Strafproze�ordnung
��� | 3. Buch - Rechtsmittel (�� 296 - 358) | ��� |
��� | 2. Abschnitt - Beschwerde (�� 304 - 311a) | ��� |
(1) 1Hat das Beschwerdegericht einer Beschwerde ohne Anh�rung des Gegners des Beschwerdef�hrers stattgegeben und kann seine Entscheidung nicht angefochten werden, so hat es diesen, sofern der ihm dadurch entstandene Nachteil noch besteht, von Amts wegen oder auf Antrag nachtr�glich zu h�ren und auf einen Antrag zu entscheiden. 2Das Beschwerdegericht kann seine Entscheidung auch ohne Antrag �ndern.
(2) F�r das Verfahren gelten die �� 307, 308 Abs. 2 und � 309 Abs. 2 entsprechend.
beschluss � 306Einlegung; Abhilfeverfahren � 307Keine Vollzugshemmung � 308Befugnisse des Beschwerdegerichts � 309Entscheidung � 310Weitere Beschwerde � 311Sofortige Beschwerde � 311aNachtr�gliche Anh�rung des Gegners
Rechtsprechung zu � 311a StPO
109 Entscheidungen zu � 311a StPO in unserer Datenbank:
- LG Bonn, 15.11.2023 - 64 Qs 53/22
- OLG Bremen, 20.08.2018 - 1 Ws 46/18
Unzul�ssigkeit der weiteren Beschwerde gegen erstmals zuungunsten ausgefallene ...
- BVerfG, 05.07.2024 - 2 BvR 782/24
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungs- und ...
- OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19
Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zul�ssigkeit ...
- StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701
1. H�lt sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als ...
Zum selben Verfahren:
- StGH Hessen, 13.02.2019 - P.St. 2693
Die Rechtswegersch�pfung vor Erhebung der Grundrechtsklage setzt auch die ...
- StGH Hessen, 13.02.2019 - P.St. 2693
- BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
Anspruch auf rechtliches Geh�r in einem Ermittlungsverfahren wegen ...
- AnwG M�nchen, 20.06.2023 - 1 AnwG 29/22
Zul�ssigkeit des Antrages auf anwaltsgerichtliche Entscheidung: Einreichung per ...
- BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvR 1810/22
Stillschweigendes �bergehen eines Adh�sionsantrags (Verletzung des Rechts auf ...
- KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
Geh�rsverletzung bei unterlassener �bersendung von Stellungnahme der ...
Querverweise
Auf � 311a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafproze�ordnung (StPO)�
- Allgemeine Vorschriften
- Verteidigung
- � 147 (Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- � 406e (Akteneinsicht)
- Schutz und Verwendung von Daten
- Erteilung von Ausk�nften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten f�r verfahrens�bergreifende Zwecke
- � 480 (Entscheidung �ber die Daten�bermittlung)
- Rechtsanwaltsverg�tungsgesetz (RVG)�
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- � 52 (Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)�
- Bu�geldverfahren
- Vorverfahren
- III. Verfahren der Verwaltungsbeh�rde
- � 62 (Rechtsbehelf gegen Ma�nahmen der Verwaltungsbeh�rde)
- Gesetz �ber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)�
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union
- Geldsanktionen
- Eingehende Ersuchen
- � 87h (Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen)
- EU-Verbraucherschutzdurchf�hrungsgesetz (EU-VSchDG)�
- Durchsetzung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen
- � 6 (Erg�nzende Verfahrensvorschriften)
- Kreditwesengesetz (KWG)�
- Vorschriften �ber die Beaufsichtigung der Institute
- 3. Ausk�nfte und Pr�fungen
- � 44c (Verfolgung unerlaubter Bankgesch�fte und Finanzdienstleistungen)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)�
- Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht
- �berwachung von Unternehmensabschl�ssen, Ver�ffentlichung von Finanzberichten
- �berwachung von Unternehmensabschl�ssen
- � 107 (Einleitung einer Pr�fung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt)
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)�
- Allgemeine Bestimmungen f�r Investmentverm�gen und Verwaltungsgesellschaften
- Allgemeine Vorschriften
- � 16 (Verfolgung unerlaubter Investmentgesch�fte)
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- V. - Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
- � 83b (Verfolgung unerlaubter Versicherungsgesch�fte)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)�
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanw�lte
- Allgemeines
- � 57 (Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten)
- Die Rechtsanwaltskammern
- Organe der Rechtsanwaltskammer
- Vorstand
- � 74a (Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung)
Redaktionelle Querverweise zu � 311a StPO:
- Strafproze�ordnung (StPO)�
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen
- � 33a (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgew�hrung rechtlichen Geh�rs)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- � 308 I (Befugnisse des Beschwerdegerichts)