Gerichtsverfassungsgesetz
��� | 15. Titel - Gerichtssprache (�� 184 - 191a) | ��� |
(1) 1Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht m�chtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. 2Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht gef�hrt; jedoch sollen Aussagen und Erkl�rungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter dies mit R�cksicht auf die Wichtigkeit der Sache f�r erforderlich erachtet, auch in der fremden Sprache in das Protokoll oder in eine Anlage niedergeschrieben werden. 3In den dazu geeigneten F�llen soll dem Protokoll eine durch den Dolmetscher zu beglaubigende �bersetzung beigef�gt werden.
(1a) 1Der Vorsitzende kann gestatten oder anordnen, dass der Dolmetscher per Bild- und Ton�bertragung an der Verhandlung, Anh�rung oder Vernehmung teilnimmt. 2Der Vorsitzende kann zus�tzlich anordnen, dass sich der Dolmetscher an demselben Ort aufh�lt wie die Person, die der deutschen Sprache nicht m�chtig ist.
(2) Die Zuziehung eines Dolmetschers kann unterbleiben, wenn die beteiligten Personen s�mtlich der fremden Sprache m�chtig sind.
(3) In Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bedarf es der Zuziehung eines Dolmetschers nicht, wenn der Richter der Sprache, in der sich die beteiligten Personen erkl�ren, m�chtig ist.
(4) 1Personen, die f�r Presse, H�rfunk, Fernsehen oder f�r andere Medien berichten und der deutschen Sprache nicht m�chtig sind, d�rfen sich in Gerichtsverhandlungen Verdolmetschungen bedienen. 2Das Gericht kann die Nutzung gerichtlich bereitgestellter Verdolmetschungen zulassen. 3� 176 Absatz 1 bleibt unber�hrt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des V�lkerstrafrechts vom 30.07.2024
Inkrafttreten | �nderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
03.08.2024 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Fortentwicklung des V�lkerstrafrechts | 30.07.2024 | |
19.07.2024 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur F�rderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten | 15.07.2024 | |
01.11.2013 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren | 25.04.2013 | |
01.09.2009 �nderung Vorherige Fassung und Synopse �ber buzer.de (�ffnet in neuem Tab) �nderung | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
Rechtsprechung zu � 185 GVG
343 Entscheidungen zu � 185 GVG in unserer Datenbank:
- BGH, 06.03.2025 - 3 StR 249/24
Die Pflichtverteidigerin des Mitangeklagten - als Dolmetscherin
- BGH, 09.09.2024 - 2 StR 431/23
Hinzuziehung eines Dolmetschers unter Versto� gegen �� 189 , 185 Abs. 1 Satz 1 ...
- BGH, 08.08.2017 - 1 StR 671/16
R�ge unzureichender �bersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (M�glichkeit der ...
- BSG, 26.04.2024 - B 2 U 38/23 B
Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren wegen der Gew�hrung einer ...
- BSG, 12.01.2017 - B 9 V 58/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - ...
- OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 26 Sch 19/21
�bersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren
- VGH Baden-W�rttemberg, 15.05.2018 - 10 S 1801/17
"Sprachauflage" zur Ausnahmegenehmigung f�r Gro�raumtransporte
- OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 8 U 97/16
Darlehensr�ckzahlungsanspruch eines Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrers gegen eine ...
- VGH Bayern, 20.01.2020 - 14 ZB 19.30400
Anforderungen f�r eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Geh�r im ...
- BGH, 01.03.2018 - IX ZR 179/17
Gang der m�ndlichen Verhandlung: Pflicht zur Beiziehung eines Dolmetschers bei ...
� 185 GVG in Nachschlagewerken
- � 185 GVG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gerichtsdolmetscher
- � 185 GVG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Anh�rung
Querverweise
Auf � 185 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)�
- Gerichtssprache
- � 184a
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)�
- Allgemeine Vorschriften
- � 9 (Allgemeine Verfahrensvorschriften und Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)�
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Gemeinsame Bestimmungen f�r Rechtsbehelfsverfahren
- � 72 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
- Zivilprozessordnung (ZPO)�
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- M�ndliche Verhandlung
- � 160 (Inhalt des Protokolls)
- Strafproze�ordnung (StPO)�
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- � 406i (Unterrichtung des Verletzten �ber seine Befugnisse im Strafverfahren)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)�
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- � 52
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)�
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Allgemeine Vorschriften
- � 61
- EU-Verbraucherschutzdurchf�hrungsgesetz (EU-VSchDG)�
- Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsma�nahmen
- � 22 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)�
- Verfahren und Rechtsschutz bei �berlangen Gerichtsverfahren
- Beschwerde
- � 85 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)�
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- � 55 [Ordnungsvorschriften]
- Ausf�hrungsgesetz GVG (AGGVG)�
- Ausf�hrung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
- 5. Abschnitt - Gerichtsdolmetscher, Geb�rdensprachdolmetscher und Urkunden�bersetzer
- � 14 (Gerichtsdolmetscher)
- �bergangs- und Schlu�bestimmungen
- � 46 (�bergangsregelungen f�r Geb�rdensprachdolmetscher und Urkunden�bersetzer; Verweise; Widerruf)
- Beratungshilfegesetz (BerHG)�
- � 5 (Anwendbare Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu � 185 GVG:
- Strafproze�ordnung (StPO)�
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- � 259 I (Dolmetscher)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- � 464c (Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder �bersetzers f�r den Angeschuldigten)
- Europ�ische Menschenrechtskonvention (MRK)�
- Rechte und Freiheiten
- Art. 6 III e (Recht auf ein faires Verfahren)