21 Monate Haft auf Bewährung für Jan Ullrich

Jan Ullrich ist in der Schweiz verurteilt worden: Der Ex-Radprofi hatte betrunken einen Verkehrsunfall verursacht. Vor Gericht sagte er reumütig aus. Der Prozess hatte sich wegen einer Panne verzögert.
Der frühere Radprofi Jan Ullrich ist in der Schweiz zu 21 Monaten Haft verurteilt worden, ausgesetzt zu vier Jahren Bewährung. Zudem wurden ihm 10.000 Franken Geldstrafe aufgebrummt.
Am Donnerstag musste sich der Tour de France-Gewinner von 1997 vor dem Schweizer Bezirksgericht Weinfelden erklären. Die Anklage: Grobe Verletzung der Verkehrsregeln und vorsätzlichen Fahren in fahrunfähigem Zustand.
Hintergrund des Prozesses ist ein Vorfall vor drei Jahren. Am 19. Mai 2014 verursachte der 43-Jährige einen Unfall im Kanton Thurgau. Mit mehr als 50 Stundenkilometern über der Begrenzung von 80 Km/h raste Ullrich mit seinem Auto auf eine Kreuzung zu und kollidierte mit zwei anderen Wagen. Dabei hatte der ehemalige Radprofi 1,85 Promille Alkohol im Blut.
Der Staatsanwalt hatte 17 Monate Haft und eine Geldstrafe von 10.000 Schweizer Franken beantragt. Ullrich habe „rücksichtslos gehandelt“ und sich „ob seines berauschenden Zustands maßlos überschätzt“. Strafmindernd seien seine Einsicht und Reue zu bewerten.
Ullrich gab vor Gericht an, „sich fahrtauglich“ gefühlt zu haben. Er habe vom Arzt verschriebenes Valium genommen: „Eine Wirkung habe ich nicht verspürt.“ Zum Glück habe es bei dem Unfall keine Verletzten gegeben.
„Ich bereue meinen Fehler sehr“
Ullrichs Verteidiger Markus Neff sagte in seinem Plädoyer: „Herr Ullrich ist Spitzensportler. Sein Körper reagiert anders auf Alkohol als derjenige von anderen Menschen.“ Ullrich habe viel Weißwein konsumiert und sei dann zu einem Geschäftstermin gefahren. Auf der Rückfahrt sei es zum Unfall gekommen.
Ullrich hatte dann das letzte Wort, sagte: „Ich habe vor dreieinhalb Jahren einen Fehler begangen, den ich sehr bereue. Ansonsten habe ich alles gesagt.“
Die Verhandlung am Donnerstag verlief problematisch und musste unterbrochen werden. Die anwesenden Journalisten wurden in einen benachbarten Saal gesetzt, wo die Verhandlung live übertragen wurde. Da es aber massive Probleme mit der Tonqualität gab, ließ die Vorsitzende Richterin das Verfahren für gut eine Viertelstunde unterbrechen.
Bereits vor zwei Jahren musste sich Ullrich wegen des Unfalls vor dem Bezirksgericht Weinfelden verantworten. Im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens einigten sich die Parteien, Ullrich zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten zu verurteilen, ausgesetzt für vier Jahre auf Bewährung. Doch der Deal platzte. Der verantwortliche Richter gab das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurück, da die Anklageschrift große Kritik hervorgerufen hatte.
Zum einen hatte die Staatsanwaltschaft nicht berücksichtigt, dass Ullrich neben dem Alkohol auch das Medikament Valium eingenommen hatte, ein Beruhigungsmittel. Zum anderen hatten die Ankläger ein zweites Gutachten ignoriert, das nun besonders im Fokus stand. Laut dem Schreiben soll Ullrich beim Unfall mit 143 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein. Damit hätte er die Grenze zum Raserdelikt (140 Km/h) überschritten. Im Gegensatz dazu hatte der erste Gutachter festgehalten, dass Ullrich nur mit 139 Kilometern pro Stunde gefahren war – also knapp unter der Grenze zum Raserdelikt. Fuhr Ullrich schneller oder langsamer als 140 km/h?
Verhandlung wegen technischer Probleme unterbrochen
Diese Frage entschied nun darüber, ob Ullrich ins Gefängnis muss oder nicht. Um sie zu klären, ließ die neue Richterin ein drittes Gutachten erstellen, das nun im Zentrum des Prozesses stand. Es bescheinigte, dass der Deutsche lediglich 52 Stundenkilometer zu schnell gewesen war. Damit wurde der gebürtige Rostocker entlastet.
Bereits 2008 war Ullrich im Thurgau wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mittlerweile wohnt er nicht mehr in dem Schweizer Kanton, sondern ist mit seiner Familie nach Mallorca gezogen.