Strafproze�ordnung

���7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (�� 449 - 473a)���
���2. Abschnitt - Kosten des Verfahrens (�� 464 - 473a)���
Gliederung
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� 464c
Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder �bersetzers f�r den Angeschuldigten

Ist f�r einen Angeschuldigten, der der deutschen Sprache nicht m�chtig, h�r- oder sprachbehindert ist, ein Dolmetscher oder �bersetzer herangezogen worden, so werden die dadurch entstandenen Auslagen dem Angeschuldigten auferlegt, soweit er diese durch schuldhafte S�umnis oder in sonstiger Weise schuldhaft unn�tig verursacht hat; dies ist au�er im Falle des � 467 Abs. 2 ausdr�cklich auszusprechen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur �nderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanw�lte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungs�nderungsgesetz - OLGVertr�ndG) vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850), in Kraft getreten am 01.08.2002 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

�nderungs�bersicht
Inkrafttreten�nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.08.2002Gesetz zur �nderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanw�lte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungs�nderungsgesetz - OLGVertr�ndG)23.07.2002BGBl. I S. 2850

Rechtsprechung zu � 464c StPO

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