Gerichtsverfassungsgesetz

���15. Titel - Gerichtssprache (�� 184 - 191a)���
Gliederung
Zitiervorschl�ge
https://dejure.org/gesetze/GVG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ GVG (https://dejure.org/gesetze/GVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ GVG
__paste_bez__ __paste_norm__ Gerichtsverfassungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/GVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Gerichtsverfassungsgesetz
Tipp: Sie k�nnen bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie daf�r die Umschalttaste ⇧��� gedr�ckt und bewegen Sie die Maus �ber dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie k�nnen das Zitat von dort kopieren. Ausf�hrliche Beschreibung

Schriftg��e im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

��

� 186

(1) 1Die Verst�ndigung mit einer h�r- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl m�ndlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verst�ndigung erm�glichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. 2F�r die m�ndliche und schriftliche Verst�ndigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereit zu stellen. 3Die h�r- oder sprachbehinderte Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen.

(2) Das Gericht kann eine schriftliche Verst�ndigung verlangen oder die Hinzuziehung einer Person als Dolmetscher anordnen, wenn die h�r- oder sprachbehinderte Person von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 keinen Gebrauch gemacht hat oder eine ausreichende Verst�ndigung in der nach Absatz 1 gew�hlten Form nicht oder nur mit unverh�ltnism��igem Aufwand m�glich ist.

(3) Das Bundesministerium der Justiz und f�r Verbraucherschutz bestimmt durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf,

1. den Umfang des Anspruchs auf Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen gem�� den Abs�tzen 1 und 2,
2. die Grunds�tze einer angemessenen Verg�tung f�r den Einsatz von Kommunikationshilfen gem�� den Abs�tzen 1 und 2,
3. die geeigneten Kommunikationshilfen, mit Hilfe derer die in den Abs�tzen 1 und 2 genannte Verst�ndigung zu gew�hrleisten ist, und
4. ob und wie die Person mit H�r- oder Sprachbehinderung mitzuwirken hat.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erweiterung der Medien�ffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen f�r Menschen mit Sprach- und H�rbehinderungen (Gesetz �ber die Erweiterung der Medien�ffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EM�GG) vom 08.10.2017 (BGBl. I S. 3546), in Kraft getreten am 19.10.2017 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

�nderungs�bersicht
Inkrafttreten�nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
19.10.2017
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab)
�nderung
Gesetz zur Erweiterung der Medien�ffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen f�r Menschen mit Sprach- und H�rbehinderungen (Gesetz �ber die Erweiterung der Medien�ffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EM�GG)08.10.2017BGBl. I S. 3546
01.08.2002Gesetz zur �nderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanw�lte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungs�nderungsgesetz - OLGVertr�ndG)23.07.2002BGBl. I S. 2850

Rechtsprechung zu � 186 GVG

49 Entscheidungen zu � 186 GVG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 49 Entscheidungen

Querverweise

Auf � 186 GVG verweisen folgende Vorschriften:

    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Allgemeine Vorschriften
        Verhaftung und vorl�ufige Festnahme
          � 114b (Belehrung des verhafteten Beschuldigten)
    �
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der �ffentlichen Klage
          � 163a (Vernehmung des Beschuldigten)
        Hauptverhandlung
          � 259 (Dolmetscher)
    Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)�
      Verfahren und Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren
        Beschwerde
          � 85 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
    Ausf�hrungsgesetz GVG (AGGVG)�
      Ausf�hrung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
        5. Abschnitt - Gerichtsdolmetscher, Geb�rdensprachdolmetscher und Urkunden�bersetzer
          � 14a (Geb�rdensprachdolmetscher)

Redaktionelle Querverweise zu � 186 GVG:

    Strafproze�ordnung (StPO)�
      Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
        Kosten des Verfahrens
          � 464c (Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder �bersetzers f�r den Angeschuldigten)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

�

Sie k�nnen ausw�hlen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette �bersicht