Strafproze�ordnung
��� | 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (�� 151 - 295) | ��� |
��� | 2. Abschnitt - Vorbereitung der �ffentlichen Klage (�� 158 - 177) | ��� |
(1) 1Der Beschuldigte ist sp�testens vor dem Abschlu� der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, da� das Verfahren zur Einstellung f�hrt. 2In einfachen Sachen gen�gt es, da� ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu �u�ern.
(2) Beantragt der Beschuldigte zu seiner Entlastung die Aufnahme von Beweisen, so sind sie zu erheben, wenn sie von Bedeutung sind.
(3) 1Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. 2Die �� 133 bis 136a und 168c Abs. 1 und 5 gelten entsprechend. 3�ber die Rechtm��igkeit der Vorf�hrung entscheidet auf Antrag des Beschuldigten das nach � 162 zust�ndige Gericht. 4Die �� 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten entsprechend. 5Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.
(4) 1Bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu er�ffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. 2Im �brigen sind bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes � 136 Absatz 1 Satz 2 bis 6, Absatz 2 bis 5 und � 136a anzuwenden. 3� 168c Absatz 1 und 5 gilt f�r den Verteidiger entsprechend.
(5) Die �� 186 und 187 Absatz 1 bis 3 sowie � 189 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur �nderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | �nderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2021 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur �nderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.01.2020 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens | 17.08.2017 | |
05.09.2017 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Zweites Gesetz zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur �nderung des Sch�ffenrechts | 27.08.2017 | |
01.11.2013 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren | 25.04.2013 | |
06.07.2013 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren | 02.07.2013 | |
01.10.2009 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur St�rkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) | 29.07.2009 |
aufkl�rung � 160aMa�nahmen bei zeugnisverweigerungs-
berechtigten Berufsgeheimnis-
tr�gern � 160bEr�rterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten � 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft � 161aVernehmung von Zeugen und Sachverst�ndigen durch die Staatsanwaltschaft � 162Ermittlungsrichter � 163Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren � 163aVernehmung des Beschuldigten � 163bMa�nahmen zur Identit�ts-
feststellung � 163cFreiheitsentziehung zur Identit�ts-
feststellung � 163dSpeicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen � 163eAusschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen � 163fL�ngerfristige Observation � 163gAutomatische Kennzeichenerfassung � 164Festnahme von St�rern � 165Richterliche Untersuchungs-
handlungen bei Gefahr im Verzug � 166Beweisantr�ge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen � 167Weitere Verf�gung der Staatsanwaltschaft � 168Protokoll �ber richterliche Untersuchungs-
handlungen � 168aArt der Protokollierung; Aufzeichnungen � 168bProtokoll �ber ermittlungs-
beh�rdliche Untersuchungs-
handlungen � 168cAnwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen � 168dAnwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins � 168eVernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten � 169Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes � 169aVermerk �ber den Abschluss der Ermittlungen � 170Entscheidung �ber eine Anklageerhebung � 171Einstellungsbescheid � 172Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungs-
verfahren � 173Verfahren des Gerichts nach Antragstellung � 174Verwerfung des Antrags � 175Anordnung der Anklageerhebung � 176Sicherheitsleistung durch den Antragsteller � 177Kosten
Rechtsprechung zu � 163a StPO
580 Entscheidungen zu � 163a StPO in unserer Datenbank:
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- BGH, 24.04.2025 - 5 StR 729/24
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- KG, 08.07.2019 - 121 Ss 86/19
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Rechtm��igkeit der Diensthandlung
- BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10
Aufzeichnungsfalle; Recht auf ein faires Verfahren (Belehrungspflicht; ...
� 163a StPO in Nachschlagewerken
- � 163a StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vernehmung
Querverweise
Auf � 163a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)�
- Bu�geldverfahren
- Vorverfahren
- I. Allgemeine Vorschriften
- � 55 (Anh�rung des Betroffenen)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)�
- Jugendliche
- 2. Hauptst�ck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- � 70c (Vernehmung des Beschuldigten)