Strafproze�ordnung

���3. Buch - Rechtsmittel (�� 296 - 358)���
���2. Abschnitt - Beschwerde (�� 304 - 311a)���
Gliederung
Zitiervorschl�ge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO
__paste_bez__ __paste_norm__ Strafproze�ordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Strafproze�ordnung
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��

� 311a
Nachtr�gliche Anh�rung des Gegners

(1) 1Hat das Beschwerdegericht einer Beschwerde ohne Anh�rung des Gegners des Beschwerdef�hrers stattgegeben und kann seine Entscheidung nicht angefochten werden, so hat es diesen, sofern der ihm dadurch entstandene Nachteil noch besteht, von Amts wegen oder auf Antrag nachtr�glich zu h�ren und auf einen Antrag zu entscheiden. 2Das Beschwerdegericht kann seine Entscheidung auch ohne Antrag �ndern.

(2) F�r das Verfahren gelten die �� 307, 308 Abs. 2 und � 309 Abs. 2 entsprechend.

Rechtsprechung zu � 311a StPO

109 Entscheidungen zu � 311a StPO in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf � 311a StPO verweisen folgende Vorschriften:

    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Allgemeine Vorschriften
        Verteidigung
          � 147 (Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten)
    �
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der �ffentlichen Klage
          � 161a (Vernehmung von Zeugen und Sachverst�ndigen durch die Staatsanwaltschaft)
          � 163 (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren)
          � 163a (Vernehmung des Beschuldigten)
    �
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Sonstige Befugnisse des Verletzten
          � 406e (Akteneinsicht)
    �
      Schutz und Verwendung von Daten
        Erteilung von Ausk�nften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten f�r verfahrens�bergreifende Zwecke
          � 480 (Entscheidung �ber die Daten�bermittlung)
    Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)�
      Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation
        Aufgaben und allgemeine Vorschriften
          � 305a (Befugnisse und Ma�nahmen gegen beaufsichtigte Kontributoren und Verwender von Indizes im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011)
          � 306 (Betreten und Durchsuchen von R�umen; Beschlagnahme)
    Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)�
      Bu�geldverfahren
        Vorverfahren
          III. Verfahren der Verwaltungsbeh�rde
            � 62 (Rechtsbehelf gegen Ma�nahmen der Verwaltungsbeh�rde)
    Kreditwesengesetz (KWG)�
      Vorschriften �ber die Beaufsichtigung der Institute
        3. Ausk�nfte und Pr�fungen
          � 44c (Verfolgung unerlaubter Bankgesch�fte und Finanzdienstleistungen)
    Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)�
      Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht
        � 6 (Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt)
        � 7 (Herausgabe von Kommunikationsdaten)
    �
      �berwachung von Unternehmensabschl�ssen, Ver�ffentlichung von Finanzberichten
        �berwachung von Unternehmensabschl�ssen
          � 107 (Einleitung einer Pr�fung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt)
    Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)�
      Allgemeine Bestimmungen f�r Investmentverm�gen und Verwaltungsgesellschaften
        Allgemeine Vorschriften
          � 16 (Verfolgung unerlaubter Investmentgesch�fte)
    Wertpapierprospektgesetz (WpPG)�
      Zust�ndige Beh�rde und Verfahren
        � 18 (Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses Gesetzes)
        � 18a (Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2631)
    Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)�
      Verfahren und Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren
        Beh�rdliches Verfahren
          � 69 (Auskunftsverlangen, Betretungsrecht)
          � 70 (Beschlagnahme)
    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)�
      Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanw�lte
        Allgemeines
          � 57 (Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten)
    �
      Die Rechtsanwaltskammern
        Organe der Rechtsanwaltskammer
          Vorstand
            � 74a (Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung)

Redaktionelle Querverweise zu � 311a StPO:

    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Allgemeine Vorschriften
        Gerichtliche Entscheidungen
          � 33a (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgew�hrung rechtlichen Geh�rs)
    �
      Rechtsmittel
        Beschwerde
          � 308 I (Befugnisse des Beschwerdegerichts)
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