine Vorschriften (�� 1 - 150)���
���11. Abschnitt - Verteidigung (�� 137 - 150)���
Gliederung
Zitiervorschl�ge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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__paste_bez__ __paste_norm__ Strafproze�ordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Strafproze�ordnung
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��

� 140
Notwendige Verteidigung

(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn

1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Sch�ffengericht stattfindet;
2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
3. das Verfahren zu einem Berufsverbot f�hren kann;
4. der Beschuldigte nach den �� 115, 115a, 128 Absatz 1 oder � 129 einem Gericht zur Entscheidung �ber Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuf�hren ist;
5. der Beschuldigte sich auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befindet;
6. zur Vorbereitung eines Gutachtens �ber den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach � 81 in Frage kommt;
7. zu erwarten ist, dass ein Sicherungsverfahren durchgef�hrt wird;
8. der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist;
9. dem Verletzten nach den �� 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist;
10. bei einer richterlichen Vernehmung die Mitwirkung eines Verteidigers auf Grund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint;
11. ein seh-, h�r- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt.

(2) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt auch vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl. I S. 2128), in Kraft getreten am 13.12.2019 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

�nderungs�bersicht
Inkrafttreten�nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
13.12.2019
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung10.12.2019BGBl. I S. 2128
31.12.2015
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur St�rkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)21.12.2015BGBl. I S. 2525
01.09.2013
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur St�rkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)26.06.2013BGBl. I S. 1805
01.01.2011
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen22.12.2010BGBl. I S. 2300
01.01.2010
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur �nderung des Untersuchungshaftrechts29.07.2009BGBl. I S. 2274
01.08.2002Gesetz zur �nderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanw�lte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungs�nderungsgesetz - OLGVertr�ndG)23.07.2002BGBl. I S. 2850

Rechtsprechung zu � 140 StPO

3.331 Entscheidungen zu � 140 StPO in unserer Datenbank:

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Alle 3.331 Entscheidungen

Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf � 140 StPO

04.07.1975Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu � 140 der Strafproze�ordnung in der Fassung des Gesetzes zur �nderung der Strafproze�ordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964)BGBl. I S. 1858

� 140 StPO in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf � 140 StPO verweisen folgende Vorschriften:

    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Allgemeine Vorschriften
        Zeugen
          � 58 (Vernehmung; Gegen�berstellung)
        Ermittlungsma�nahmen
          � 100k (Erhebung von Nutzungsdaten bei digitalen Diensten)
        Verhaftung und vorl�ufige Festnahme
          � 114b (Belehrung des verhafteten Beschuldigten)
        Vernehmung des Beschuldigten
          � 136 (Vernehmung)
        Verteidigung
          � 142 (Zust�ndigkeit und Bestellungsverfahren)
          � 143 (Dauer und Aufhebung der Bestellung)
    Gesetz �ber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)�
      Auslieferung an das Ausland
        � 40 (Rechtsbeistand)
    �
      Rechtshilfe durch Vollstreckung ausl�ndischer Erkenntnisse
        � 53 (Rechtsbeistand)
    �
      Sonstige Rechtshilfe
        � 61 (Gerichtliche Entscheidung)
    �
      Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union
        Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europ�ischen Union
          � 83j (Rechtsbeistand)
    Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)�
      Verfahren und Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren
        Sanktionen, Bu�geldverfahren
          � 98 (Zust�ndigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren)
    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)�
      Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanw�lte
        Berufliche Zusammenarbeit
          � 59l (Vertretung vor Gerichten und Beh�rden)
    �
      Anwaltsgerichtliches Verfahren
        Allgemeines
          Allgemeine Verfahrensregeln
            � 117a (Verteidigung)

Redaktionelle Querverweise zu � 140 StPO:

    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Allgemeine Vorschriften
        Verhaftung und vorl�ufige Festnahme
          � 117 IV 1 (Haftpr�fung) (zu � 140 I Nr. 5)
    �
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Hauptverhandlung
          � 231a IV (Herbeif�hrung der Verhandlungsunf�higkeit durch den Angeklagten)
    �
      Besondere Arten des Verfahrens
        Beschleunigtes Verfahren
          � 418 IV (Durchf�hrung der Hauptverhandlung)
    Strafgesetzbuch (StGB)�
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Sprachgebrauch
            � 12 I (Verbrechen und Vergehen) (zu � 140 I Nr. 2)
    Jugendgerichtsgesetz (JGG)�
      Jugendliche
        2. Hauptst�ck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
          Jugendstrafverfahren
            Gemeinsame Verfahrensvorschriften
              � 68 Nr. 1 (Notwendige Verteidigung)
Was ist das?

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