Strafproze�ordnung

���2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (�� 151 - 295)���
���2. Abschnitt - Vorbereitung der �ffentlichen Klage (�� 158 - 177)���
Gliederung
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��

� 163a
Vernehmung des Beschuldigten

(1) 1Der Beschuldigte ist sp�testens vor dem Abschlu� der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, da� das Verfahren zur Einstellung f�hrt. 2In einfachen Sachen gen�gt es, da� ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu �u�ern.

(2) Beantragt der Beschuldigte zu seiner Entlastung die Aufnahme von Beweisen, so sind sie zu erheben, wenn sie von Bedeutung sind.

(3) 1Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. 2Die �� 133 bis 136a und 168c Abs. 1 und 5 gelten entsprechend. 3�ber die Rechtm��igkeit der Vorf�hrung entscheidet auf Antrag des Beschuldigten das nach � 162 zust�ndige Gericht. 4Die �� 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten entsprechend. 5Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.

(4) 1Bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu er�ffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. 2Im �brigen sind bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes � 136 Absatz 1 Satz 2 bis 6, Absatz 2 bis 5 und � 136a anzuwenden. 3� 168c Absatz 1 und 5 gilt f�r den Verteidiger entsprechend.

(5) Die �� 186 und 187 Absatz 1 bis 3 sowie � 189 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur �nderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2099), in Kraft getreten am 01.07.2021 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

�nderungs�bersicht
Inkrafttreten�nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.07.2021
�nderung
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�nderung
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur �nderung weiterer Vorschriften25.06.2021BGBl. I S. 2099
01.01.2020
�nderung
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�nderung
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens17.08.2017BGBl. I S. 3202
05.09.2017
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Zweites Gesetz zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur �nderung des Sch�ffenrechts27.08.2017BGBl. I S. 3295
01.11.2013
�nderung
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�nderung
Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren25.04.2013BGBl. I S. 935
06.07.2013
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren02.07.2013BGBl. I S. 1938
01.10.2009
�nderung
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�nderung
Gesetz zur St�rkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)29.07.2009BGBl. I S. 2280
� 158Strafanzeige; Strafantrag � 159Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnat�rlichen Tod � 160Pflicht zur Sachverhalts-
aufkl�rung
� 160aMa�nahmen bei zeugnisverweigerungs-
berechtigten Berufsgeheimnis-
tr�gern
� 160bEr�rterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten
� 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft � 161aVernehmung von Zeugen und Sachverst�ndigen durch die Staatsanwaltschaft � 162Ermittlungsrichter � 163Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren � 163aVernehmung des Beschuldigten � 163bMa�nahmen zur Identit�ts-
feststellung
� 163cFreiheitsentziehung zur Identit�ts-
feststellung
� 163dSpeicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen � 163eAusschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen � 163fL�ngerfristige Observation � 163gAutomatische Kennzeichenerfassung � 164Festnahme von St�rern � 165Richterliche Untersuchungs-
handlungen bei Gefahr im Verzug
� 166Beweisantr�ge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen � 167Weitere Verf�gung der Staatsanwaltschaft � 168Protokoll �ber richterliche Untersuchungs-
handlungen
� 168aArt der Protokollierung; Aufzeichnungen � 168bProtokoll �ber ermittlungs-
beh�rdliche Untersuchungs-
handlungen
� 168cAnwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen � 168dAnwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins � 168eVernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten
� 169Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes � 169aVermerk �ber den Abschluss der Ermittlungen � 170Entscheidung �ber eine Anklageerhebung � 171Einstellungsbescheid � 172Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungs-
verfahren
� 173Verfahren des Gerichts nach Antragstellung � 174Verwerfung des Antrags � 175Anordnung der Anklageerhebung � 176Sicherheitsleistung durch den Antragsteller � 177Kosten
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Querverweise

Auf � 163a StPO verweisen folgende Vorschriften:

    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der �ffentlichen Klage
          � 163b (Ma�nahmen zur Identit�tsfeststellung)
          � 168b (Protokoll �ber ermittlungsbeh�rdliche Untersuchungshandlungen)
    Jugendgerichtsgesetz (JGG)�
      Jugendliche
        2. Hauptst�ck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
          Jugendstrafverfahren
            Gemeinsame Verfahrensvorschriften
              � 70c (Vernehmung des Beschuldigten)
Was ist das?

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