Strafproze�ordnung
��� | 3. Buch - Rechtsmittel (�� 296 - 358) | ��� |
��� | 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (�� 296 - 303) | ��� |
(1) 1Die Zur�cknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels k�nnen auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen. 2Ist dem Urteil eine Verst�ndigung (� 257c) vorausgegangen, ist ein Verzicht ausgeschlossen. 3Ein von der Staatsanwaltschaft zugunsten des Beschuldigten eingelegtes Rechtsmittel kann ohne dessen Zustimmung nicht zur�ckgenommen werden.
(2) Der Verteidiger bedarf zur Zur�cknahme einer ausdr�cklichen Erm�chtigung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Verst�ndigung im Strafverfahren vom 29.07.2009
Inkrafttreten | �nderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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04.08.2009 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Regelung der Verst�ndigung im Strafverfahren | 29.07.2009 |
berechtigte � 297Einlegung durch den Verteidiger � 298Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter � 299Abgabe von Erkl�rungen bei Freiheitsentzug � 300Falschbezeichnung eines zul�ssigen Rechtsmittels � 301Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft � 302Zur�cknahme und Verzicht � 303Zustimmungs-
erfordernis bei Zur�cknahme
Rechtsprechung zu � 302 StPO
1.300 Entscheidungen zu � 302 StPO in unserer Datenbank:
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf ...
- BVerwG, 13.02.2025 - 2 WD 16.24
Mehrstufige Degradierung eines Ruhestandssoldaten wegen Kindesmissbrauchs
- BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21
Nachtr�gliche Berufungsbeschr�nkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch ...
- OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsr�cknahme per ...
- OLG Saarbr�cken, 11.02.2025 - 1 Ss 3/25
Berufung, Erm�chtigung zur R�cknahme, konkludentes Einverst�ndnis
- BGH, 12.12.2017 - 2 StR 34/17
Zur�cknahme und Verzicht (keine analoge Anwendung auf Verfahrensbevollm�chtigte ...
- BayObLG, 21.12.2023 - 202 ObOWi 1264/23
Voraussetzungen f�r Annahme ausdr�cklicher Erm�chtigung des Verteidigers zur ...
- OLG Frankfurt, 07.12.2020 - 2 Ss OWi 1347/20
Voraussetzungen und Befugnis zur Rechtsmittelr�cknahme: Unterscheidung zwischen ...
- BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
R�cknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdr�ckliche Erm�chtigung: ...
- OLG Jena, 02.09.2024 - 1 ORbs 371 SsBs 96/24
Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen einer ...
� 302 StPO in Nachschlagewerken
- � 302 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Rechtsmittel
Querverweise
Auf � 302 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafproze�ordnung (StPO)�
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorl�ufige Festnahme
- � 118b (Anwendung von Rechtsmittelvorschriften)
- Verteidigung
- � 147 (Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- � 406e (Akteneinsicht)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Strafbefehlen
- � 410 (Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft)
- Schutz und Verwendung von Daten
- Erteilung von Ausk�nften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten f�r verfahrens�bergreifende Zwecke
- � 480 (Entscheidung �ber die Daten�bermittlung)
- Gesetz �ber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)�
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union
- Freiheitsentziehende Sanktionen
- Vollstreckung ausl�ndischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
- � 84e (Vorl�ufige Bewilligungsentscheidung)
- Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europ�ischen Union
- � 85 (Vorl�ufige Bewilligungsentscheidung)
- Geldsanktionen
- Bew�hrungsma�nahmen und alternative Sanktionen
- �berwachung von ausl�ndischen Bew�hrungsma�nahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
- � 90f (Vorl�ufige Bewilligungsentscheidung)
- �berwachung von deutschen Bew�hrungsma�nahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europ�ischen Union
- � 90l (Bewilligung der Vollstreckung und �berwachung)
- �berwachung von Ma�nahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
- � 90s (Vorl�ufige Bewilligungsentscheidung)